Webinar | Effektiver Hinweisgeberschutz in Unternehmen und Lieferketten
- Datum & Uhrzeit / Date & time
- Freitag, 09.12.2022, 13:00h – 15:00h
- Veranstalter / Organizer
Alliance for Integrity, German Institute for Compliance, UN Global Compact Germany, Transparancy International Germany
- Art der Veranstaltung / Event type
- Webinar
- Themenbereich / Topic
- Governance
Hinweisgebende erfahren nach wie vor häufig negative Konsequenzen, wenn sie sich trauen korruptes Verhalten anzusprechen oder anzuzeigen. Eine ECI-Studie hat ergeben, dass im globalen Durchschnitt 61% der befragten Hinweisgeber*innen negative Konsequenzen verspürten; in Deutschland waren es im Jahr 2021 sogar 73%. Diese hohe Inzidenz stellt nicht nur ein Gerechtigkeitsproblem dar, sondern wirkt auch enorm abschreckend auf potenzielle Hinweisgeber*innen. Die Gefahr negativer Konsequenzen für Hinweisgeber*innen minimiert die Effektivität von Hinweisgebermeldesystemen.
Daraus schließt sich, dass Hinweisgebende besondere Schutzmaßmaßnahmen benötigen. Einige solcher Maßnahmen wurden bereits 2019 in der EU-Richtlinie zum Hinweisgeberschutz verankert. Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz wird diese Richtlinien in das nationale Recht übernehmen; ein Referentenwurf liegt vor. Das neue Hinweisgeberschutzgesetz wird (voraussichtlich) nicht nur den rechtlichen Status von Hinweisgebenden stärken – z.B. durch eine Beweislastumkehr –, sondern auch spezifische Prozesse und Anforderungen zum Schutz von Hinweisgebenden definieren, die von Unternehmen (voraussichtlich schon ab einer Größe von 50 Mitarbeiter*innen) umgesetzt werden müssen. Besonders bedeutsam ist hier die allgemeine Pflicht der Einrichtung einer unternehmensinternen Meldestelle, die einer Reihe von Mindestanforderungen genügt und bestimmte Rückmelde- und Dokumentationspflichten erfüllt.
Der Schutz von Hinweisgebenden gewinnt auch in Bezug auf externe Beziehungen stark an Bedeutung. In zunehmenden Maß erstreckt sich die Compliance-Verantwortung auf das Verhalten Dritter, insbesondere Geschäftspartner*innen, Zulieferer*innen und Zwischenhändler*innen. Hinweisgebende können in solchen Kontexten besonders wertvoll sein, weil unternehmensinterne Prüf- und Kontrollmechanismen nur beschränkten Zugang zu den erforderlichen Informationen haben. Dementsprechend sieht etwa auch das ab 2023 in Kraft tretende deutsche Lieferkettensorgfaltsgesetz ein Meldesystem für Verstöße vor, dessen Bedeutung die BAFA mit einem dedizierten Leitfaden noch einmal betont hat. Erfolgversprechend ist dieser Ansatz jedoch nur, wenn auch externe Hinweisgeber*innen effektiv und verlässlich geschützt werden – und Vertrauen in diesen Schutz haben.
Ziel der Veranstaltung
Die gemeinsame Veranstaltung wird Chancen, Risiken und Best Practices für den effektiven Schutz von Hinweisgeber*innen in Unternehmenskontexten vorstellen und diskutieren. Daher zielt die Veranstaltung darauf ab, die erweiterte Rolle der Compliance-Beauftragten zu beleuchten sowie Erkenntnisse und Erfahrungen zur Verknüpfung von Antikorruptionsansätzen und den neuen Anforderungen mit dem Publikum zu diskutieren.
Wissen und Erfahrungen zur Entwicklung und erfolgreichen Umsetzung von Schutzmaßnahmen werden aus der Perspektive von Compliance Beauftragten und Expert*innen geteilt und mit dem Publikum diskutiert. Daraus werden Empfehlungen für Unternehmen abgeleitet, um diese verlässlich zu schützen und um das unternehmensinterne hinweisgebende System stetig weiterentwickeln zu können.
Wer kann teilnehmen?
Die Veranstaltung richtet sich an alle relevanten Akteure. Vorrangig werden jedoch Compliance Beauftragten und Mitarbeiter*innen der Compliance-Abteilungen, deren Unternehmen von dem Hinweisgeberschutzgesetz betroffen sein werden, angesprochen.
Rahmenbedingungen
Das Webinar wird in deutscher Sprache mit einer englischen Übersetzung online abgehalten, um Unternehmen weltweit die Teilnahme zu ermöglichen. Die Veranstaltung bietet den Teilnehmer*innen zusätzlich die Plattform spezifische Fragen an die Referent*innen zu richten.
Gebühr
Die Teilnahme ist kostenlos.