Reporting-Anforderungen Business (CoP)

Erfahren Sie hier mehr über die Reporting-Anforderungen des UN Global Compact für Unternehmen im Rahmen des jährlichen Communication on Progress (CoP).

Hinweis: Die Anforderungen an den CoP wurden angepasst. Ab 2023 müssen alle Unternehmen verpflichtend nach dem neuen Format berichten. Die Informationsseite über die bisherigen Reporting-Anforderungen Business CoP finden Sie hier.

Sanda Ojiambo, Assistant Secretary General der UN und CEO des UN Global Compact, über den neuen CoP

Der Fortschrittsbericht (engl. Communication on Progress/CoP), der 2004 eingeführt wurde, ist eine jährliche Veröffentlichung, mit der Unternehmen über ihre Bemühungen zur Umsetzung der 10 Prinzipien des UN Global Compact informieren. Alle Unternehmen im UN Global Compact sind verpflichtet, über ihren Fortschritt bei der Umsetzung der 10 Prinzipien und ihre Aktivitäten zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung zu berichten. Dieser jährliche CoP richtet sich an die Stakeholder des Unternehmens, also an Investoren, Geschäftspartner, Kunden und Lieferanten, Organisationen der Zivilgesellschaft und staatliche Stellen. 

Damit verfolgt der UN Global Compact folgende Ziele:

  • Stärkung der Verantwortlichkeit der teilnehmenden Unternehmen in Bezug auf die Umsetzung und Bearbeitung der 10 Prinzipien und der Sustainable Development Goals (SDGs) 
  • Förderung eines kontinuierliches Lernen durch den Zugang zu zusätzlichen Anleitungen und unterstützenden Materialien sowie durch die in den Fragen des CoP eingebetteten Good-Practice Beispiele anderer Unternehmen
  • Verbesserung des Zugangs zu relevanten und vergleichbaren Unternehmensdaten zu den 10 Prinzipien und SDGs für Stakeholder 

Die CoPs aller Unternehmen sind in den jeweiligen UN Global Compact Profilen auf der Webseite des UN Global Compact veröffentlicht und können dort eingesehen werden. Weitere Informationen zum CoP finden Sie außerdem hier auf der Website des UN Global Compact. Den CoP-Fragebogen, Guidelines und FAQs finden Sie am Ende dieser Seite.

In zwei Schritten zum CoP

Beide Dokumente werden über die digitale Plattform eingereicht, welche ab 2023 über das jeweilige Unternehmens-Dashboard auf der Seite des UN Global Compact (Anmeldeseite) erreicht werden kann. 

1) CoP-Fragebogen

Der ab 2023 in Kraft tretende CoP bietet den UN Global Compact Unterzeichnern viele Mehrwerte und unterstützt die Strategie des UN Global Compact. Viele Fragen im CoP-Fragebogen basieren auf bestehenden Berichtsstandards und -rahmenwerken und wurden in ein Multiple-Choice-Format umgewandelt. Dies schafft Vergleichbarkeit und macht die Beantwortung für die Unternehmen einfacher und schneller. Bei Fragen, die mit bestimmten Berichtsstandards (z. B. GRI) verknüpft sind, verfügen Unternehmen, die nach diesen Standards berichten, bereits über die erforderlichen Informationen, um diese spezifischen Fragen im CoP-Fragebogen zu beantworten.

Die Fragen des CoP-Fragebogen gliedern sich in folgende fünf Themengebiete/Abschnitte:  

  • Governance
  • Menschenrechte
  • Arbeitsnormen
  • Umwelt
  • Anti-Korruption

CoP-Fragebogen PDF-Format (auf Englisch)   CoP-Fragebogen PDF-Format (auf Deutsch)  

CoP-Fragebogen Excel-Format (auf Englisch)  CoP-Fragebogen Excel-Format (auf Deutsch)

Eine Übersicht der vorgenommenen Änderung am Fragebogen (Januar 2023) finden Sie hier auf Deutsch und hier auf Englisch. 

2) Erklärung der Geschäftsführung (CEO Statement)

In der Erklärung der Geschäftsführung bringt diese ihre weitere Unterstützung der Zehn Prinzipien des UN Global Compact zum Ausdruck. Die Erklärung kann digital durch die Geschäftsführung oder einer Vertretung ausgefüllt werden. Hierfür müssen folgende Daten in digitale Felder eingetragen werden: Name des/der CEO, vollsändiger Titel des/der CEO, Name des Unternehmens. Der Standardtext für das CEO-Statement wird durch die Plattform vorgegeben und ist für alle Teilnehmenden derselbe. 

