Sophie Bense
Netzwerkmanagement, Reporting
sophie.bense@globalcompact.de
+49 (0) 30 72614 321
Hinweis: Die Anforderungen an den CoP wurden angepasst. Ab 2023 müssen alle Unternehmen verpflichtend nach dem neuen Format berichten. Die Informationsseite über die bisherigen Reporting-Anforderungen Business CoP finden Sie hier.
Der Fortschrittsbericht (engl. Communication on Progress/CoP), der 2004 eingeführt wurde, ist eine jährliche Veröffentlichung, mit der Unternehmen über ihre Bemühungen zur Umsetzung der 10 Prinzipien des UN Global Compact informieren. Alle Unternehmen im UN Global Compact sind verpflichtet, über ihren Fortschritt bei der Umsetzung der 10 Prinzipien und ihre Aktivitäten zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung zu berichten. Dieser jährliche CoP richtet sich an die Stakeholder des Unternehmens, also an Investoren, Geschäftspartner, Kunden und Lieferanten, Organisationen der Zivilgesellschaft und staatliche Stellen.
Damit verfolgt der UN Global Compact folgende Ziele:
Die CoPs aller Unternehmen sind in den jeweiligen UN Global Compact Profilen auf der Webseite des UN Global Compact veröffentlicht und können dort eingesehen werden. Weitere Informationen zum CoP finden Sie außerdem hier auf der Website des UN Global Compact. Den CoP-Fragebogen, Guidelines und FAQs finden Sie am Ende dieser Seite.
Beide Dokumente werden über die digitale Plattform eingereicht, welche ab 2023 über das jeweilige Unternehmens-Dashboard auf der Seite des UN Global Compact (Anmeldeseite) erreicht werden kann.
Der ab 2023 in Kraft tretende CoP bietet den UN Global Compact Unterzeichnern viele Mehrwerte und unterstützt die Strategie des UN Global Compact. Viele Fragen im CoP-Fragebogen basieren auf bestehenden Berichtsstandards und -rahmenwerken und wurden in ein Multiple-Choice-Format umgewandelt. Dies schafft Vergleichbarkeit und macht die Beantwortung für die Unternehmen einfacher und schneller. Bei Fragen, die mit bestimmten Berichtsstandards (z. B. GRI) verknüpft sind, verfügen Unternehmen, die nach diesen Standards berichten, bereits über die erforderlichen Informationen, um diese spezifischen Fragen im CoP-Fragebogen zu beantworten.
Die Fragen des CoP-Fragebogen gliedern sich in folgende fünf Themengebiete/Abschnitte:
CoP-Fragebogen PDF-Format (auf Englisch) CoP-Fragebogen PDF-Format (auf Deutsch)
CoP-Fragebogen Excel-Format (auf Englisch) CoP-Fragebogen Excel-Format (auf Deutsch)
In der Erklärung der Geschäftsführung bringt diese ihre weitere Unterstützung der Zehn Prinzipien des UN Global Compact zum Ausdruck. Die Erklärung kann digital durch die Geschäftsführung oder einer Vertretung ausgefüllt werden. Hierfür müssen folgende Daten in digitale Felder eingetragen werden: Name des/der CEO, vollsändiger Titel des/der CEO, Name des Unternehmens. Der Standardtext für das CEO-Statement wird durch die Plattform vorgegeben und ist für alle Teilnehmenden derselbe.
Der neue Fortschrittsbericht/CoP wird zu einer besseren Datenlage führen, die den Fortschritt im Bereich der Nachhaltigkeit vorantreibt und es den teilnehmenden Unternehmen ermöglicht:
Die teilnehmenden Unternehmen müssen ihren CoP jedes Jahr zwischen dem 1. März und dem 30. Juni veröffentlichen. Legen die Teilnehmenden ihren CoP nicht innerhalb dieses Zeitraums vor, erhalten sie den Status „non-communicating“ und eine sechsmonatige Frist von Juli bis Dezember, in der der Bericht nachgereicht werden kann. Ein Unternehmen wird aus dem UN Global Compact ausgeschlossen, wenn es seinen CoP nicht bis Dezember desselben Jahres vorlegt.
HINWEIS: Die digitale Plattform wird im ersten Jahr (2023) des neuen CoPs erst ab dem 27.03.2023 verfügbar sein!
Der CoP-Fragebogen kann über die digitale Plattform, welche über das jeweilige Unternehmens-Dashboard auf der Seite des UN Global Compact (Anmeldeseite) zugreifbar sein wird, hochgeladen werden. Die Zugangsdaten für bereits teilnehmende Unternehmen bleiben gleich. Es sind mehrere Nutzende pro Unternehmen möglich. Die Eingabedaten und Änderungen am CoP werden automatisch gespeichert.
