Webinarreihe Menschenrechtliche Sorgfalt: Teil I – Grundsatzerklärung

- Datum & Uhrzeit / Date & time
- Donnerstag, 23.04.2020, 16:00h – 17:30h
- Veranstalter / Organizer
DGCN
- Art der Veranstaltung / Event type
- Webinar
Webinar I - Basis einer menschenrechtlichen Unternehmensstrategie: Die Grundsatzerklärung
Das Webinar beleuchtet das erste Kernelement menschenrechtlicher Sorgfalt im Sinne des NAPs. Es informiert über die Relevanz sowie die Anforderungen an eine Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte von Unternehmen.
Die fünf Kernelemente des Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte sind ein kontinuierlicher Prozess und bauen aufeinander auf. Eine robuste menschenrechtliche Grundsatzerklärung ist der erste Schritt, um der Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte als Unternehmen nachzukommen. Dieses Webinar beleuchtet sowohl die Anforderungen an eine Grundsatzerklärung als auch Handlungsempfehlungen für typische Herausforderungen, die mit ihrer Entwicklung und Veröffentlichung einher gehen.
Folgende Fragen stehen dabei im Fokus:
• Warum ist eine Grundsatzerklärung wichtig?
• Welche formalen und inhaltlichen Aspekte muss eine Grundsatzerklärung erfüllen?
• Wie sieht die Entwicklung einer Grundsatzerklärung in der Praxis aus?
• Welche Good Practice-Beispiele gibt es?
Christin Schuchmann, Group Corporate Responsibility bei Merck KGaA, wird im Rahmen des Webinars praktische Eimblicke zu Entwicklung und Bedeutung der Grundsatzerklärung geben.
Dieses Webinar ist kostenfrei und frei zugänglich.
Durchführungspartner: Löning - Human Rights & Responsible Business
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Laura Curtze.
Direkt zur Anmeldung
Dieses Webinar ist Teil einer Webinarreihe zu menschenrechtlicher Sorgfalt. Die weiteren Termine finden Sie hier:
28.05. | Webinar II: Ermittlung von Risiken und Auswirkungen
24.06. | Webinar III: Maßnahmen und Wirksamkeitskontrolle
10.09. | Webinar IV: Berichterstattung
08.10. | Webinar V: Beschwerdemechanismen und Abhilfe