Was ist der Mehrwert des überarbeiteten CoP für teilnehmende Unternehmen?

Der neue Fortschrittsbericht/CoP wird zu einer besseren Datenlage führen, die den Fortschritt im Bereich der Nachhaltigkeit vorantreibt und es den teilnehmenden Unternehmen ermöglicht:

  • ihre Glaubwürdigkeit und ihren Markenwert zu steigern, indem sie ihr Engagement für die 10 Prinzipien und die Sustainable Development Goals zeigen.
  • ihre Fortschritte hinsichtlich der 10 Prinzipien zu messen und gegenüber den Stakeholdern auf konsistente und vereinheitlichte Weise aufzuzeigen.
  • Einblicke zu erhalten, zu lernen und die Leistung kontinuierlich zu verbessern, indem sie Potenziale aufdecken, Zugang zu Unterstützungsmaterial haben und Nachhaltigkeitsziele zu setzen.
  • ihre Fortschritte mit denen anderer Unternehmen vergleichen, indem sie Zugang zu einer der größten Datenbanken für kostenlose, öffentliche und vergleichbare Nachhaltigkeitsinformationen von Unternehmen erhalten.

Wann muss der CoP vorliegen?

Die teilnehmenden Unternehmen müssen ihren CoP jedes Jahr zwischen dem 1. März und dem 30. Juni veröffentlichen. Legen die Teilnehmenden ihren CoP nicht innerhalb dieses Zeitraums vor, erhalten sie den Status „non-communicating“ und eine sechsmonatige Frist von Juli bis Dezember, in der der Bericht nachgereicht werden kann. Ein Unternehmen wird aus dem UN Global Compact ausgeschlossen, wenn es seinen CoP nicht bis Dezember desselben Jahres vorlegt.

HINWEIS: Die digitale Plattform wird im ersten Jahr (2023) des neuen CoPs erst ab dem 27.03.2023 verfügbar sein!

Ein CoP Jahr im Überblick

Wo veröffentliche ich den CoP?

Der CoP-Fragebogen kann über die digitale Plattform, welche über das jeweilige Unternehmens-Dashboard auf der Seite des UN Global Compact (Anmeldeseite) zugreifbar sein wird,​ hochgeladen werden. Die Zugangsdaten für bereits teilnehmende Unternehmen bleiben gleich. Es sind mehrere Nutzende pro Unternehmen möglich. Die Eingabedaten und Änderungen am CoP werden automatisch gespeichert.

Wo erhalte ich Unterstützung?

Am Ende dieser Seite befinden sich mehrere Dokumente, wie zum Beispiel ein Guidebook und FAQs, die als Hilfestellung dienen. Zusätzliche bieten wir verschiedene Lernformate rund um die CoP-Berichterstattung an (siehe Veranstaltungshinweise am Ende der Seite). Von der UN Global Compact Academy stehen Videos im On Demand-Format zur Verfügung. Ansonsten können Sie sich bei auch unter cop@globalcompact.de jederzeit an uns wenden. 

Wo finde ich Praxisbeispiele?

In 2022 gab es einige Unternehmen, die bereits nach dem neuen Format berichteten - die sogenannten Early Adopters (EA). Die ausgefüllten Fragebögen der EA sind öffentlich in den jeweiligen Profilen der Unternehmen einsehbar. Ein großes Dank gilt allen EA, da ihr Feedback elementar war, um den Fragebogen, das Format und die Plattform weiter zu entwickeln. Wenn Sie einen Blick auf einen ausgefüllten CoP erhalten möchten, klicken Sie auf das entsprechende Unternehmen aus der folgenden EA Liste: 

Branche

Deutsche Early Adopter

Alternative Energy

Encavis AG

Chemicals

allnexBASF SEPetrofer Chemie H.R. Fischer GmbH + Co. KGSymrise AG, Wacker Chemie AGZschimmer & Schwarz Chemie GmbH

Oil, Gas, & Coal

Friedrich Scharr KG 

Forestry & Paper

Schumacher Packaging GmbH

Aerospace & Defense

Hensoldt AG

General Industrials

Heimbach GmbH, Rheinmetall

Electronic & Electrical Equipment

HOYER Handel GmbH

Industrial Engineering

Secop GmbH, Syntegon Technology GmbH

Industrial Support Services

Bilfinger SEGIZ - Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbHMesse Frankfurt GmbH, Roland Berger, TÜV Nord Group

Industrial Transportation

HLash & Rainer GmbH

Automobiles & Parts

Huf Group, Kern-Liebers Group, Schotte Automotive GmbH & Co. KG 

Food Producers

Nordzucker AG

Health Care Equipment & Services

Gerresheimer AG

Financial Services

EOS Holding GmbHflatexDEGIRO AG

Software & Computer Services

COC AGDFGE - Institute for Energy - Ecology - Economy, Exasol AGNextwork GmbH

Technology Hardware & Equipment

Knauer Wissenschaftliche Geräte GmbH

Diversified

Agentur Ressmann e.K.Behn Meyer Group, Campana & Schott Management GmbH, GFA Consulting Group GmbH, TWE Group 

Wofür werden die Daten des CoP verwendet?

