Unternehmerisches Handeln muss Kinderrechte schützen – Zehn Jahre Grundsätze zum Schutz und zur Förderung von Kinderrechten durch Unternehmen

Vor zehn Jahren wurden die Grundsätze zum Schutz und zur Förderung von Kinderrechten durch Unternehmen erarbeitet. Diese Grundsätze helfen Unternehmen dabei, eine kinderrechtliche Perspektive in ihre Sorgfaltsprozesse zu integrieren. Erfahren Sie hier, warum diese Grundsätze wichtiger sind denn je.
Theodette auf eine Theeplantage in Ruanda mit ihrem zweijährigen Sohn. In der Nähe der Plantage besucht er eine Kita für die Kinder der Arbeiter*innen. © UNICEF/UN0306257/Sokol

Kinder machen 30 Prozent der Weltbevölkerung aus. Ihre Interessen müssen auch in der Debatte um verantwortungsvolles Wirtschaften berücksichtigt werden. Denn: Unternehmerisches Handeln, das sich nachteilig auf die Rechte von Kindern auswirkt, hat nicht nur im Hier und Jetzt tiefgreifende Folgen für die Kinder selbst. Es verstärkt dadurch auch die Ungleichheiten der Gesellschaft von morgen.

Kinderrechte im Unternehmenskontext – was heißt das?

Kinderfreundliche Orte bieten Kindern eine geschützte Umgebung, in der sie spielen, Kontakte knüpfen, lernen und ihre Potentiale entfalten können. Sie sind eine wichtige Schutzmaßnahme für Kinder. © UNICEF/UN0213504/Sokol

Unternehmen können auf ganz verschiedene Weise auf die Rechte von Kindern einwirken: direkt und indirekt, fördernd und beeinträchtigend.

Kinderarbeit in Lieferketten ist die bekannteste, direkte Beeinträchtigung von Kindern durch Unternehmen. Sie wirkt sich u.a. auf die Gesundheit oder auch die Bildung und damit auf die langfristigen Erwerbsmöglichkeiten der betroffenen Kinder aus. Schlechte Löhne und schwierige Arbeitsbedingungen für Eltern und Betreuer*innen beispielsweise wirken sich hingegen indirekt auf Kinder und ihre Rechte aus. Denn wenn Familien über kein existenzsicherndes Einkommen verfügen oder Eltern häufig Überstunden machen müssen, geht dies auch zu Lasten ihrer Kinder. Familienfreundliche Arbeitsplätze haben wiederum eine direkte und positive Auswirkung auf die Kinder arbeitender Eltern.

Weitere Beispiele von Kinderrechtsverletzungen sind Marketing- und Werbestrategien, die Kindern maßgeblich schaden: sie können zum Beispiel zu Unterernährung, Fettleibigkeit bis hin zu psychischen Erkrankungen führen. Im Bereich der digitalen Technologien können Kinder einigen Risiken ausgesetzt werden, wie unzureichender Datenschutz, sexuelle Ausbeutung und Missbrauch im Internet sowie Online-Belästigung und Cybermobbing, die verheerende und dauerhafte Auswirkungen auf die körperliche und geistige Gesundheit haben.

Aber auch (industrielle) Umweltverschmutzung schadet der physischen, psychischen und sozialen Entwicklung von Kindern. Insbesondere junge Kinder, die geistig und körperlich in der Entwicklung sind, sind besonders gefährdet, durch Schadstoffbelastungen und Umweltverschmutzung langfristige Schäden zu erleiden.

Der Einsatz für bessere Arbeits- und Lebensbedingungen in globalen Lieferketten ist daher für den Schutz von Kinderrechten von entscheidender Bedeutung.

Kinderrechte im Unternehmenskontext schützen

Die Auswirkung auf Kinderrechte von Unternehmen ist nicht immer direkt und offensichtlich. Deshalb verlangt die unternehmerische Verantwortung für den Schutz der Kinderrechte besondere Aufmerksamkeit.

Um dem Rechnung zu tragen, haben die Organisationen Save the Children, UN Global Compact und UNICEF im Jahr 2012 gemeinsam zehn Grundsätze zum Schutz und zur Förderung von Kinderrechten durch Unternehmen erarbeitet. Diese sogenannten Children‘s Rights and Business Principles (CRBPs) werden dieses Jahr zehn Jahre alt.

Eine Näherin in einer Textilfabrik in Bangladesch. Gute Arbeitsbedingungen und existenzsichernde Löhne für arbeitende Eltern sind auch wichtig für das Wohlergehen ihrer Kinder © Save the Children / The Centre

Pflichten und Verantwortungen zum Schutz der Kinderrechte

In erster Linie stehen Regierungen in der Pflicht, Menschen- und Kinderrechte umzusetzen und deren Verwirklichung zu schützen – dazu gehört auch der Schutz vor negativen Auswirkungen unternehmerischen Handelns – im Inland und im Ausland.  Dazu sind sie unter anderem durch die weltweit gültige UN-Kinderrechtskonvention und die Allgemeinen Bemerkung Nr. 16 verpflichtet.

