Sophie Bense
Head of Participant Relations & Operations
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Auf nationaler und europäischer Ebene bleibt die nachhaltige Transformation der Wirtschaft ein erklärtes Ziel und es konkretisieren sich überarbeitete regulatorische Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die Nachfrage nach verlässlichen Nachhaltigkeitsinformationen und die Anforderungen an unternehmerische Transparenz in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (ESG) steigen weiter an.
Mit dem European Green Deal und den Maßnahmen zur Umsetzung der Sustainable Development Goals (SDGs) schafft die EU ein zunehmend verbindliches Rahmenwerk für die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist dabei der zentrale Rechtsrahmen. Sie ersetzt die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und zielt darauf ab, die Qualität, Vergleichbarkeit und Reichweite der unternehmerischen Nachhaltigkeitsberichterstattung in Europa deutlich zu verbessern.
Zur Umsetzung der CSRD entwickelt die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) verbindliche EU-Berichtsstandards – die European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Diese definieren detaillierte Offenlegungspflichten zu Umwelt, Sozialem und Governance.
Im Rahmen der Trilogverhandlungen im Omnibus-I-Verfahren zwischen Europäischer Kommission, Parlament und Rat wurde im Dezember 2025 eine vorläufige Einigung über Änderungen der CSRD erzielt. Da die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt noch aussteht, ist diese Einigung vorläufig. Demnach würden zukünftig, unabhängig von der Börsennotierung, alle großen Unternehmen unter die CSRD fallen, die beide der nachfolgenden Kriterien erfüllen:
In Deutschland steht die nationale Umsetzung der CSRD noch aus. Bis auf Weiteres gilt daher die Non-Financial Reporting Directive (NFRD).
Die Anforderungen an die zu berichtenden Inhalte werden ausgeweitet, präzisiert und im Zuge der Einführung einheitlicher ESRS‑Standards im Rahmen der CSRD vor dem Hintergrund der Vielzahl unterschiedlicher Reporting‑Rahmenwerke harmonisiert. Die EU-Kommission hatte die EFRAG mit einer umfassenden Vereinfachung beauftragt, welche im Dezember 2025 ein überarbeitetes Set der ESRS veröffentlicht hat.
Der Standardentwurf beinhaltet zwei Cross‑Cutting‑Standards, die allgemeine Grundsätze, Konzepte und übergreifende Offenlegungspflichten definieren, sowie zehn themenspezifische Topical‑Standards, die detaillierte Berichtspflichten zu Umwelt-, Sozial‑ und Governance‑Themen enthalten. Diese legen sowohl qualitative als auch quantitative Angaben zu strategischen Maßnahmen und deren Wirkungsmessung in den jeweiligen Bereichen fest. Die Berichterstattung muss im Lagebericht erfolgen und wird durch unabhängige Dritte geprüft.
Die CSRD sieht vor, das Prinzip der sogenannten „double materiality“ zu verfolgen. Unternehmen müssen demnach sowohl nachhaltigkeitsbezogene Aspekte veröffentlichen, die für das Verständnis von Geschäftsverlauf, Lage und Ergebnis erforderlich sind, als auch Informationen dazu, wie sich die Geschäftstätigkeit des Unternehmens auf die Gesellschaft und die Umwelt auswirkt.
Für Unternehmen, die (noch) nicht unter die CSRD-Berichtspflicht fallen, wächst gleichwohl auch der Druck von Investoren, Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit, Nachhaltigkeitsinformationen transparent offenzulegen. Die EU-Kommission empfiehlt in diesem Zusammenhang die Anwendung des Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed small and medium-sized enterprises (VSME) für kleine und mittlere Unternehmen. Es wird erwartet, dass dieser Standard in Kürze einer Überarbeitung unterzogen wird.
Für Unternehmen, die dem UN Global Compact angehören, bietet die jährliche Fortschrittsberichterstattung im Rahmen des Communication on Progress (CoP)eine anerkannte, standardisierte Möglichkeit, ihre Nachhaltigkeitsleistungen transparent zu machen – insbesondere für Unternehmen ohne gesetzliche Berichtspflicht.
Hier gelangen Sie zu den Gesetzestexten:

Die Webinarreihe bietet eine umfassende Einführung in die wichtigsten EU-Rahmenwerke im Bereich Reporting. Im Rahmen von Deep Dive Webinaren wird insbesondere die Berichterstattung nach CSRD/ESRS behandelt. Dabei werden die damit verbundene Wesentlichkeitsanalyse und die Berichtspflichten pro Thema (Environment, Social, Governance) ausführlicher erläutert. Teilnehmende erhalten praktische Anleitungen und Impulse zur Umsetzung in ihren Unternehmen. Auch für KMUs werden spezifische Chancen und Möglichkeiten zur freiwilligen Berichterstattung aufgezeigt.
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