Wiederbeitritt zum UN Global Compact & zum UN GCD e. V.

Ihr Unternehmen war schon einmal Teilnehmer im UN Global Compact und Mitglied im UN GCD e. V. und möchte nun wieder beitreten? Hier erfahren Sie, wie das funktioniert.

Auch nach einem Ausschluss oder Austritt Ihres Unternehmens aus dem UN Global Compact, sind Sie jederzeit herzlich eingeladen, der Initiative und dem deutschen Netzwerk wieder beizutreten.


Schritt für Schritt zu Ihrem Wiederbeitritt:

1. Anmeldung zur Plattform für den Wiederbeitritt

Vor dem Austritt Ihres Unternehmens aus dem UN Global Compact waren Sie bereits Contact Point?
Dann loggen Sie sich hier in Ihr UN Global Compact Profil ein und greifen Sie darin über den Button ‘Rejoin the Global Compact’ auf die Plattform für den Wiederbeitritt zu.

Sie haben noch kein UN Global Compact Profil?
Dann können Sie sich hier ein Profil erstellen. Melden Sie sich danach an und greifen Sie über den Button ‘Rejoin the Global Compact’ auf die Plattform für den Wiederbeitritt zu. 

2. Ergänzen und bestätigen Sie den Letter of Re-Commitment in der Plattform

Der Letter of Re-Commitment basiert auf derselben Vorlage wie der ursprüngliche Letter of Commitment, den Organisationen bei ihrem ersten Beitritt zum UN Global Compact einreichen. 

Das Schreiben ist in der Plattform bereits hinterlegt und muss lediglich um eine kurze Erklärung ergänzt werden, warum die Organisation zuvor aus dem UN Global Compact ausgeschlossen wurde (z. B. aufgrund des Nicht-Einreichens des CoPs oder des Nicht-Zahlens des Beitrages) oder ausgetreten ist.

Nach dem Sie dieses Absatz ergänzt haben, können Sie den Letter of Re-Commitment digital bestätigen und einreichen.

3. Laden Sie einen aktuellen CoP hoch und aktualisieren Sie die Angaben zu Ihrem Unternehmen

Die Einreichung eines aktuellen Fortschrittsberichts (CoP)* ist erforderlich, um die erneute Verpflichtung zur Einhaltung der Zehn Prinzipien des UN Global Compact zu demonstrieren. Dieser kann in einem der folgenden Formate in der Plattform hochgeladen werden:

Aktualisieren Sie zudem die für Ihr Unternehmen in der Plattform hinterlegten Angaben und senden Sie den Antrag zum Wiederbeitritt ab.

*Der für den Wiederbeitritt eingereichte CoP wird nur intern für Mitarbeiter*innen des UN Global Compact zugänglich sein.

4. Reichen Sie den Mitgliedsantrag für den UN GCD e. V. ein

Um wieder Teil des UN Global Compact zu werden, bedarf es auch einer Erneuerung der Mitgliedschaft Ihres Unternehmens im UN Global Compact Netzwerk Deutschland e. V. – hierfür ist per Mail die ausgefüllte Beitrittserklärung einzureichen.

Insofern Ihr Unternehmen noch ausstehende Mitgliedsbeiträge oder andere offene Rechnungen hat, müssen diese vor einer erneuten Aufnahme beglichen werden. Lassen Sie uns hierfür per Mail einen Zahlungsbeleg zukommen.

Senden Sie sowohl die Beitrittserklärung als auch eventuelle Zahlungsbelege an info@globalcompact.de

Nach Eingang Ihres Antrags und sobald uns alle notwendigen Dokumente vorliegen, prüfen wir Ihren Wiederbeitritt und sie erhalten nach ca. 2-4 Wochen eine Rückmeldung. Der Mitgliedsbeitrag fällt zeitnah nach dem Beitritt zum UN Global Compact an.

Warum ein Wiederbeitritt sinnvoll ist

Der UN Global Compact Netzwerk Deutschland e. V. bietet Unternehmen eine Plattform, um sich zu Themen rund um nachhaltige und verantwortungsvolle Unternehmensführung weiterzubilden sowie untereinander und mit relevanten Stakeholdern auszutauschen. Die Mitgliedschaft ermöglicht den Zugang zu einem globalen Netzwerk, Best Practices und Ressourcen, um Nachhaltigkeitsstrategien effektiv umzusetzen.

Hier erfahren Sie mehr zu den Vorteilen einer Teilnahme im UN Global Compact.

Falls Sie Fragen zum Wiederbeitritt haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Ansprechpartnerin

Anna Potthoff

Netzwerkmanagement
info@globalcompact.de
+49 30 232 537 104

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