Logonutzung

Mit dem „Participant-Logo“ und dem „We Support-Logo“ können Unterzeichner ihre Teilnahme am UN Global Compact kommunizieren. Alle Regelungen zur Logonutzung finden Sie hier.

Unterzeichner des UN Global Compact sind berechtigt – ohne Freigabe durch das UN Global Compact Team in New York – das „Participant-Logo“ zu verwenden. Das Logo wird in Ihrem Dashboard unter „CoP" und "Forward Faster Reporting“ angezeigt.

Unterzeichner des UN Global Compact sind zusätzlich berechtigt das „We Support-Logo“ zu nutzen. Für die Nutzung des Logos gibt es Vorgaben, die in der Logo Policy geregelt sind. Vor jeder Nutzung bedarf es einer offiziellen Logo-Anfrage über das UN Global Compact Profil Ihrer Organisation. Die Prüfung und Freigabe erfolgt zentral durch das UN Global Compact Team in New York.

 

Nutzungsrichtlinien

Do's

✓ Websites: Dürfen auf Seiten verwendet werden, die die Teilnahme am UN Global Compact beschreiben - NICHT in der Kopf- oder Fußzeile einer Website.

✓ Geschäftsberichte und Unternehmensbroschüren: Ausgewählte Printpublikationen, in denen die Beteiligung der Organisation am UN Globla Compact thematisiert wird.

✓ Communication on Progress (CoP): Das Teilnehmerlogo und das CoP-Logo dürfen in Ihrer CoP und in den dazugehörigen Berichten verwendet werden.

✓ Inhalte zur Unterstützung des UN Global Compact: Jede Form der Kommunikation, die eindeutig dazu beiträgt, das Bewusstsein für den UN Global Compact und seine Prinzipien zu stärken.

✓ Einmal herunterladen, mehrfach nutzen: Im Gegensatz zum "We Support-Logo" (dessen Verwendung jeweils genehmigungspflichtig ist) kann das Teilnehmendenlogo nach einmaligem Herunterladen auf allen zulässigen Materialien wiederverwendet werden.

✓ Regeln für die korrekte Darstellung: Das Logo muss freistehend dargestellt werden und sein ursprüngliches Erscheinungsbild sowie seine Farben beibehalten (keine Bearbeitung, kein Zuschneiden und keine Verzerrung). Die Größe ist proportional anzupassen.

Das "Participant-Logo" kann für dieselben Zwecke verwendet werden wie das "We Support-Logo".

Dont's

Für die Produkte oder Dienstleistungen einer Organisation werben.

Veranstaltungen oder Konferenzen, an denen der UN Global Compact weder als Teilnehmer noch als Gastgeber auftritt.

Die Andeutung oder Suggestion einer Zertifizierung, eines Gütesiegels oder einer Befürwortung von Aktivitäten.

E-Mail-Signaturen oder Briefpapier (z. B. Visitenkarten).

Die Unterlizenzierung an andere Personen oder Organisationen.

Spendenaktionen.

Als Teil des eigenen Logos, der eigenen Marke oder der eigenen Markenelemente einer Organisation.

In der Kopf- oder Fußzeile einer Website.

Auf Social-Media-Plattformen (Facebook, LinkedIn, X/Twitter, Instagram usw.).

Andeutung einer „Mitgliedschaft“ – verwenden Sie den Begriff “Teilnehmer”.

Die verbotenen Verwendungszwecke entsprechen denen des „We Support - Logos".

⚠  Die Genehmigung gilt nur für die Dauer der Zugehörigkeit zum UN Global Compact und dem UN Global Compact Netzwerk Deutschland e. V.. Eine unbefugte Verwendung kann entsprechende Maßnahmen nach sich ziehen.

Wie beantrage ich die Logonutzung für das „We Support-Logo“?

Beantragen Sie die Nutzung des Logos, indem Sie sich in Ihrem UN Global Compact Profil einloggen und im Dashboard über den Reiter „Logo Request“ ein neues Logo beantragen.

Beim Ausfüllen des „Logo Requests“ werden Sie unter anderem dazu aufgefordert, einen Screenshot hochzuladen, auf dem erkennbar ist, wo und in welchem Zusammenhang das Logo platziert werden soll. Auf dieser Basis entscheidet das Team über die Nutzungsfreigabe.

Sofern die Vorgaben der Logo Policy eingehalten wurden, erhalten Sie binnen weniger Tage die Freigabe für die Logonutzung sowie das Logo in hochaufgelöstem Format.

Das „Participant Logo“ steht Ihnen in Ihrem Dashboard ohne vorherige Beantragung zum Download zur Verfügung.

Guidelines & Templates

Ansprechpartnerin

Anna Potthoff

Junior-Managerin Participant Relations
anna.potthoff@globalcompact.de
+49 30 232 537 109

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