Die von den teilnehmenden Unternehmen eingereichten CoP-Daten werden veröffentlicht und können von den Stakeholdern auf verschiedene Weise genutzt werden:

  • Unternehmen werden in der Lage sein, ihre Fortschritte hinsichtlich der 10 Prinzipien und den SDGs mit denen anderer Unternehmen zu vergleichen.
  • UN-Organisationen, einschließlich des UN Global Compact, können die Informationen durch die Sammlung, Aggregation und den Vergleich von Unternehmensfortschritten in verschiedenen Sektoren und Regionen sowie hinsichtlich der SDGs für ihre Arbeit nutzen. Konkret wird der UN Global Compact die CoP-Daten für seinen eigenen internen Überwachungs- und Bewertungsrahmen nutzen.
  • Investoren werden die Daten für finanzielle Entscheidungen und Empfehlungen sowie für die Entwicklung neuer Instrumente und Produktangebote nutzen können, während gleichzeitig die Anzahl der Datenanfragen an Unternehmen reduziert wird.
  • Regierungen werden die Daten nutzen können, um die Fortschritte der Unternehmen in ihrem Land zu bewerten, Anreize für Unternehmen zu schaffen, Fortschritte in diesen Bereichen zu erzielen, und ihre freiwilligen nationalen Überprüfungen zu untermauern.
  • Die Zivilgesellschaft wird die CoP-Daten nutzen können, um die Beiträge der Unternehmen zur Nachhaltigkeit besser zu verstehen und die Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen.

Warum wurde der CoP für 2023 überarbeitet?

Seit der letzten Überarbeitung des Fortschrittsberichts/CoP im Jahr 2010 hat sich die Berichterstattungslandschaft mit einer wachsenden Anzahl von Berichterstattungsrahmenwerken und -initiativen erheblich weiterentwickelt. Dazu gehört auch die Action Platform „Reporting on the SDGs“, die u.a. vom UN Global Compact geleitet wird. Zudem ist die Nachfrage der Stakeholder nach konsistenten und zuverlässigen ESG-Daten von Unternehmen in den letzten zehn Jahren deutlich gestiegen. Zeitgleich dazu ergab eine vom Generalsekretär in Auftrag gegebene Überprüfung des UN-Systems, dass Unternehmen mehr in die Verantwortung genommen werden müssen. Ein weiteres Ergebnis der Überprüfung war die Empfehlung die CoP-Anforderungen zu ändern, um Unternehmen ihre Führungsrolle im Bereich der Nachhaltigkeit und ihren Einfluss auf die SDGs zu verdeutlichen. Auch die Strategie 2021-2023 des UN Global Compact fordert mehr Verantwortung der Unternehmen.

Die bisherigen Anforderungen an den Fortschrittsbericht/CoP waren dieser sich entwickelnden Berichtslandschaft nicht angemessen und trugen einer umfassenden Integration der UN-Nachhaltigkeitsagenda, insbesondere der SDGs, nicht vollständig Rechnung. Darüber hinaus bot der Fortschrittsbericht/CoP weder eine systematische Möglichkeit, Daten zu sammeln noch zu aggregieren oder zu vergleichen. Dies stellte eine große Herausforderung und ein Reputationsrisiko für den UN Global Compact dar und bot den Teilnehmenden keinen Mehrwert. Deshalb wurde eine umfassende Überprüfung des Fortschrittsberichts/CoP vorgenommen, um diesen Integritäts- und Verantwortlichkeitsmechanismus zu aktualisieren und an neue Trends anzupassen. Ab 2023 sind alle teilnehmenden Unternehmen verpflichtet, den überarbeiteten Fortschrittsbericht/CoP zu verwenden und mit diesem ihre Fortschritte offenzulegen.

Webinaraufzeichnung | Das neue Format CoP Format – Anforderungen, Inhalte und Fristen

Veranstaltungen

Guidelines & FAQs

Ansprechpartnerin

Sophie Bense

Netzwerkmanagement, Reporting
sophie.bense@globalcompact.de
 +49 (0) 30 72614 321

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