Nachbericht zur virtuellen Teilnehmerkonferenz am 24. März 2021

Am 24. März 2021 fand die virtuelle Frühjahrskonferenz des Deutschen Global Compact Netzwerks unter dem Motto „Die Decade of Action in der Unternehmenspraxis“ statt. Mehr als 200 Zuschauerinnen und Zuschauer verfolgten die Konferenz per Livestream: Sie erhielten einen Einblick in die neue Strategie des UN Global Compact und einen Überblick der vielfältigen Unterstützungsangebote und Aktivitäten des DGCN. Aus aktuellem Anlass diskutierten im Anschluss Expert:innen aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft die Anforderungen des neuen Sorgfaltspflichtengesetzes. Abgerundet wurde das Programm mit dem Start des neuen „Learning by Sharing“ Formats - einem Raum für den praxisnahen Austausch zu konkreten aktuellen Nachhaltigkeitsherausforderungen.

Zum Auftakt begrüßten Thorsten Pinkepank, Vorsitzender des DGCN Lenkungskreises, und Marcel Engel, Leiter der DGCN Geschäftsstelle, das virtuelle Publikum. Nachdem die DGCN-Jubiläumskonferenz im September 2020 die wichtigsten Megatrends und erforderlichen Transformationen beleuchtet hatte, setze die Frühjahrskonferenz den Fokus auf konkretes Handeln und aktuelle Herausforderungen mit Blick auf unternehmerische Nachhaltigkeit. Dafür, dass es an diesen Themen auch in – oder gerade aufgrund – der COVID-19-Pandemie großes Interesse in der Wirtschaft gebe, sprächen nicht zuletzt die sowohl global wie auch in Deutschland stetig wachsenden Teilnehmendenzahlen des UN Global Compact.

Für den UN Global Compact steht dieses Jahr im Zeichen der unlängst beschlossenen neuen Strategie. Diese, so Marcel Engel, verfolge auch weiterhin das übergeordnete Ziel, die Wirtschaft dazu zu mobilisieren, verantwortungsvoll im Sinne der 10 Prinzipien zu handeln und zu den Sustainable Development Goals beizutragen. Zu den 5 wichtigsten Änderungen gehören: 1.) Unterzeichner des UN Global Compact sollen zu den Vorreitern gehören und die Fortschrittsberichte (COPs) sollen reformiert werden, um dies besser überprüfen zu können; 2.) Um den Zugang zu Unterstützungsangeboten des Global Compact weltweit zu gewährleisten, sollen zusätzliche lokale und regionale Netzwerke etabliert werden, v.a. im globalen Süden; 3.) Spezielle Unterstützungsangebote für KMUs sollen entwickelt und mit der aktualisierten Afrika-Strategie des Global Compact verknüpft werden; 4) Eine engere Zusammenarbeit mit den UN-Organisationen auf globaler und lokaler Ebene wird angestrebt; und 5.) Konkrete Wirkungsindikatoren werden für die Zehn Prinzipien sowie die prioritären SDGs in der Strategie hinterlegt. Marcel Engel fügte hinzu, dass die neue Strategie des UN Global Compact mit der des DGCN kompatibel sei und sich zusätzliche Synergien in der Umsetzung gemeinsamer Initiativen erzeugen lassen. Hier finden Sie die UN Global Compact Strategie im Detail.

Die lokalen Netzwerke spielen in der Strategie eine zentrale Rolle: Sie sind das Bindeglied zwischen globaler und lokaler Ebene. Gerade mit Blick auf den Aufbau von Umsetzungskapazitäten bei Unternehmen sind sie von zentraler Bedeutung. Dass das DGCN hierzu auch in diesem Jahr wieder umfassende Unterstützungsangebote anbietet, veranschaulichte anschließend das DGCN-Team. So stünden neben Webinaren, Trainings, Peer Learning Formaten und Informationsangeboten auch wirkungsorientierte „Global Impact Initiativen“ zu den Themen Gender, SDGs und Klima auf dem Programm. Alle geplanten Lern- und Dialogformate finden Sie in unserer digitalen Veranstaltungsübersicht und in der Präsentation zur Konferenz.

Plenumsdiskussion: „Sorgfaltspflichtengesetz – und jetzt? Perspektiven zur Ausgestaltung eines Smart Mix“

Die virtuelle Plenumsdiskussion, moderiert durch Michael Windfuhr vom Deutschen Institut für Menschenrechte, beleuchtete den vom Bundeskabinett am 3. März 2021 beschlossenen Entwurf des Sorgfaltspflichtengesetzes. Mit der geplanten Verabschiedung des Gesetzes noch in dieser Legislaturperiode stellt sich nicht nur für Unternehmen die Frage, was die neuen Anforderungen in der Praxis bedeuten – und wie sie zu tatsächlichen, positiven Veränderungen vor Ort beitragen können. Frei nach dem Motto „Sorgfaltspflichtengesetz – und jetzt?“ vereinte die Diskussion Perspektiven der Bundesregierung, Zivilgesellschaft, verfassten Wirtschaft sowie von Unternehmen unterschiedlicher Sektoren und Größen für die Ausgestaltung eines „Smart Mix“.

