Sophie Bense
Netzwerkmanagement, Reporting
sophie.bense@globalcompact.de
+49 (0) 30 72614 321
Teilnehmende Non-Business Organisationen, wie Universitäten, die verfasste Wirtschaft, Städte, zivilgesellschaftliche Organisationen, Verbände und öffentliche Institutionen, sind verpflichtet, alle zwei Jahre einen Communication on Engagement (CoE) einzureichen. Diese Anforderung besteht seit 2013, um:
Die CoE aller Organisationen sind in den jeweiligen UN Global Compact Profilen auf der Webseite des UN Global Compact veröffentlicht und können dort eingesehen werden.
Die CoE Policy können Sie in englischer Sprache (und 10 weiteren Sprachen) hier herunterladen.
Weitere Informationen zum CoE finden Sie außerdem auf der Website des UN Global Compact hier.
Inhaltliche Anforderungen:
Format:
Sprache:
Die Vorlagefrist für den ersten CoE-Bericht basiert auf dem Eintrittsdatum. Er muss spätestens zwei Jahre nach dem Eintritt vorliegen.
Teilnehmer, die noch nie eine CoE erstellt haben, können sich an den Beispielen deutscher Organisationen in der Datenbank des UN Global Compact orientieren.
Das Webinar zeigt auf, welche Anforderungen an die CoE Berichte gestellt werden und informiert über den Hintergrund der Berichtspflicht. Zudem werden anhand von Praxisbeispielen Anregungen gegeben, wie die verschiedenen Organisationen wie NGOs, Verbände oder auch wissenschaftliche Institutionen diese Berichtspflicht umsetzen können.
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