Austritt und Ausschluss

Erfahren Sie hier, wie Unternehmen aus dem UN Global Compact austreten können. 

Teilnehmende, die ihre freiwillige Selbstverpflichtung zu den 10 Prinzipien nicht mehr aufrechterhalten wollen oder können, können aus dem UN Global Compact austreten, indem sie dies gegenüber dem UN Global Compact Büro in New York mit einem Withdrawal Letter schriftlich erklären.

Auch der UN Global Compact kann Teilnehmende ausschließen, wenn diese vorsätzlich gegen die 10 Prinzipien verstoßen oder bspw. ihrer Berichtspflicht nicht nachkommen. Weitere Informationen können der De-Listing und Re-Joining Policy des UN Global Compact entnommen werden.

Ansprechpartnerin

Julia Kranner

Netzwerkmanagement
info@globalcompact.de
 +49 (0) 30 72614 438

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