Anosha Wahidi vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) betonte, dass sich das Sorgfaltspflichtengesetz zwar zunächst an Unternehmen richte, ganz klar aber auch ein Commitment der Bundesregierung sei, Unternehmen mit den neuen Anforderungen nicht alleinzulassen. Dazu gehöre auch, dass man Dopplungen und Parallelstrukturen vermeide. So sei beispielsweise für die Berichterstattung ein effizientes, schlankes und elektronisches Berichtsformat angedacht. Ferner solle berücksichtigt werden, welche Berichtsformate Unternehmen bereits nutzen. Gleichzeitig sei aber auch klar, dass es eine verbindliche Regelung brauche. Freiwillige Ansätze allein, das habe die Erfahrung gezeigt, reichten nicht aus. Allerdings, so Wahidi, käme ihnen natürlich auch weiterhin, bzw. gerade im Interesse eines Smart Mix, eine zentrale Rolle zu. Auch eine europäische Regelung sei in diesem Zusammenhang von Bedeutung und zeichne sich zunehmend deutlich ab. Die Sicherstellung der Anschlussfähigkeit des nationalen Gesetzesrahmens sei der Bundesregierung hier besonders wichtig.

Für Maren Leifker, Vertreterin der Initiative Lieferkettengesetz, sei mit dem Gesetz ein Paradigmenwechsel gelungen: Nämlich das bisherige Prinzip und den Leitgedanken freiwilliger Standards mit einer gesetzlichen Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte durch Unternehmen zu verknüpfen. Sie freue sich daher über die durch die Bundesregierung erreichte Einigung, die ebenso ein wichtiges Zeichen für den Prozess auf EU-Ebene darstelle. Gleichzeitig übte Leifker Kritik an der geringen Reichweite der Sorgfaltspflichten in die tiefere Lieferkette und der anlassbezogenen Abstufung der zu ergreifenden Maßnahmen. Risikokenntnis sei in der Regel Ergebnis, nicht Auslöser eines Sorgfaltsprozesses. Auch die Möglichkeit der zivilrechtlichen Haftung bei Verstößen brauche es aus Sicht der Initiative für ein wirklich wirksames Gesetz. Vor allem mit Hinblick auf die 3. Säule der UN Leitprinzipien – also dem Bereich der Wiedergutmachung – sei der Gesetzesentwurf folglich noch zu schwach.

Anders sah dies Anne Lauenroth vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) e.V. Schon jetzt brächten die vielen unbestimmten Rechtsbegriffe zahlreiche Unklarheiten hinsichtlich der konkreten Anforderungen und mögliche rechtliche Risiken für Unternehmen mit sich. Grundsätzlich begrüßte sie daher das Commitment der Bundesregierung, Unternehmen bei der Umsetzung nicht alleinzulassen. Auch den risikobasierten Ansatz sowie das Bestreben, Anschlussfähigkeit sicherzustellen, wertete sie positiv. In diesem Zusammenhang sei auch eine Anerkennung bestehender Standards und Initiativen wünschenswert. Allerdings gab sie zu Bedenken, dass ein nationales Gesetz keine Lösung für globale Probleme sein könne. Zudem sei aufgrund der Anwendbarkeit des Gesetzes ausschließlich auf inländische Unternehmen, nicht aber auf in Deutschland tätige Unternehmen aus Drittländern, eine Benachteiligung deutscher Firmen zu befürchten. Auch solle die Umsetzbarkeit der Anforderungen für mittelständische Unternehmen nicht aus dem Blick verloren werden.

Mit der Einschätzung des Gesetzesentwurfes aus Unternehmenssicht startete Julia Thimm, Tchibo GmbH. Sie begrüßte den Schritt als wichtigen und notwendigen Paradigmenwechsel. Das Gesetz sehe sie dabei als Hilfestellung in ihrer Arbeit: Es gehe nun an vielen Stellen der Sorgfaltspflichten nicht mehr um die Frage des „ob“, sondern um die Frage des „wie“. Unternehmen, so Thimm, seien Teil des Systems und müssen daher auch Teil der Lösung sein – auch, was notwendigen Wandel vor Ort betrifft. Gerade in Branchen, die nicht so stark in der öffentlichen Wahrnehmung stehen, setzte das Gesetz einen wichtigen Impuls, insbesondere für Kooperationen. Tchibo habe sich explizit auch für ein deutsches Gesetz eingesetzt, da die Prozesse auf EU-Ebene sehr langwierig seien und eine deutsche Regelung einen wichtigen Impuls nach Brüssel sende.

Auch Christopher Haas, Haas & Co. Magnettechnik GmbH begrüßte die Einigung auf das Sorgfaltspflichtengesetz. Für viele KMUs sei das Thema Menschenrechte in der Lieferkette eine sehr große Aufgabe. Aus seiner Sicht könne das Gesetz ihnen helfen, einen Einstieg in das Thema zu finden – auch wenn sie selbst nicht unmittelbar in den Anwendungsbereich fallen. Denn wenn man Themen wie Menschenrechte und Sorgfaltspflichten vorantreiben möchte, müsse man alle mitnehmen, so Haas. Wichtig sei, auch den kleineren Firmen die Scheu zu nehmen und Einstiegsangebote anzubieten – eine Aufgabe, bei der er gerade auch Politik und Verbände in der Pflicht sah.

