Austritt und Ausschluss

Erfahren Sie hier, wie Unternehmen aus dem UN Global Compact austreten können. 

Teilnehmende, die ihre freiwillige Selbstverpflichtung zu den 10 Prinzipien nicht mehr aufrechterhalten wollen oder können, können aus dem UN Global Compact austreten, indem sie dies gegenüber dem UN Global Compact Büro in New York mit einem Withdrawal Letter schriftlich erklären.

Zudem ist auch eine Austrittserklärung für den freiwilligen Austritt aus dem UN Global Compact Netzwerk Deutschland e. V. notwendig. Schicken Sie für einen Austritt aus dem UN Global Compact und dem UN Global Compact Netzwerk Deutschland e.V. bitte folgende Austrittserklärung und den Withdrawal Letter an info@globalcompact.de. 

Auch der UN Global Compact kann Teilnehmende ausschließen, wenn diese vorsätzlich gegen die 10 Prinzipien verstoßen oder bspw. ihrer Berichtspflicht nicht nachkommen. Weitere Informationen können der De-Listing und Re-Joining Policy des UN Global Compact entnommen werden.

Folgende Gründe können zum Ausschluss aus dem UN Global Compact führen:

Fehlende Fortschrittsberichterstattung

Der UN Global Compact verlangt von allen Unternehmen, dass sie jährlich einen Fortschrittsreport (COP) vorlegen, in dem sie ihre Bemühungen um eine verantwortungsbewusste Geschäftstätigkeit darlegen. Seit 2015 müssen auch alle Non-Businesses alle zwei Jahre einen Bericht über ihr Engagement (COE) einreichen. Wenn ein Unternehmen oder eine Organisation nicht in der Lage ist, seine jährliche oder zweijährliche Vorlagepflicht zu erfüllen, wird es auf der Website des UN Global Compact als "non-communicating" aufgeführt. Bleibt dieser Status ein weiteres Jahr bestehen, wird das Unternehmen bzw. die Organisation wegen fehlender Kommunikation vom UN Global Compact ausgeschlossen. Hier finden Sie weitere Hilfestellungen zum COP oder COE.

Non-Responsive

Abhängig von ihrem Bruttojahresumsatz müssen Unternehmen an den UN Global Compact Netzwerk Deutschland e. V. einen finanziellen Beitrag entrichten. Die Zahlungsfrist ist 30 Tage nach Erhalt der Zahlungsaufforderung. Nach Ablauf dieser Frist behält sich der UN Global Compact das Recht vor, Unternehmen, die ihrer jährlichen finanziellen Verpflichtung nicht nachkommen, vom UN Global Compact auszuschließen. Non-Business Teilnehmende sind von einer Beitragszahlung befreit. 

Ansprechpartnerin

Anna Potthoff

Junior-Managerin Participant Relations
anna.potthoff@globalcompact.de
+49 30 232 537 109

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