Neue Sorgfaltspflichten ab 2023 und DGCN Unterstützungsangebote

Am 11. Juni 2021 hat der Bundestag das Gesetz über unternehmerische Sorgfaltspflichten in Lieferketten verabschiedet. Ab 2023 werden damit zunächst Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden (ab 2024 mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden) dazu verpflichtet, ihre menschenrechtlichen Risiken verstärkt in den Blick zu nehmen und entsprechende Sorgfaltsprozesse zu verankern.

Das Deutsche Global Compact Netzwerk bietet Unternehmen hierzu verschiedene aktuelle Informations- und Unterstützungsangebote:

  • Im Webinar "Lieferkettensorgfaltspfichtengesetz, EU-Regelung & Co." am 30. Juni informieren Expert:innen der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer über verbindliche menschenrechtliche Sorgfaltspflichten, mit besonderem Fokus auf das nun beschlossene deutsche Gesetz sowie entsprechende Entwicklungen auf EU-Ebene. Hier geht es zur Anmeldung.
     
  • Umfassende Orientierung, Hintergrundinformationen, Verweise auf hilfreiche Ressourcen sowie Praxisbeispiele bietet unser Informationsportal www.mr-sorgfalt.de. Das „Human Rights Capacity Diagnostic“ ermöglicht die Einschätzung des aktuellen Umsetzungsstandes in Unternehmen und gibt Tipps für die weitere Verbesserung.
     
  • Das Trainingsprogramm „Fit für Menschenrechte“ unterstützt Unternehmen über mehrere Monate und mit fachlicher Begleitung durch Expert:innen bei der systematischen Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfalt im Sinne der UN Leitprinzipien, an denen sich auch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz explizit orientiert. Besonders im Vordergrund stehen dabei die Ermittlung, Bewertung und Priorisierung menschenrechtlicher Risiken entlang der Wertschöpfungskette sowie die Ableitung von Handlungsansätzen zum effektiven Management identifizierter Risiken. Weitere Informationen zu Ablauf, Zielgruppe und Teilnahmegebühren des Mitte September startenden Programms finden Sie hier.
     
  • Die Webinarreihe zu den UNGC-Prinzipien 3-6 / ILO-Kernarbeitsnormen setzt sich mit Vereinigungsfreiheit, Zwangsarbeit, Kinderarbeit sowie Diskriminierung und damit auch im Sinne des Gesetzes relevanten Menschenrechtsthemen auseinander. Der nächste Teil der Reihe findet am 17. Juni statt, hier geht es zur Anmeldung.

Weitere Angebote zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten sowie zu weiteren Themenschwerpunkten – wie beispielsweise die Webinarreihe zum Compliancemanagement, der Climate Ambition Accelerator oder die Global Impact Initiative Target Gender Equality – bietet die Veranstaltungsübersicht

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