Julia Kranner
Netzwerkmanagement
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Als offizieller Unterzeichner des UN Global Compact gilt das Commitment eines Mutterunternehmens automatisch auch für sämtliche Tochterunternehmen. Im Online-Profil auf der Website des UN Global Compact ist allerdings nur der Name des Mutterunternehmens ersichtlich. Die einzelnen Tochterunternehmen haben weder ein eigenes Profil noch einen eigenen Zugang zum Online-Dashboard, über welches z. B. das Logo beantragt oder der CoP eingereicht werden kann.
Tochterunternehmen, die dem UN Global Compact nicht eigenständig beitreten, können dennoch über ihre Unterstützung der Zehn Prinzipien des UN Global Compact kommunizieren, indem sie auf das Commitment des Mutterunternehmens verweisen.
Sie haben außerdem die Möglichkeit, die Verwendung des „We Support UN Global Compact“ Logos über das Dashboard der Muttergesellschaft zu beantragen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Grundsätzlich ist jedoch auch die eigenständige Teilnahme von Tochterunternehmen am UN Global Compact möglich und erwünscht. Welche Möglichkeiten es für Tochterunternehmen bezüglich einer eigenständigen Teilnahme am UN Global Compact gibt, regelt die Subsidiary Engagement Policy.
Es gibt folgende zwei Möglichkeiten, wie Tochterunternehmen selbst Teil des UN Global Compact werden können:
Hier werden wesentliche Aspekte erläutert, die es bei der einen bzw. anderen Teilnahmeoption von Tochterunternehmen zu berücksichtigen gilt – wie z. B. Einreichung des CoPs oder Logo Nutzung.
Unternehmen mit einem Bruttojahresumsatz von mehr als 50 Mio. USD zahlen jährlich einen Beitrag an die Foundation for the Global Compact in New York. Die Beitragshöhe richtet sich nach der Höhe des Bruttojahresumsatzes:
Unternehmen mit einem Bruttojahresumsatz von weniger als 50 Mio. USD zahlen jährlich einen Beitrag an den UN Global Compact Netzwerk Deutschland e. V.. Die Beitragshöhe richtet sich nach der Höhe des Bruttojahresumsatzes:
Tochterunternehmen in Deutschland, deren Mutterunternehmen im Ausland sitzt und die dem UN Global Compact gemäß der Subsidiary Policy beigetreten sind, zahlen einen Beitrag an den UN Global Compact Netzwerk Deutschland e. V. Die Beitragshöhe richtet sich nach der Höhe des Bruttojahresumsatzes:
Tochterunternehmen mit Hauptsitz des Mutterunternehmens in Deutschland, die dem UN Global Compact gemäß der Subsidiary Policy beigetreten sind, werden einmal jährlich zu einer Spende an die Stiftung Deutsches Global Compact Netzwerk eingeladen. Die Spendenempfehlung richtet sich nach der Höhe des Bruttojahresumsatzes und es können Zuwendungsbestätigungen im Sinne von § 10 EStG ausgestellt werden.
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