Reporting-Anforderungen Non-Business (CoE)

Erfahren Sie hier mehr über die Reporting-Anforderungen des UN Global Compact für „Non-Business“ Organisationen im Rahmen des zweijährigen Communication on Engagement (CoE).

Teilnehmende Non-Business Organisationen, wie Universitäten, die verfasste Wirtschaft, Städte, zivilgesellschaftliche Organisationen, Verbände und öffentliche Institutionen, sind verpflichtet, alle zwei Jahre einen Communication on Engagement (CoE) einzureichen. Diese Anforderung besteht seit 2013, um: 

  • die jeweiligen Stakeholder über die Bemühungen der Organisation zur Förderung der 10 Prinzipien des UN Global Compact und zur Unterstützung der Initiative zu informieren.
  • die individuelle Verpflichtung und das damit verbundene Engagement öffentlich zu machen.

Die CoE aller Organisationen sind in den jeweiligen UN Global Compact Profilen auf der Webseite des UN Global Compact veröffentlicht und können dort eingesehen werden.

Die CoE Policy können Sie in englischer Sprache (und 10 weiteren Sprachen) hier herunterladen.

Weitere Informationen zum CoE finden Sie außerdem auf der Website des UN Global Compact hier.

Was sind die Anforderungen an einen CoE?

Inhaltliche Anforderungen:

  • Erklärung der Geschäftsführung zum fortlaufenden Engagement der Organisation im UN Global Compact und zu weiteren Anstrengungen zur Umsetzung und Förderung der 10 Prinzipien
  • Beschreibung von Aktivitäten und Maßnahmen, die die Organisation umsetzt, um die 10 Prinzipien des UN Global Compact und die Initiative zu unterstützen. Diese sind abhängig von der Art der Organisation. Ausgewählte Beispiele können hier für verschiedene Organisationstypen eingesehen werden.
  • Messung und Bewertung von Ergebnissen anhand qualitativ oder quantitativ gemessener Resultate.

Format: 

  • Soweit möglich, sollte der CoE in das zentrale Kommunikationsformat der Organisation integriert sein, beispielsweise in den Jahresbericht. Falls kein zentrales Medium besteht, kann der СoE als eigenständiges Dokument erstellt werden.
  • Der CoE muss über das Organisationsprofil auf der Webseite des UN Global Compact hochgeladen und somit einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Sprache: 

  • Die CoE sollten in der/den Sprache/n der wichtigsten Stakeholder des Teilnehmers verfasst sein. Ein CoE kann also auch in deutscher Sprache verfasst und veröffentlicht werden.

Wann muss der CoE vorliegen?

Die Vorlagefrist für den ersten CoE-Bericht basiert auf dem Eintrittsdatum. Er muss spätestens zwei Jahre nach dem Eintritt vorliegen.

  • Non-Communicating Status bei Versäumen: Organisationen, die ihren Bericht spätestens nach zwei Jahren nicht fristgerecht einreichen, erhalten den Status „non-communicating“ (nicht berichtend). Organisationen können den Bericht innerhalb von 12 Monaten nachreichen. Anschließend ändert sich der Status im UN Global Compact Profil automatisch von „non-communicating“ zu „active“.
  • Grace Letter - Kurzfristige Fristverlängerung: Organisationen, die die Vorlagefrist nicht einhalten können, können vor Ablauf der Frist ein Nachfristersuchen (Grace Request) mit einer stichhaltigen Erklärung für die Verzögerung einrichten. Wird dieses gewährt, verlängert sich die Frist um 90 Tage.
  • Adjustment Request - Langfristige Fristverlängerung: Organisationen, die die CoE-Abgabefrist an die internen Berichtszyklen anpassen möchten, können über die Webseite des UN Global Compact ein Anpassungsersuchen (Adjustment Request) stellen. Damit kann die Frist einmalig um bis zu elf Monate nach hinten verschoben werden.
  • Ausschluss: Organisationen mit dem Status „non-communicating“ werden nach 12 Monaten aus dem UN Global Compact ausgeschlossen, wenn sie in dieser Zeit keinen CoE einreichen.

Wo erhalte ich Unterstützung?

Teilnehmer, die noch nie eine CoE erstellt haben, können sich an den Beispielen deutscher Organisationen in der Datenbank des UN Global Compact orientieren. 

Webinaraufzeichnung Wie erstelle ich die Communication on Engagement?

Das Webinar zeigt auf, welche Anforderungen an die CoE Berichte gestellt werden und informiert über den Hintergrund der Berichtspflicht. Zudem werden anhand von Praxisbeispielen Anregungen gegeben, wie die verschiedenen Organisationen wie NGOs, Verbände oder auch wissenschaftliche Institutionen diese Berichtspflicht umsetzen können.

Guidelines & Templates

Ansprechpartnerin

Sophie Bense

Netzwerkmanagement, Reporting
sophie.bense@globalcompact.de
 +49 (0) 30 72614 321

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