Am Ende dieser Seite befinden sich mehrere Dokumente, wie zum Beispiel ein Guidebook und FAQs, die als Hilfestellung dienen. Zusätzliche bieten wir verschiedene Lernformate rund um die CoP-Berichterstattung an (siehe Veranstaltungshinweise am Ende der Seite). Von der UN Global Compact Academy stehen Videos im On Demand-Format zur Verfügung. Ansonsten können Sie sich bei auch unter cop@globalcompact.de jederzeit an uns wenden.
In 2022 gab es einige Unternehmen, die bereits nach dem neuen Format berichteten - die sogenannten Early Adopters (EA). Die ausgefüllten Fragebögen der EA sind öffentlich in den jeweiligen Profilen der Unternehmen einsehbar. Ein großes Dank gilt allen EA, da ihr Feedback elementar war, um den Fragebogen, das Format und die Plattform weiter zu entwickeln. Wenn Sie einen Blick auf einen ausgefüllten CoP erhalten möchten, klicken Sie auf das entsprechende Unternehmen aus der folgenden EA Liste:
Branche | Deutsche Early Adopter |
Alternative Energy | |
Chemicals | allnex, BASF SE, Petrofer Chemie H.R. Fischer GmbH + Co. KG, Symrise AG, Wacker Chemie AG, Zschimmer & Schwarz Chemie GmbH |
Oil, Gas, & Coal | |
Forestry & Paper | |
Aerospace & Defense | |
General Industrials | |
Electronic & Electrical Equipment | |
Industrial Engineering | |
Industrial Support Services | Bilfinger SE, GIZ - Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH, Messe Frankfurt GmbH, Roland Berger, TÜV Nord Group |
Industrial Transportation | |
Automobiles & Parts | Huf Group, Kern-Liebers Group, Schotte Automotive GmbH & Co. KG |
Food Producers | |
Health Care Equipment & Services | |
Financial Services | |
Software & Computer Services | COC AG, DFGE - Institute for Energy - Ecology - Economy, Exasol AG, Nextwork GmbH |
Technology Hardware & Equipment | |
Diversified | Agentur Ressmann e.K., Behn Meyer Group, Campana & Schott Management GmbH, GFA Consulting Group GmbH, TWE Group |
Die von den teilnehmenden Unternehmen eingereichten CoP-Daten werden veröffentlicht und können von den Stakeholdern auf verschiedene Weise genutzt werden:
Seit der letzten Überarbeitung des Fortschrittsberichts/CoP im Jahr 2010 hat sich die Berichterstattungslandschaft mit einer wachsenden Anzahl von Berichterstattungsrahmenwerken und -initiativen erheblich weiterentwickelt. Dazu gehört auch die Action Platform „Reporting on the SDGs“, die u.a. vom UN Global Compact geleitet wird. Zudem ist die Nachfrage der Stakeholder nach konsistenten und zuverlässigen ESG-Daten von Unternehmen in den letzten zehn Jahren deutlich gestiegen. Zeitgleich dazu ergab eine vom Generalsekretär in Auftrag gegebene Überprüfung des UN-Systems, dass Unternehmen mehr in die Verantwortung genommen werden müssen. Ein weiteres Ergebnis der Überprüfung war die Empfehlung die CoP-Anforderungen zu ändern, um Unternehmen ihre Führungsrolle im Bereich der Nachhaltigkeit und ihren Einfluss auf die SDGs zu verdeutlichen. Auch die Strategie 2021-2023 des UN Global Compact fordert mehr Verantwortung der Unternehmen.
Die bisherigen Anforderungen an den Fortschrittsbericht/CoP waren dieser sich entwickelnden Berichtslandschaft nicht angemessen und trugen einer umfassenden Integration der UN-Nachhaltigkeitsagenda, insbesondere der SDGs, nicht vollständig Rechnung. Darüber hinaus bot der Fortschrittsbericht/CoP weder eine systematische Möglichkeit, Daten zu sammeln noch zu aggregieren oder zu vergleichen. Dies stellte eine große Herausforderung und ein Reputationsrisiko für den UN Global Compact dar und bot den Teilnehmenden keinen Mehrwert. Deshalb wurde eine umfassende Überprüfung des Fortschrittsberichts/CoP vorgenommen, um diesen Integritäts- und Verantwortlichkeitsmechanismus zu aktualisieren und an neue Trends anzupassen. Ab 2023 sind alle teilnehmenden Unternehmen verpflichtet, den überarbeiteten Fortschrittsbericht/CoP zu verwenden und mit diesem ihre Fortschritte offenzulegen.
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