Monitoring des NAP Wirtschaft und Menschenrechte startet in die nächste Runde – Informationsangebote und Umsetzungshilfen für Unternehmen

Monitoring des NAP Wirtschaft und Menschenrechte startet in die nächste Runde – Informationsangebote und Umsetzungshilfen für Unternehmen
Rund 2.200 Unternehmen erhielten in der vergangenen Woche einen Aufruf zur Teilnahme an der zweiten quantitativen Unternehmensbefragung im Rahmen des des Monitorings des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) der Bundesregierung. Bis zum 24. April haben sie nun Zeit, die Selbstauskunft auszufüllen. Das DGCN bietet zahlreiche Unterstützungsangebote für Unternehmen.

 

Umsetzung in Unternehmen ausbaufähig

Mit dem NAP-Monitoring überprüft die Bundesregierung in diesem Jahr letztmalig, inwieweit in Deutschland ansässige Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiter*innen die im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) formulierten Anforderungen umsetzen. Im Fokus steht dabei die Integration der Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfalt in Unternehmensprozesse: Unternehmen sollen in einer Grundsatzerklärung ihren Willen zur Achtung der Menschenrechte öffentlich ausdrücken, Risiken identifizieren, die Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf die Menschenrechte ermitteln, bei Bedarf Gegenmaßnahmen ergreifen, den Umgang mit Risiken intern wie extern kommunizieren und einen effektiven Beschwerdemechanismus einrichten.

Die nun veröffentlichten Ergebnisse der repräsentativen Befragung 2019 zeigen, dass lediglich 17-19 % der Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiter*innen die Anforderungen des NAPs derzeit angemessen umsetzen. Besondere Schwierigkeiten bestehen demnach bei der Ermittlung menschenrechtlicher Risiken und dem Ableiten von Maßnahmen zum Risikomanagement. Sollten sich diese Ergebnisse in der diesjährigen Befragung bestätigen, wird eine gesetzliche Regelung wahrscheinlicher, wie sie in verschiedenen Ländern bereits existiert.


DGCN unterstützt bei der Umsetzung

Vor diesem Hintergrund ist es für Unternehmen wichtig, Prozesse menschenrechtlicher Sorgfalt systematisch aufzubauen und zu stärken. Das Deutsche Global Compact Netzwerk verfügt über langjährige Erfahrung in der Unterstützung von Unternehmen bei der Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfalt – auch im NAP wird darauf hingewiesen. In diesem Jahr bietet das Deutsche Global Compact Netzwerk gleich zwei Schulungs- und Informationsangebote zum Thema Wirtschaft und Menschenrechte an: Eine neue, fünfteilige Webinarreihe befasst sich ausführlich mit den im NAP definierten Kernelementen menschenrechtlicher Sorgfalt. Die Webinare finden im Zeitraum von April bis Oktober 2020 statt und kombinieren theoretisches Hintergrundwissen mit Fallbeispielen aus der Unternehmenspraxis und Hinweisen auf weiterführenden Informationen. Für den ersten und alle weiteren Folgetermine ist eine kostenlose Anmeldung hier möglich.

An Unternehmen, die sich hingegen konkrete Unterstützung bei der Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfalt wünschen, richtet sich hingegen das „Fit für den NAP“-Qualifizierungsprogramm des DGCN. Das in dieser Form einzigartige Programm begleitet Trainingsteilnehmer*innen über mehrere Monate bei der Integration menschenrechtlicher Aspekte und dem Aufbau eines nachhaltigen Lieferkettenmanagements. Den Kern bilden zwei interaktive Trainingstage, in deren Rahmen grundlegendes Methoden- und Hintergrundwissen vermittelt und individuelle Handlungsfelder erarbeitet werden, sowie eine Praxisphase im Unternehmen, während der es unter fachlicher Begleitung um die konkrete Umsetzung im Betrieb geht. „Fit für den NAP“ wird von Mai bis September in Frankfurt am Main sowie von September bis Januar in Berlin angeboten. Eine Anmeldung ist noch bis 20. April (Frankfurt am Main) beziehungsweise 4. September (Berlin) hier möglich.

Wir freuen uns auf Sie!

Bei Fragen kontaktieren Sie unsere Ansprechpartnerin für Wirtschaft und Menschenrechte Laura Curtze.

Weitere Informationen und Umsetzungshilfen

Das DGCN hat zahlreiche Publikationen und praktische Leitfäden zum Thema Wirtschaft und Menschenrechte verfasst.

Wichtige Informationen zu NAP und NAP-Monitoring hat das Auswärtige Amt zusammengestellt.

Die zentrale Informationsplattform der Bundesregierung zum NAP bietet eine Übersicht von Unterstützungsangeboten und Praxisbeispielen.

Der Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesregierung berät Unternehmen kostenlos und vertraulich bei inhaltlichen Fragen zu NAP und NAP-Monitoring.

Das Business & Human Rights Resource Centre sammelt in seiner filterbaren Datenbank Meldungen und Artikel mit Bezug zu Wirtschaft und Menschenrechten.

Flyer: Trainingsprogramm Flyer: Trainingsprogramm "Fit für den NAP"

Flyer: Webinarreihe Menschenrechtliche SorgfaltspflichtFlyer: Webinarreihe Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht

Abonnieren Sie unseren Newsletter