Richard Hülsmann
Menschenrechte und Arbeitsnormen
richard.huelsmann@globalcompact.de
+49 30 72614 280
Die Peer Learning Group (PLG) Wirtschaft und Menschenrechte beschäftigt sich mit tiefergehenden Fragestellungen hinsichtlich der Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfalt und besteht aus 10 bis 15 Unternehmen verschiedener Branchen.
Die PLG hat zum Ziel, die teilnehmenden Unternehmen bei der Weiterentwicklung ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltsprozesse zu begleiten und einen Raum für vertrauensvollen Erfahrungsaustausch zu konkreten Herausforderungen zu schaffen. Treffen finden daher unter der Chatham House Rule statt. Mitglieder profitieren zudem vom Austausch mit Expert*innen, der Vernetzung mit europäischen Peers und fachlicher Begleitung und Moderation durch die Geschäftsstelle UN GCD.
Im Rahmen von Webinaren und interaktiven Workshops tauschen sich die Mitglieder der Gruppe zu relevanten Fragestellungen im Bereich Wirtschaft und Menschenrechten aus. Die Themen werden dabei von den Unternehmen selbst ausgesucht
In den vergangenen Jahren hat sich die Gruppe u.a. mit folgenden Themen befasst:
Weitere Einblicke in die Themen und Aktivitäten der Gruppe gibt Ihnen der PLG-Jahresbericht.
Die Teilnahme an der PLG kostet pauschal 1.500 Euro (exkl. MwSt.) pro Jahr. Darin inbegriffen ist die Teilnahme für 1-2 festgelegte Ansprechpersonen an jeweils zwei professionell moderierten Webinaren und Workshops sowie die unterjährliche fachliche Begleitung durch die Geschäftsstelle UN GCD.
Die Teilnahme an der Peer Learning Group steht ausschließlich Unternehmens-Unterzeichnern des UN Global Compact offen, die zudem Mitglied im UN Global Compact Netzwerk Deutschlan e. V. sind.
Voraussetzung für einen Beitritt zur PLG ist das Vorhandensein eines fortgeschrittenen Verständnisses menschenrechtlicher Sorgfalt, z.B. durch das Absolvieren des Business & Human Rights Accelerators. Unternehmen sollten zudem bereit sein, an zwei Webinaren und zwei eintägigen Workshops pro Jahr teilzunehmen und sich aktiv in diese einzubringen. Die Mitgliedschaft ist grundsätzlich dauerhaft angelegt, ein Austritt erfolgt durch entsprechende Mitteilung an die Geschäftsstelle.
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