Austritt und Ausschluss

Erfahren Sie hier, wie Unternehmen aus dem UN Global Compact austreten können. 

Teilnehmende, die ihre freiwillige Selbstverpflichtung zu den 10 Prinzipien nicht mehr aufrechterhalten wollen oder können, können aus dem UN Global Compact austreten, indem sie dies gegenüber dem UN Global Compact Büro in New York mit einem Withdrawal Letter schriftlich erklären.

Zudem ist auch eine Austrittserklärung für den freiwilligen Austritt aus dem UN Global Compact Netzwerk Deutschland e. V. notwendig. Schicken Sie hierfür bitte folgende Austrittserklärung an info@globalcompact.de. 

Auch der UN Global Compact kann Teilnehmende ausschließen, wenn diese vorsätzlich gegen die 10 Prinzipien verstoßen oder bspw. ihrer Berichtspflicht nicht nachkommen. Weitere Informationen können der De-Listing und Re-Joining Policy des UN Global Compact entnommen werden.

Folgende Gründe können zum Ausschluss aus dem UN Global Compact führen:

Fehlende Fortschrittsberichterstattung

Der UN Global Compact verlangt von allen Unternehmen, dass sie jährlich einen Fortschrittsreport (COP) vorlegen, in dem sie ihre Bemühungen um eine verantwortungsbewusste Geschäftstätigkeit darlegen. Seit 2015 müssen auch alle Non-Businesses alle zwei Jahre einen Bericht über ihr Engagement (COE) einreichen. Wenn ein Unternehmen oder eine Organisation nicht in der Lage ist, seine jährliche oder zweijährliche Vorlagepflicht zu erfüllen, wird es auf der Website des UN Global Compact als "non-communicating" aufgeführt. Bleibt dieser Status ein weiteres Jahr bestehen, wird das Unternehmen bzw. die Organisation wegen fehlender Kommunikation vom UN Global Compact ausgeschlossen. Hier finden Sie weitere Hilfestellungen zum COP oder COE.

Fehlende Bereitschaft zum Dialog

Im Rahmen des Prozesses zur Förderung des Dialogs über Integritätsmaßnahmen sind die Teilnehmer verpflichtet, innerhalb einer zweimonatigen Frist auf Bedenken Dritter zu reagieren, die an das UN Global Compact Office herangetragen werden. Reagiert ein Teilnehmer nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist, kann er auf der Website des UN Global Compact als "non-communicating" aufgeführt werden, bis ein solcher Dialog aufgenommen wird. Bleibt dieser Status ein Jahr lang bestehen, wird das Unternehmen vom UN Global Compact ausgeschlossen, weil es den Dialog nicht aufgenommen hat.

Non-Responsive

Abhängig von ihrem Bruttojahresumsatz müssen Unternehmen entweder an die Foundation for the Global Compact in New York oder an den UN Global Compact Netzwerk Deutschland e. V. einen finanziellen Beitrag entrichten. Die Zahlungsfristen sind 120 Tage nach Erhalt der Rechnung. Nach Ablauf dieser Frist behält sich der UN Global Compact das Recht vor, Unternehmen, die ihrer jährlichen finanziellen Verpflichtung nicht nachkommen, vom UN Global Compact auszuschließen. Non-Business Teilnehmende sind von einer Beitragszahlung befreit. 

Ansprechpartnerin

Julia Kranner

Netzwerkmanagement
info@globalcompact.de
 +49 (0) 30 72614 438

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