Richard Hülsmann
Menschenrechte und Arbeitsnormen
richard.huelsmann@globalcompact.de
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Menschenrechte sind universelle und grundlegende Rechte und Freiheiten, die allen Menschen zustehen. Meinungsfreiheit und das Recht auf Privatsphäre zählen ebenso dazu, wie das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard. Staaten weltweit sind zum Schutz dieser Rechte verpflichtet, doch auch Unternehmen können durch ihr Handeln Auswirkungen auf die Menschenrechte haben: Positiver Art, wie zum Beispiel über die Bereitstellung guter Arbeitsplätze, aber auch negativer Art, zum Beispiel wenn Arbeitnehmer*innen bei einem Zulieferbetrieb zu ausbeuterischen Bedingungen angestellt sind.
Auch in den Zehn Prinzipien des UN Global Compact sowie in der Agenda 2030 spielen Menschenrechte daher eine zentrale Rolle. Mit der Unterzeichnung des UN Global Compact bekennen sich Unternehmen dazu, die Menschenrechte zu achten und sich nicht an Menschenrechtsverstößen mitschuldig zu machen, also sich auch gegenüber Geschäftspartnern sowie in der Wertschöpfungskette für die Einhaltung grundlegender Rechte einzusetzen.
Ein proaktiver Menschenrechtsansatz bringt auch Vorteile für das Unternehmen mit sich: Menschenrechtliche Sorgfalt ist ein aktiver Beitrag zum Risikomanagement im breiteren Sinne. Denn Menschenrechtsverletzungen können schnell zu reputationsbezogenen, finanziellen, operativen oder gar rechtlichen Risiken werden, wenn sie unbeachtet bleiben. Auch auf dem Finanzmarkt, für Konsument*innen oder für junge Fachkräfte spielen Kriterien sozialer Nachhaltigkeit eine immer größere Rolle. Tragfähige Prozesse menschenrechtlicher Sorgfalt tragen somit auch dazu bei, Unternehmen zukunftssicher zu machen.
Menschenrechtliche Sorgfaltspflichten werden zunehmend auch gesetzlich festgeschrieben: von der Arbeit der Europäischen Kommission zur Corporate Sustainability Due Diligence (CSDDD) bis hin zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, das in Deutschland seit 2023 Unternehmen dazu verpflichtet, Menschenrechte in ihrer Lieferkette stärker in den Blick zu nehmen.
Wir als UN GCD unterstützen Sie dabei, menschenrechtliche Sorgfaltsprozesse zu implementieren.
Seit 1. Januar 2023 ist das im Sommer 2021 verabschiedete Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Es verpflichtet in Deutschland ansässige Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten, unabhängig der Branche, zur Umsetzung von Sorgfaltspflichten im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette. Ziel ist die bessere Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards. Ab 2024 werden auch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten betroffen sein.
Die Anforderungen des LkSG orientieren sich dabei eng am Sorgfaltsstandard der UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechten (UN Guiding Principles, UNGPs). Konkret wird erwartet, dass Unternehmen Risiken negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte sowie definierte Umweltaspekte im Zusammenhang mit ihren Aktivitäten ermitteln, priorisieren und Maßnahmen ergreifen, um diese zu beenden, zu vermeiden oder zumindest abzumildern. Der konkrete Umfang der umzusetzenden Sorgfaltspflichten ist abgestuft: So gilt es, im eigenen Geschäftsbereich und gegenüber direkten Zulieferern ein Risikomanagement zu verankern und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Hinsichtlich mittelbarer Zulieferer müssen Unternehmen insbesondere dann aktiv werden, wenn sie substantiierte Kenntnis möglicher Menschenrechtsrisiken erlangen. Darüber hinaus sind Unternehmen verpflichtet, Beschwerdemechanismen einzurichten und jährlich über die Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten zu berichten.
Die Kontrolle und Durchsetzung des Gesetzes erfolgt durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Bei Verstößen können Bußgelder oder ein zeitlich begrenzter Ausschluss von der öffentlichen Vergabe verhängt werden.
Neben Deutschland haben auch zahlreiche andere Länder verbindliche Sorgfaltspflichten erlassen oder planen deren Einführung. Mit dem Ziel faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und verantwortungsvolle Geschäftspraktiken unionsweit zu fördern, hat zudem die Europäische Kommission kürzlich einen Entwurf für eine Richtlinie zu Corporate Sustainabilty Due Diligence (CSDD) veröffentlicht. Insbesondere im Hinblick auf den Anwendungsbereich, umweltbezogene Sorgfaltspflichten und eine mögliche zivilrechtliche Haftung geht dieser weiter als das LkSG. Im nächsten Schritt befassen sich nun das EU-Parlament und der Europäische Rat mit dem Entwurf.
Weiterführende Informationen finden Sie insbesondere auf den Seiten des BAFA oder auch im FAQ zum LkSG auf der CSR-Informationsplattform der Bundesregierung.
Einen Überblick zu Rahmenwerken, Anforderungen und Umsetzungsansätzen erhalten.
Ziele setzen, Maßnahmen definieren und implementieren, Erfolge messen und kommunizieren.
Netzwerk und Multi-Stakeholder Austausch leben, sowie von und mit anderen lernen.
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GANZJÄHRIGE WEBINARREIHE // Im Rahmen dieser Reihe erhalten Sie in mehreren, über das Jahr verteilten, Webinaren erste Einblicke und Grundlagen zu zentralen Themen der menschenrechtlichen Sorgfalt in einem kompakten Format. In unserem Veranstaltungskalender finden Sie alle kommenden Webinare der Reihe.
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PUBLIKATIONEN // Vielfältige Publikationen, von Praxisleitfäden und Handlungshilfen bis hin zu Policy Briefs, die Unternehmen weiterführende Informationen zu Themen der menschenrechtlichen Sorgfalt bieten.
CASE STUDIES // Diese Sammlung von Fallbeispielen aus der Unternehmenspraxis bietet Einblicke, wie Teilnehmende des UN GCD unternehmerische Verantwortung im Bereich Menschenrechte & Arbeitsnormen wahrnehmen und Maßnahmen implementieren.
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PRÄSENZWORKSHOPS UND VERANSTALTUNGEN // Im Rahmen von Präsenzworkshops und Veranstaltungsformaten tauschen sich Mitglieder in Multi-Stakeholder-Formaten zu aktuellen und praxisnahen Themen der menschenrechtlichen Sorgfalt aus. Häufig in Kooperation mit Partnerorganisationen.
AUSTAUSCH MIT MENSCHENRECHTSBEAUFTRAGTEN IN UNTERNEHMEN // In Kooperation mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte ermöglicht dieses Format des UN GCD einen vertrauensvollen Austausch der Menschenrechtsbeauftragen von Mitgliedsunternehmen.
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