Der UN Global Compact bekräftigt seine Unterstützung für die Bemühungen um eine verbindliche menschenrechtliche und ökologische Sorgfaltspflicht

Aufbauend auf früheren Erklärungen bekräftigt der UN Global Compact seine Unterstützung für die Förderung der Achtung der Menschenrechte in der Wirtschaft durch verbindliche Sorgfaltspflichtanforderungen. Derzeit bemüht sich die Europäische Union um eine Vereinfachung ihrer Nachhaltigkeitsvorschriften für Unternehmen durch das vorgeschlagene Omnibus-Paket zu Nachhaltigkeit. Durch die Konsolidierung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und der EU-Taxonomie will die EU den Aufwand für die Einhaltung der Vorschriften verringern und gleichzeitig den Bedenken hinsichtlich der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit Europas und der Komplexität der Vorschriften Rechnung tragen. 

Als weltweit größte Initiative für unternehmerische Nachhaltigkeit fordert der UN Global Compact, die Ziele der aktuellen EU-Gesetze zur unternehmerischen Nachhaltigkeit aufrechtzuerhalten. 

Angesichts der ökologischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen in Europa und weltweit ist die EU ehrgeizige Verpflichtungen eingegangen, um bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen und die Lebensbedingungen auf dem gesamten Kontinent zu verbessern. Im Mittelpunkt dieser Strategie steht der Europäische Green Deal, der darauf abzielt, ökologische, soziale und wirtschaftliche Prioritäten zu harmonisieren. Während die Debatte über die Straffung und Vereinfachung weitergeht, muss unbedingt sichergestellt werden, dass diese Bemühungen in allen Sektoren zu echten, messbaren Wirkungen führen. Dies erfordert die Gewährleistung von Transparenz und Rechenschaftspflicht und das Festhalten am Geist des Green Deal sowie der Umsetzung des Pariser Abkommens.

Der UN Global Compact betont, wie wichtig es ist, die Auswirkungen, die die Tätigkeit eines Unternehmens auf Menschen und den Planeten haben kann, in den Vordergrund zu stellen. Dies gewährleistet ein umfassendes Verständnis dieser Auswirkungen und systemischen Risiken und ermöglicht es Unternehmen, proaktiv und sinnvoll zu handeln, um positive Veränderungen voranzutreiben. 

Durch die Integration einer umfassenden menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht richten sich Unternehmen an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen aus, die einen internationalen Rahmen für die Pflichten der Staaten und die Verantwortlichkeiten der Unternehmen bei der Verhinderung und Bewältigung negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte bilden. Dieser Ansatz steht in vollem Einklang mit den Zehn Prinzipien des UN Global Compact, die die Bereiche Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umwelt und Korruptionsprävention umfassen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Unternehmen internationale Standards einhalten und aktiv zu den globalen Bemühungen um eine gerechtere, wohlhabendere und nachhaltigere Welt beitragen.

Die Rechtssicherheit ist ein grundlegender Pfeiler, um sicherzustellen, dass die Unternehmen ihre Verpflichtungen verstehen und vorhersehen können. Viele Unternehmen arbeiten bereits an der Umsetzung verschiedener Anforderungen in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt, nicht nur als Reaktion auf neue Vorschriften, sondern auch als Strategie zur Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit auf dem Markt. Dies erfordert zwar interne Anstrengungen, stellt aber auch einen Weg zur langfristigen Wertschöpfung dar. Der UN Global Compact ermutigt Unternehmen, eine solide Nachhaltigkeitsstrategie zu entwickeln und die Zehn Prinzipien in diese einzubetten. Das stellt sicher, dass das Nachhaltigkeits-Reporting über die bloße Einhaltung von Vorschriften hinausgeht und zu einer echten Priorität wird, die von Strategie, Transparenz und Rechenschaftspflicht getragen wird.

Transparenz und Partizipation in Regulierungsprozessen sind unerlässlich, um robuste und wirksame Regelungen zu gewährleisten. Der Dialog und die Beteiligung mehrerer Interessengruppen - darunter Unternehmen, die Zivilgesellschaft, Gewerkschaften und andere wichtige Akteure - tragen dazu bei, die Auswirkungen zu ermitteln und die wirksame Durchsetzung von Vorschriften zu stärken. 

Im Einklang mit dem Ziel des UN Global Compact, die kollektive positive Wirkung von Unternehmen durch die Einhaltung der Zehn Prinzipien und die Förderung der Ziele für nachhaltige Entwicklung zu vergrößern, unterstützen wir einen verbindlichen Rahmen für die Sorgfaltspflicht, der sich an internationalen Standards orientiert. Wenn dieser Rahmen an die Realität angepasst wird, stellt er ein wesentliches Instrument dar, um sicherzustellen, dass die in Europa tätigen Unternehmen die Transformation zu einem nachhaltigen und widerstandsfähigen Wirtschaftsmodell anführen. Der Schlüssel liegt in der Unterstützung seiner Umsetzung mit angemessenen Ressourcen und der Förderung einer effektiven Zusammenarbeit der Interessengruppen. Zu diesem Zweck ist der UN Global Compact bereit, Unternehmen auf ihrem Weg der Sorgfaltspflicht zu unterstützen.

Zum englischsprachigen Originalstatement

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