Julia Kranner
Netzwerkmanagement
info@globalcompact.de
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Als offizieller Unterzeichner des UN Global Compact gilt das Commitment eines Mutterunternehmens automatisch auch für sämtliche Tochterunternehmen. Im Online-Profil auf der Website des UN Global Compact wäre allerdings nur der Name des Mutterunternehmens ersichtlich und die einzelnen Tochterunternehmen hätten kein eigenes Profil oder Zugang zum Online-Dashboard, über welches z. B. das Logo angefragt oder der CoP eingereicht werden kann.
Grundsätzlich ist jedoch auch das eigenständige Engagement von Tochterunternehmen von UN Global Compact Unterzeichnern möglich und erwünscht. Welche Möglichkeiten es für Tochterunternehmen bezüglich einer Teilnahme im UN Global Compact gibt, regelt die Subsidiary Engagement Policy.
Es gibt folgende zwei Möglichkeiten, wie Tochterunternehmen selbst Teil des UN Global Compact werden können:
Hier werden wesentliche Aspekte erläutert, die es bei der einen bzw. anderen Teilnahmeoption von Tochterunternehmen zu berücksichtigen gilt.
Tochterunternehmen in Deutschland, deren Mutterunternehmen im Ausland sitzt und die dem UN Global Compact gemäß der Subsidiary Policy beigetreten sind, zahlen einen Beitrag an den UN Global Compact Netzwerk Deutschland e. V. Die Beitragshöhe richtet sich nach der Höhe des Bruttojahresumsatzes:
Tochterunternehmen mit Hauptsitz des Mutterunternehmens in Deutschland, die dem UN Global Compact gemäß der Subsidiary Policy beigetreten sind, werden einmal jährlich zu einer Spende an die Stiftung Deutsches Global Compact Netzwerk eingeladen. Die Spendenempfehlung richtet sich nach der Höhe des Bruttojahresumsatzes und es können Zuwendungsbestätigungen im Sinne von § 10 EStG ausgestellt werden.
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