 
Dr. Wolfram Heger, Daimler AG, freute sich ebenfalls, dass nun eine Einigung erzielt worden sei, wenngleich Daimler eine Regelung auf europäischer Ebene präferiere. Wichtig aus Unternehmenssicht sei, das Thema Menschenrechte erst einmal systematisch und risikobasiert handhabbar zu machen und das decke das Gesetz ab. Eine klare Erwartungshaltung an Unternehmen sei nun wichtig, um auch Risiken für Unternehmen zu reduzieren. Hier seien klare Definitionen und Bestimmungen bezüglich der Anforderungen des Gesetzes hilfreich. Er sehe das Sorgfaltspflichtengesetz als „Gesetz für alle“ – explizit für große Unternehmen, implizit für alle, die nicht direkt in den Anwendungsbereich fallen. Dies sei auch deshalb wichtig, weil effektive Maßnahmen zum Risikomanagement auf Dialog und Kooperation basierten – und daher verschiedene Akteure entlang der Lieferkette involviert sein sollten.

Gemeinsam wurde anschließend die Frage diskutiert, was „beyond compliance“ wünschenswert wäre, damit globale Lieferketten zum Treiber für Nachhaltigkeit werden. Aus Sicht von Julia Thimm brauche es die Stärkung von Strukturen vor Ort. Auch ein stärkeres Alignment zu den Themen Außenhandel und Außenpolitik sei erstrebenswert. Sie betonte, dass sozialer Dialog für die Förderung von Menschenrechten in Lieferketten entscheidend sei. Hier liege auch großes Unterstützungspotenzial in der Entwicklungszusammenarbeit. Maren Leifker verwies in diesem Zusammenhang auf die Notwendigkeit, auch in den Produktionsländern eigene Standards zu schaffen und zu verankern. Für Christopher Haas besteht eine wichtige Aufgabe darin, das Thema Sorgfaltspflichten in die Breite zu tragen. Zudem brauche es ein Commiment zu Kooperation und Unterstützung. Unternehmen allein könnten gerade strukturelle Missstände oftmals nicht allein beheben. Wolfram Heger plädierte für eine positivere Besetzung des Themas Menschenrechte in Lieferketten. Es sei gerade mit Blick auf „beyond compliance“ wichtig, positive Anreize zu setzen. Um tatsächliche Veränderungen vor Ort zu erzielen, brauche es starke Allianzen, in die sich auch die Politik einbringt. Dieser Punkt wurde auch von Anne Lauenroth unterstützt: Wichtige Aufgaben bestünden insbesondere vor Ort, gleichzeitig könnten diese nicht von Unternehmen allein gelöst werden. Hier sei vor allem auch die Politik in der Pflicht.

Anosha Wahidi erkannte an, dass an der einen oder anderen Stelle noch Klärungsbedarf herrsche. Die Bundesregierung bekenne sich dazu, für Klarheit im Prozess zu sorgen. Gleichzeitig gab sie aber auch zu bedenken, dass Sorgfaltspflichtenprozesse individuell ausgestaltet werden müssen, um effektiv zu sein. Grundsätzlich brauche es Kommunikation und Kooperation zwischen den verschiedenen Stakeholdergruppen. Nur so könne ein wirklich wirksamer Smart Mix gestaltet werden, so Wahidi.

In seinen Abschlussworten bezeichnete Thorsten Pinkepank die Menschenrechte als eine der wichtigsten sozialen Innovation der letzten 100 Jahre. Auch er betonte die Notwendigkeit von branchenübergreifenden, sowie Multi-Stakeholder Initiativen mit Beteilung der Politik, um die Strukturen vor Ort nachhaltig beeinflussen zu können.

Anschließend verwies Marcel Engel auf kommende DGCN-Veranstaltungen und bedankte sich bei allen Inputgeber:innen und Teilnehmenden.

Die Aufzeichnung des ersten Teils der Konferenz (Begrüßung sowie UNGC und DGCN Update) finden Sie hier.

Sollten Sie Interesse an zukünftigen Dialogformaten zum Sorgfaltspflichtengesetz haben, oder aber generell an den Themen Menschenrechte und Arbeitsnormen, Umwelt und Klima, Antikorruption, Reporting und den Sustainable Development Goals, abonnieren Sie gerne den DGCN Newsletter.Anschließend verwies Marcel Engel auf kommende DGCN-Veranstaltungen und bedankte sich bei allen Inputgeber:innen und Teilnehmenden.

Die Aufzeichnung des ersten Teils der Konferenz (Begrüßung sowie UNGC und DGCN Update) finden Sie hier.

Sollten Sie Interesse an zukünftigen Dialogformaten zum Sorgfaltspflichtengesetz haben, oder aber generell an den Themen Menschenrechte und Arbeitsnormen, Umwelt und Klima, Antikorruption, Reporting und den Sustainable Development Goals, abonnieren Sie gerne den DGCN Newsletter.

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