Ihre Rechte als LKW-Fahrer/in in der EU

Informationen & Kontaktmöglichkeiten

Eine Initiative des Branchendialog Automobilindustrie in Zusammenarbeit mit Faire Mobilität.

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Ihre Lohnansprüche bei Fahrten in Deutschland

In Deutschland gibt es einen gesetzlichen Mindestlohn. Er liegt seit Januar 2026 bei 13,90 Euro brutto pro Stunde und wird 2027 voraussichtlich weiter steigen. 

Wenn Sie in Deutschland bei einem Unternehmen be- oder entladen, muss Ihnen in den meisten Fällen für alle Arbeitsstunden in Deutschland mindestens der deutsche Mindestlohn bezahlt werden – auch dann, wenn Ihr Arbeitsvertrag in einem anderen Land geschlossen wurde.

Entscheidend ist in der Regel das Land, in dem Sie arbeiten, nicht das Land Ihres Arbeitsvertrags. Deshalb müssen Sie seit Februar 2022 an jeder Staatsgrenze im Tacho aufzeichnen, dass Sie in ein anderes Land fahren.

Beispiel einer Lohnabrechnung


Bitte nutzen Sie beim Be- und Entladen immer das Hammersymbol. Dies zeigt an, dass Sie arbeiten – dafür haben Sie Anspruch auf Lohn. Das Bettsymbol sollten Sie nur für Pausen, Ruhezeiten, Urlaubs- und Krankheitstage verwenden. 

Ihr Arbeitgeber sollte Ihnen bei Erhalt des Lohns eine Lohnabrechnung in Textform geben. Darin sollten alle Lohnbestandteile verständlich erklärt sein. 

Ihr Arbeitgeber darf kein Geld von Ihrem Lohn einbehalten, wenn es keine Beweise für von Ihnen verursachte Schäden an Fahrzeugen oder Waren gibt. Wenn es Abzüge gibt, ist es hilfreich, wenn Sie Ihren Arbeitgeber nach einer Begründung (z.B. per E-Mail, Whats App) fragen. 

Wir möchten, dass es Ihnen gut geht – auf der Fahrt und bei der Arbeit. 

Wenn Sie Probleme mit Ihrem Arbeitsverhältnis haben, empfehlen wir Ihnen zunächst das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber zu suchen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich kostenfrei und anonym Hilfe zu holen.  

Zum Beispiel bei:

  • Nicht gezahltem Lohn
  • Missachtung von Pausen- und Ruhezeiten
  • Druck oder unfairer Behandlung 

Viele große Unternehmen haben Hinweisgebersysteme und Beschwerdemechanismen, an die Sie sich jederzeit wenden können – auch wenn Sie nicht direkt dort angestellt sind. 

Diese Stellen sind dafür da, Ihre Situation anzuhören und zu prüfen. Ihre Daten werden vertraulich behandelt.

So funktioniert es:

  1. Überprüfen Sie auf Ihren Frachtpapieren, für welches Unternehmen Sie ausliefern. Sie sind damit Teil der Lieferkette dieses Unternehmens. Somit ist auch dieses Unternehmen an der Einhaltung Ihrer Arbeitnehmerrechte interessiert.
     
  2. Geben Sie den Namen des Unternehmens, für das Sie ausliefern, sowie den Begriff "Whistleblower System" in eine Suchmaschine ein. So finden Sie das Hinweisgebersystem/ den Beschwerdemechanismus des Unternehmens und können per Online-Formular, Telefon oder E-Mail Kontakt aufnehmen.
     
  3. Sie müssen Ihren Namen nicht nennen, wenn Sie das nicht möchten.
     
  4. Ihre Meldung wird geprüft.
     
  5. Sofern Sie die Beschwerde nicht anonym eingereicht haben, erhalten Sie Rückmeldung über den Beschwerdeeingang und das Ergebnis der Prüfung. 

Warum das wichtig ist?

Nur wenn Probleme bekannt sind, können sie zielführend bearbeitet werden. Dies zeigen folgende Beispiele:  

Mehrere LKW-Fahrer der gleichen Spedition reichten Beschwerden über das Hinweisgebersystem eines Automobilherstellers ein. Die Häufung von Hinweisen führte dazu, dass der Automobilhersteller ein unangekündigtes Audit bei der Spedition durchführte. Dabei wurden Missstände identifiziert und ein Maßnahmenplan mit der Spedition vereinbart und nachgehalten. 

*** 

Ein LKW-Fahrer reichte Beschwerden bei verschiedenen Autoherstellern und Einzelhandelsketten ein, für die er Transporte durchgeführt hatte. Grund war, dass er die letzten vier Löhne von seinem Arbeitgeber nicht bekommen hatte und auch der Arbeitgeber und die Spedition auf seine Mahnung nicht reagierten. Dies änderte sich, als die verladenden Unternehmen den Vorwürfen nachgingen. Der Fahrer erhielt schließlich seine ihm zustehenden Lohnzahlungen.  

Der Branchendialog Automobilindustrie bietet keine Rechtsberatung an. Benötigen Sie Hilfe bei der Einreichung einer Beschwerde oder haben weitergehende Fragen zu Ihren Rechten, können Sie sich an die unabhängige Beratungsstelle von Faire Mobilität wenden. 

Hier können Sie mit den Beratungsstellen von Faire Mobilität in Kontakt treten.


Eine Initiative des Branchendialog Automobilindustrie in Zusammenarbeit mit Faire Mobilität.