Business & Human Rights Accelerator - Internationales Programm

Unternehmerisches Handeln wirkt sich direkt wie indirekt auf eine Vielzahl an Menschenrechten aus: nicht nur die Rechte von Angestellten, auch die von entlang der gesamten Wertschöpfungskette arbeitenden Personen oder die von Kund*innen werden durch Unternehmenshandeln beeinflusst.

Der damit einhergehenden Verantwortung müssen sich Unternehmen bewusst sein und sich entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette für die Achtung der Menschenrechte einsetzen. Dazu rufen auch die Zehn Prinzipien des UN Global Compact und die UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UN Guiding Principles, UNGPs) auf. Doch was genau bedeutet das in der Praxis? Der Business & Human Rights Accelerator des UN Global Compact unterstützt Ihr Unternehmen dabei, seine menschenrechtliche Verantwortung wahrzunehmen und Sorgfaltsprozesse im Sinne der UNGPs - und damit dem internationalen Rahmen, auf dem auch Gesetze wie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) aufbauen - umzusetzen.

Über einen Zeitraum von sechs Monaten ab Februar 2023 vermittelt der Business & Human Rights Accelerator den Teilnehmenden:

  • wie negative Auswirkungen auf die Menschenrechte im Unternehmen identifiziert und bewertet werden können,
  • wie diese Erkenntnisse in konkrete Maßnahmen übersetzt und deren Wirksamkeit gemessen werden können
  • wie Stakeholder konstruktiv in den Prozess eingebunden und Beschwerde- und Abhilfemechanismen effektiv umgesetzt werden können, und
  • wie das unternehmerische Engagement kommuniziert werden kann.

Eine Anmeldung ist derzeit nicht möglich. 

Mehr zum genauen Ablauf des Programms, den Inhalten und Antworten auf Fragen finden Sie im Folgenden und den verlinkten Dokumenten.

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Ablauf des Programms

Praktische Informationen, Teilnahme und Kosten

Was sind die Vorteile einer Teilnahme?

Der Business & Human Rights Accelerator unterstützt Ihr Unternehmen dabei, menschenrechtliche Sorgfalt im Sinne der UNGPs umzusetzen.

Die Teilnehmenden lernen konkret:

  • wie negative Auswirkungen des Unternehmens auf die Menschenrechte identifiziert und bewertet werden können, einschl. mit Blick auf die Lieferkette
  • wie diese Erkenntnisse in konkrete Maßnahmen übersetzt und deren Wirksamkeit gemessen werden können
  • wie Stakeholder zielführend in den Prozess eingebunden und Beschwerde- und Abhilfemechanismen effektiv umgesetzt werden können, und
  • wie das unternehmerische Engagement und dessen Ergebnisse kommuniziert werden können.

Wie lange dauert der Business & Human Rights Accelerator?

Der Business & Human Rights Accelerator dauert sechs Monate: Der Kick-Off findet im Feburar 2023 statt, im Juli 2023 das Closing Event. Die im Rahmen des Programms zu absolvierenden E-Learning Kurse sind bereits ab Dezember 2022 freigeschaltet und während des gesamten Programmablaufs verfügbar.

Insgesamt sollten Teilnehmende über die sechs Monate hinweg ca. 50 Stunden Arbeitsaufwand einplanen, davon ungefähr 20 Stunden für die Teilnahme an den verschiedenen globalen und lokalen Sessions, 2 Stunden für den E-Learning Kurs und den Rest der Zeit für die individuelle Bearbeitung relevanter Aufgabenstellungen im eigenen Unternehmen.

Was sind die Voraussetzungen für eine Teilnahme?

Um teilzunehmen, müssen Unternehmen Unterzeichner des UN Global Compact sein und zudem die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Sie sind ambitioniert, das Gelernte im eigenen Unternehmen umzusetzen
  • Sie sind bereit, zwei Personen als aktive Teilnehmer*innen des Programms (eine Hauptansprechperson und eine Vertretung) sowie eine/n Vertreter*in der Führungsebene zu bennen, die/der die Entwicklungen des Programms verfolgt und unterstützt

Das Programm richtet sich insbesondere an Personen, die mit der Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltsprozesse im eigenen Unternehmen betraut sind.

Entstehen Kosten für mein Unternehmen?

Die Teilnahme am Programm ist kostenlos.

In welcher Sprache findet der Accelerator statt?

Das Programm findet auf Deutsch und Englisch statt: Die E-Learning Kurse und globalen Deep Dive Sessions finden in englischer, die lokalen Austauschsession in deutscher Sprache statt.

Wie verhält sich der Accelerator zu politisch-rechtlichen Rahmen und Vorgaben?

Der Business & Human Rights Accelerator unterstützt Sie dabei, Sorgfaltspflichten im Sinne der UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs) in Ihrem Unternehmen zu verankern. Auch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sowie weitere politisch-rechtliche Rahmenwerke wie der Nationale Aktionsplan (NAP) Wirtschaft und Menschenrechte bauen auf den UNGPs auf.  Wenngleich die Umsetzung spezifischer gesetzlicher Vorgaben nicht Ziel oder Gegenstand des Accelerators ist, können die Inhalte des Programms also bei der Vorbereitung auf die Umsetzung entsprechender Anforderungen unterstützen.

An wen kann ich mich bei weiteren Fragen wenden?

Bei weiteren Fragen zum Programm schreiben Sie uns gerne an richard.huelsmann@globalcompact.de.

 

Weitere UN Global Compact Accelerator Programme

SDG Ambition: Mit dem halbjährigen Programm unterstützen der UN Global Compact und das UN GCD Unternehmen dabei, ihre Nachhaltigkeitsziele im Einklang mit den SDGs zu schärfen und konkrete Maßnahmen abzuleiten. 

Target Gender EqualityIn diesem Programm werden Unternehmen auf Basis der Women Empowerment Principles dabei unterstützt, ihren Beitrag zur Gleichstellung der Geschlechter und damit zu SDG 5 zu steigern. 

Climate Ambition Accelerator: In diesem sechsmonatigen Programm werden Unterzeichner des UN Global Compact begleitet, die sich wissenschaftsbasierte Emissionsziele im Einklang mit dem 1,5°C-Ziel des Pariser Abkommens setzen und damit den Weg in eine Net-Zero-Zukunft gehen wollen.

Ansprechpartner

Richard Hülsmann

Menschenrechte und Arbeitsnormen
richard.huelsmann@globalcompact.de
+49 30 72614 280

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