Informationen zu gesetzlichen Berichtspflichten

Auf nationaler und europäischer Ebene werden immer ambitioniertere Klima- und Sozialziele für die nachhaltige Transformation der europäischen Wirtschaft verabschiedet. Dementsprechend steigen die Nachfrage nach Nachhaltigkeitsinformationen und die Anforderungen an die Transparenz von Unternehmen in Bezug auf ökologische und soziale Aspekte.

Die Europäische Kommission hat im Rahmen des European Green Deal eine grüne Taxonomie auf den Weg gebracht und mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) die bisher gültige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) überarbeitet. Auf Basis der CSRD soll die Qualität und Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung EU-weit werden. In diesem Zusammenhang erarbeitet die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) harmonisierte Berichtsstandards, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Zudem veröffentlichte die EU-Kommission im Februar 2022 einen Vorschlag für eine Richtlinie zu Corporate Sustainable Due Diligence (CSDD) in globalen Wertschöpfungsketten. 

Wesentliche Änderungen der CSR-Berichtspflicht durch die CSRD
  • Anwendungsbereich:
    Mussten bislang nur größere oder kapitalmarktorientierte Unternehmen nichtfinanzielle Informationen offenlegen, so sind zunehmend auch kleinere und mittlere Unternehmen direkt oder indirekt von den Berichtspflichten betroffen. Infolgedessen sehen sich die Unternehmen - oft zum ersten Mal - mit einer Vielzahl von Berichtsanforderungen und -standards konfrontiert. Zukünftig fallen unabhängig von der Börsennotierung alle großen Unternehmen unter die CSRD, die mindestens zwei der nachfolgenden Kriterien erfüllen:
    • mindestens 250 Mitarbeitende
    • Umsatz von mehr als 40 Millionen Euro
    • Bilanzsumme von über 27 Millionen Euro
       
  • Berichtsinhalte und EU Sustainability Reporting Standard (ESRS):
    Die Anforderungen über die zu berichtenden Inhalte werden ausgeweitet, präzisiert und vor dem Hintergrund der Vielzahl unterschiedlicher Reporting-Rahmenwerke harmonisiert. Hierfür entwickelt die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) einheitliche und verbindliche EU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Der Entwurf der Standards beinhaltet zwei Cross-Cutting Standards, die sich allgemein auf Strategie und Geschäftsmodell von Unternehmen beziehen, und elf themenspezifische Standards. Diese decken die Themen Umwelt, Soziales und Governance ab und beziehen sich auf die Maßnahmenimplementierung und Wirkungsmessung in diesen Bereichen. 
  • Prinzip der doppelten Wesentlichkeit:
    Die CSRD sieht vor, das Prinzip der sogenannten „double materiality“ zu konkretisieren. Unternehmen müssen demnach sowohl nachhaltigkeitsbezogene Aspekte veröffentlichen, die für das Verständnis von Geschäftsverlauf, Lage und Ergebnis erforderlich sind, als auch Informationen, wie sich die Geschäftstätigkeit des Unternehmens auf die Gesellschaft und die Umwelt auswirkt.
     
  • Formelle Anforderungen:
    Künftig soll es die Möglichkeit der Erstellung eines gesonderten nichtfinanziellen Berichts nicht mehr geben, denn der CSRD-Vorschlag sieht eine Pflicht zur Integration der Nachhaltigkeitsberichterstattung in den Lagebericht vor. Darüber hinaus sieht der Richtlinienvorschlag erstmal eine Prüfpflicht der Nachhaltigkeitsinformationen vor: Ein akkreditierter, unabhägiger Prüfer muss sicherstellen, dass Unternehmen die Berichterstattungsvorschriften einhalten und die Nachhaltigkeitsinformationen den von der EU angenommenen Zertifizierungsstandards entsprechen. 

Weiterführende Informationen, Dokumente und Verlinkungen finden Sie auf der
Informationsseite 'Corporate Sustainability Reporting' der EU Kommission:

Zur Informationsseite

Hier gelangen Sie zu den Gesetzestexten:

Webinar: Nachhaltigkeitsberichterstattung in Deutschland und der EU

Das UN GCD Webinar am 5. Juli bot einen Überblick über die relevanten Vorschriften und Entwicklungen sowie Einblicke in aktuelle Prozesse auf EU-Ebene. Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) gab im Rahmen des Webinars einen Input zu den kommenden CSRD-Berichtsstandards.

Zur Aufzeichnung des Inputs von EFRAG

Ansprechpartnerin

Sophie Bense

Netzwerkmanagement, Reporting
sophie.bense@globalcompact.de
 +49 (0) 30 72614 321

Abonnieren Sie unseren Newsletter