Neben Regierungen hat jedoch auch der Privatsektor eine Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte und für eine nachhaltige Produktion – also auch für Lieferketten, in denen Menschen- und Kinderrechte nicht verletzt und wenn möglich sogar gefördert werden. Seit 2011 definieren die UN Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte (UNLP), wie Unternehmen sozial-verantwortungsvoll handeln und welche Rolle Staaten wie auch Unternehmen beim Schutz und der Achtung der Menschenrechte in Bezug auf unternehmerisches Handeln einnehmen sollten.

Die CRBPs greifen den Sorgfaltsansatz der UN Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte (UNLP) auf und übertragen ihn auf die Kinderrechte. Sie unterstützen Unternehmen dabei, negative Auswirkungen ihres Handelns auf Kinder und ihre Rechte zu erkennen, sie im Rahmen ihrer Sorgfaltsprozesse zu schützen und sie darüber hinaus zu fördern.

Als Grundsätze dafür, wie Unternehmen die Kinderrechte achten und fördern können, zeigen die CRBP die Verantwortung jedes Unternehmens für die Kinderrechte auf und helfen Unternehmen zu verstehen, wie sie am Arbeitsplatz, am Markt, in der Gemeinschaft und in der Umwelt das Leben und die Entwicklung von Kindern beeinflussen.

Indem Unternehmen Nachhaltigkeit durch eine „kinderrechtliche Brille“ betrachten, werden sie nicht nur die Auswirkungen ihres Handelns auf Kinder -  eine oft übersehene  Interessengruppe - besser verstehen, sondern auch einen Beitrag zur Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) leisten. So können diese zum Beispiel durch die Förderung von menschenwürdiger Arbeit, Gleichstellung, wirtschaftliche Förderung von Frauen, nachhaltige Landnutzung, oder gute Regulierungsformen des Internets adressiert werden.

Kinderrechtliche Perspektive relevanter denn je

Die COVID-19-Pandemie und ihre sozioökonomischen Auswirkungen hatten und werden weiterhin verheerende Folgen für Kinder haben, da die Armut stark zunimmt, sich der Lebensstandard und die Beschäftigungsmöglichkeiten verschlechtern, Schulen geschlossen bleiben und die öffentlichen Haushalte unter Druck geraten.

Manche Effekte davon sind bereits jetzt sichtbar: Erstmals seit zwei Jahrzehnten stieg im Jahr 2021 Schätzungen von ILO und UNICEF zufolge die Zahl der arbeitenden Kinder wieder. Derzeit sind ca. 160 Millionen Kinder von Kinderarbeit betroffen. Ohne angemessene Gegenmaßnahmen werden bis Ende 2022 bis zu neun Millionen Kinder zusätzlich von Kinderarbeit betroffen sein. Diese Entwicklungen haben die weltweiten Bemühungen, Kinderarbeit bis 2025 zu beseitigen, in weite Ferne gerückt. Deshalb müssen alle Akteure jetzt dringend Maßnahmen ergreifen, um diesem Ziel so nahe wie möglich zu kommen.

Emon (11) aus Bangladesch hat während des ersten Lockdowns gearbeitet. Heute geht er wieder in die Schule. © UNICEF/UN0392091/Satu

Doch um Kinderarbeit wirksam zu bekämpfen, müssen ihre Ursachen, wie das Fortbestehen von Armut, fehlender sozialer Basisschutz und Zugang zu Bildung oder unwürdige Arbeitsbedingungen und niedrige Löhne der Eltern, adressiert werden. Auch Unternehmen können zu diesen Bemühungen beitragen und die CRBPs können Unternehmen auch bei der Prävention von Kinderarbeit helfen.

Neben dem zweiten Grundsatz der CRBPs, der explizit die Verantwortung von Unternehmen für eine wirksame Bekämpfung der Kinderarbeit formuliert, zeigen die CRBPs einen breiteren kinderrechtlichen Ansatz auf. Dieser hilft dabei den Kontext so zu stärken, dass Ursachen im Rahmen der unternehmerischen Verantwortung erkannt und beseitigt werden und es nicht zu Kinderarbeit kommen muss.

Auch Umweltverschmutzung und der Klimawandel stellen eine zunehmende Bedrohung für Kinder und ihre Rechte dar: Untersuchungen von UNICEF zeigen, dass etwa eine Milliarde Kinder einem extrem hohen Risiko durch die Auswirkungen der Klimakrise ausgesetzt sind. Save the Children schätzt zudem, dass Kinder, die im Jahr 2020 geboren werden, im Durchschnitt zwei- bis siebenmal häufiger von extremen Wetterereignissen (Hitzewellen, Überschwemmungen, Dürren, Ernteausfällen und Waldbränden) betroffen sein werden als ihre Großeltern. Klimabedingte Migration und Vertreibung wiederum agieren als Treiber von sozialer Ungleichheit und können zu ernsthaften Risiken für Kinder werden und auch zu Kinderarbeit führen.

