Finanzielle Beiträge

Hier erhalten Sie Informationen zu den finanziellen Beiträgen, die mit der Teilnahme am UN Global Compact einhergehen. 

Unternehmen, die Teilnehmer im UN Global Compact und Mitglied im UN Global Compact Netzwerk Deutschland e. V. sind, müssen einen einen jährlichen finanziellen Beitrag an den UN GCD e. V. entrichten. Die Höhe des Beitrags ist abhängig vom Bruttojahresumsatz. Was das für Ihr Unternehmen bedeutet, können Sie untenstehender Auflistung oder der Beitragsordnung entnehmen. 

Die Beiträge werden zur Weiterentwicklung der Programme und Aktivitäten verwendet. Einen Überblick über diese Programme finden Sie auf unseren Themenseiten und in unserem Veranstaltungskalender. Ein Anteil der Gelder wird direkt an die Foundation des UN Global Compact weitergegeben. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website des UN Global Compact.

Eine Nicht-Zahlung des Beitrags führt zum Ausschluss Ihres Unternehmen aus dem UN Global Compact.
Non-Business Teilnehmende sind von einer Beitragszahlung befreit. 

Finanzielle Beiträge aufgeschlüsselt nach Unternehmensform und -umsatz

Beiträge für Unternehmen


Unternehmen müssen einmal jährlich einen Beitrag an den UN GCD e. V. zahlen und erhalten eine entsprechende Auffordeurng zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages. Die Beitragshöhe richtet sich nach der Höhe des Bruttojahresumsatzes:

Beiträge für Tochterunternehmen mit Hauptsitz der Mutter im Ausland


Tochterunternehmen in Deutschland, deren Mutterunternehmen im Ausland sitzt und die dem UN Global Compact gemäß der Subsidiary Policy beigetreten sind, zahlen ebenfalls jährlich einen Beitrag an den UN GCD e. V.. Die Beitragshöhe richtet sich nach der Höhe des Bruttojahresumsatzes:

Beiträge für Tochterunternehmen mit Hauptsitz der Mutter in Deutschland


Tochterunternehmen mit Hauptsitz des Mutterunternehmens in Deutschland, die dem UN Global Compact gemäß der Subsidiary Policy beigetreten sind, werden einmal jährlich zu einer Spende an den UN GCD e. V. eingeladen. Die Spendenempfehlung richtet sich nach der Höhe des Bruttojahresumsatzes und es können Zuwendungsbestätigungen im Sinne von § 10 EStG ausgestellt werden.

Wie Sie unsere Arbeit unterstützen können

Für Spenden können Zuwendungsbestätigungen im Sinne von § 10 EStG ausgestellt werden.

Verwendung der Mittel des UN Global Compact Netzwerk Deutschland e. V.

Die Spenden werden im Rahmen des Vereinszweckes zur Förderung der Arbeit des UN GCD e. V. eingesetzt. Wie die Mittel im Einzelnen verwendet werden, entscheidet der Vorstand. Die ordnungsgemäße und satzungskonforme Umsetzung der Entscheidungen obliegt einem Stiftungsverwalter, der sich hierzu mit der Geschäftsstelle abstimmt. Die Jahresabschlüsse des Vereins werden regelmäßig geprüft. 

Spendenkonto

Kontoinhaber: UN Global Compact Netzwerk Deutschland e. V. 
IBAN: DE53 6005 0101 0405 9113 16 
BIC: SOLADEST600
Bank: Baden-Württembergische Bank/ Landesbank Baden-Württemberg

UN Global Compact Netzwerk Deutschland e. V. 
Zimmerstraße 56, D-10117 Berlin

 

Sitz des Vereins: Berlin

Eingetragen im Vereinsregister Berlin-Charlottenburg (VR 40320 B)  
Vertretungsberechtigter Vorstand: Thorsten Pinkepank (1. Vorsitzender) und Dr. Katie Böhme (Schatzmeisterin)  
Geschäftsführer: Marcel Engel 

Ansprechpartnerin

Anna Potthoff

Junior-Managerin Participant Relations
anna.potthoff@globalcompact.de
+49 30 232 537 109

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