Das UN GCD umfasst gegenwärtig über 1.310 Teilnehmende - davon mehr als 1,270 Unternehmen von DAX über Mittelstand bis hin zu KMUs, sowie knapp 40+ Vertretende der Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Politik. Mit dem Ziel, Veränderungsprozesse in Unternehmen anzustoßen und Nachhaltigkeit strategisch zu verankern, bietet das UN GCD seinen Teilnehmenden Lern- und Dialogformate in den Bereichen Social, Environment, Governance, Reporting & Finance sowie SDG Integration.
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Erfahren Sie mehr über unsere Arbeit in unserem Jahresbericht 2025!
Team des UN GCD e. V.















Werkstudent*innen & Praktikant*innen
Elisa Hentrich l Lucia Verde l Tristan Grimm
Vorstand des UN GCD e. V.
Der Gesamtvorstand bestimmt die strategische und inhaltliche Ausrichtung des UN CGD e. V. Er wird von den Mitgliedern des Vereins für die Dauer von zwei Jahren gewählt, setzt sich aus bis zu 12 Vertreter*innen der Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft zusammen und arbeitet nach dem Konsensprinzip. Bei Entscheidungen orientiert er sich am Meinungsbild der Mitglieder.
Vielfältige Interessensvertretung
Die Zusammensetzung des Gesamtvorstands spiegelt das Selbstverständnis des Netzwerks wieder: ein von Unternehmen getriebenes Multistakeholder-Netzwerk, in dem ein Austausch auf Augenhöhe stattfindet. Entsprechend besteht der Vorstand aus:
- bis zu sechs Vertreter*innen von Mitgliedsunternehmen
- bis zu drei Vertreter*innen zivilgesellschaftlicher Organisationen, die Mitglied im Verein sind
- bis zu drei Abgesandte der Bundesregierung
- weitere beratende, nicht stimmberechtigte Mitglieder (Diese werden im Konsens vom Vorstand berufen)
Der Code of Conduct dient als Leitfaden für die verantwortungsvolle und ethische Ausübung der Aufgaben der UN GCD Gesamtvorstandsmitglieder im Sinne des UN Global Compact und seiner Kernwerte.
Mitglieder des Vorstands












Beratende Mitglieder









Wie Sie unsere Arbeit unterstützen können
Für Spenden können Zuwendungsbestätigungen im Sinne von § 10b EStG ausgestellt werden.
Verwendung der Mittel des UN Global Compact Netzwerk Deutschland e. V.
Die Spenden werden im Rahmen des Vereinszweckes zur Förderung der Arbeit des UN GCD e. V. eingesetzt. Wie die Mittel im Einzelnen verwendet werden, entscheidet der Vorstand. Die ordnungsgemäße und satzungskonforme Umsetzung der Entscheidungen obliegt einem Stiftungsverwalter, der sich hierzu mit der Geschäftsstelle abstimmt. Die Jahresabschlüsse des Vereins werden regelmäßig geprüft.

Spendenkonto
Kontoinhaber: UN Global Compact Netzwerk Deutschland e. V.
IBAN: DE53 6005 0101 0405 9113 16
BIC: SOLADEST600
Bank: Baden-Württembergische Bank/ Landesbank Baden-Württemberg
UN Global Compact Netzwerk Deutschland e. V.
Zimmerstraße 56 I D-10117 Berlin
Sitz des Vereins: Berlin
Eingetragen im Vereinsregister Berlin-Charlottenburg (VR 40320 B)
Vertretungsberechtigter Vorstand: Thorsten Pinkepank (1. Vorsitzender) und Dr. Katie Böhme (Schatzmeisterin)
Geschäftsführer: Marcel Engel
Stiftung
Gemäß den neuen Teilnahmebedingungen für Unternehmen des UN Global Compact müssen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über USD 50 Millionen einen finanziellen Beitrag an die Foundation for the Global Compact in New York leisten. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Spenden
Deutsche Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter USD 50 Millionen, die sich für die Basisoption („Signatory“) im UN Global Compact entschieden haben, werden aufgefordert, eine Spende an die gemeinnützige Stiftung Deutsches Global Compact Netzwerk (Stiftung DGCN) zu leisten. Gleiches gilt für in Deutschland ansässige Tochterunternehmen von UN Global Compact Unterzeichnern, die nicht eigenständige Unterzeichner des UNGC sind, aber aktiv im UN GCD teilnehmen.
Zur Orientierung empfiehlt der Beirat der Stiftung DGCN für kleinere deutsche Unternehmen einen freiwilligen Beitrag von 1.000 EUR (mindestens 200 EUR) und für Tochterunternehmen von UN Global Compact Unterzeichnern umsatzabhängige Spenden in folgender Höhe:
| Umsatz* | Empfehlung |
|---|---|
| > 5 Mrd. EUR | 5.000 EUR |
| 1 – 5 Mrd. EUR | 4.000 EUR |
| 250 Mio. – 1 Mrd. EUR | 2.500 EUR |
| 50 Mio. – 250 Mio. EUR | 1.250 EUR |
| < 50 Mio. EUR | 1.000 EUR |
*: Unternehmen der Kredit- und Versicherungswirtschaft können entsprechende Äquivalente zum Umsatz als Anhaltspunkt wählen (etwa Geschäftsvolumen, Gesamterträge, Bilanzsumme oder Beitragssumme).
Für Spenden können Zuwendungsbestätigungen im Sinne § 10 EStG ausgestellt werden.
Verwendung der Mittel
Die Spenden werden im Rahmen des Stiftungszweckes zur Förderung der Arbeit des UN GCD eingesetzt. Wie die Mittel im Einzelnen verwendet werden entscheidet der Stiftungsbeirat in Abstimmung mit dem Lenkungskreis. Die ordnungsgemäße und satzungskonforme Umsetzung der Entscheidungen obliegt einem Stiftungsverwalter, der sich hierzu mit der Geschäftsstelle abstimmt. Die Jahresabschlüsse der Stiftung werden regelmäßig geprüft.
Stiftungsbeirat
Angelika Pohlenz
Katharina Riese (TÜV Rheinland AG)
Elke Siehl (Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GIZ GmbH)
Spendenkonto
Kontoinhaber: Stiftung Deutsches Global Compact Netzwerk
Kto. Nr.: 1205467
BLZ: 360 501 05 (Sparkasse Essen)
IBAN: DE83360501050001205467
S.W.I.F.T-BIC: SPESDE3EXXX
Integritätsverfahren des UN Global Compact
Der UN Global Compact ist eine freiwillige Initiative, die darauf abzielt, universelle Prinzipien in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umwelt und Korruptionsbekämpfung durch die aktive Einbindung der Wirtschaft in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und Politik voranzubringen. Unsere Initiative ist weder darauf ausgelegt noch verfügt sie über das Mandat oder die Ressourcen, um die Leistung der teilnehmenden Unternehmen zu überwachen oder zu messen. Dennoch hat der Generalsekretär der Vereinten Nationen eine Reihe von Integritätsmaßnahmen verabschiedet, um sicherzustellen, dass die Integrität des Global Compact jederzeit gewahrt bleibt.
Mehr Infos dazu finden Sie hier
Externe Dritte können sich mit Hinweisen auf grobe oder systematische Verstöße durch deutsche Teilnehmer des UN Global Compact gegen die Zehn Prinzipien an das UN GCD wenden. Wenn die Vorwürfe nicht offensichtlich gegenstandslos sind, wird das UN Global Compact Office in New York eingeschaltet, um das Thema zu klären.