Unternehmen fordern Stärkung der Kinderrechte in Klimaschutzmaßnahmen

Neben der Verantwortung des eigenen Handelns sind Unternehmen in der Position ihre Stimme zu erheben und sich für einen besseren Schutz der Kinderrechte auf politischer Ebene einzusetzen. So haben  zum Beispiel im Rahmen eines Forums der internationalen Handelskammer diverse Unternehmen ihre Regierungen dazu aufgerufen, auf der COP26 die Rechte der Kinder in den Mittelpunkt der Klimaschutzmaßnahmen zu stellen (Quelle). 

 

Weshalb Unternehmen Kinderrechte ernst nehmen sollten

In einer Fabrikintegrierten Kinderbetreuung in China können diese Kinder spielen, während ihre Eltern arbeiten. © Save the Children / The Centre

Durch die Umsetzung der CRBPs können Unternehmen konkrete Maßnahmen ergreifen, um ihrer Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte und im speziellen der Kinderrechte gerecht zu werden. Zudem  leisten sie einen positiven Beitrag zur Verwirklichung der Agenda 2030, ihren Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs) und somit zu einer friedlicheren, gerechteren und gleichberechtigteren Welt für alle.

Die Erfahrung zeigt, dass die Übernahme von Verantwortung für die Achtung und Unterstützung der Rechte von Kindern auch wirtschaftlich sinnvoll ist. Sie trägt zu einem besseren Risikomanagement, einem besseren Ruf des Unternehmens, einer höheren Produktivität, Rentabilität und Wettbewerbsfähigkeit sowie einer geringeren Kostenbelastung bei.

Eine UNICEF Studie aus der Teeindustrie in Ruanda (Oktober 2021) belegt die positive Auswirkung von unternehmensgeförderter Kinderbetreuung auf die Produktivität und Zufriedenheit angestellter Arbeiter*innen. Unternehmen, die Kinderrechte in ihre Aktivitäten und ihr Management einbeziehen, können auch die Einstellung, Bindung, Loyalität und Leistung ihrer Mitarbeiter*innen verbessern. So steigerte ein gemeinsames Projekt von UNICEF und Save the Childrens ‘Centre for Child Rights and Business’ in Bangladesch (2020 - 2021) die Absicht der Arbeiter*innen, längerfristig bei den sieben am Programm teilnehmenden Fabriken zu bleiben, um durchschnittlich sechs Prozentpunkte. Für die Fabrik amortisieren sich hierdurch die Projektkosten nach bereits ca. sieben Monaten, da geringere Kosten für die Rekrutierung und Einarbeitung neuer Mitarbeiter*innen entstehen.

Durch zunehmende gesetzliche Anforderungen an menschenrechtliche Sorgfaltsprozesse (wie zum Beispiel dem 2023 in Kraft tretenden Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz), wachsende Erwartungen an Nachhaltigkeit seitens Investor*innen, B2B-Kund*innen sowie Verbraucher*innen wird es für Unternehmen künftig unvermeidlich, sich aktiv mit ihren Auswirkungen auf die Kinderrechte auseinanderzusetzen.

Ein Junge während des globalen Klimastreiks in Bangladesch. In Solidarität mit Greta Thunbergs Global Climate Movement organisiert die Allianz für Jugend und Entwicklung (AYD), ein Netzwerk von Jugendgruppen, jedes Jahr eine Klimastreikveranstaltung in Bangladesch – mit Unterstützung von UNICEF. © UNICEF/UN0540784/Mawa

Und nicht zuletzt Kinder und Jugendliche selbst haben bewiesen, dass sie mächtige Akteure des Wandels sind. Sie haben Bewegungen initiiert und angeführt, in denen sie die Staats- und Regierungschefs zum Handeln gegen den Klimawandel aufforderten, und sie haben von den Unternehmen nachhaltigere und respektvollere Praktiken gefordert. Ihre Perspektive sollte durch Unternehmen berücksichtigt werden, Unternehmen sollten Kindern zuhören und auf sie eingehen, denn ihre Geschäftstätigkeit hat in den meisten Fällen Auswirkungen auf ihr Leben und ihre Rechte.

Anlässlich des Jubiläums der CRBP laden wir Sie herzlich zu unserer Fachveranstaltung: „10 Jahre Child Rights and Business Principles. Umsetzung von Kinderrechten im unternehmerischen Handeln“ am 22. Juni, um 11 Uhr ein. In der Veranstaltung erläutern wir die Inhalte der Prinzipien, den Bezug zum rechtlichen Kontext und gehen anhand von Praxisbeispielen darauf ein, wie Unternehmen sich für die Förderung von Kinderrechten einsetzen können.

Hier können Sie sich anmelden . ​

Auf internationaler Ebene werden UNICEF, der UN Global Compact und Save the Children  am 1. und 2. Juni auf dem 2022 UN Global Compact Leaders Summit eine hochrangige Veranstaltung zum Thema CRBP@10 durchführen.  

Dieser Beitrag wurde gemeinsam mit UNICEF und Save the Children Deutschland erstellt.

Zum Beitrag bei UNICEF          Zum Beitrag bei Save the Children 

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