UN Global Compact legt umfassende Studie zur Praxis des LkSG vor
- Das UN Global Compact Netzwerk Deutschland analysiert mit der Studie „Germany’s Supply Chain Due Diligence Act“ die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG).
- Hierfür wurden erstmals alle öffentlich zugänglichen Unternehmensberichte aus der ersten Berichtsphase ausgewertet.
- Die Studie ermöglicht einen wissenschaftlich validierten, datengestützten Einblick in die Unternehmenspraxis und trägt zur Versachlichung der Debatte bei.
- Nahezu alle Unternehmen berichten, die gesetzlich vorgesehenen Risikomanagementsysteme, Grundsatzerklärungen und Beschwerdemechanismen eingerichtet zu haben.
- Risiken werden vor allem bei direkten Zulieferern entdeckt, weniger im eigenen Betrieb.
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Presseinformation der LkSG-Studie
LkSG-Report und Methodenbericht
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Interaktiver Due Diligence Monitor
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Marcel Engel, Geschäftsführer UN Global Compact Netzwerk Deutschland
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Dr. Christopher N. Bayer, Wirtschaftsethiker
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Grafik “Umsetzung des Lieferkettengesetztes (LkSG) in deutschen Unternehmen”
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Zitate
„In der LkSG-Studie haben wir analysiert, welche Strukturen und Prozesse Unternehmen aufgebaut haben – und ob diese tatsächlich greifen. Das deutlichste Muster: Verstöße werden in der Tiefe der Lieferkette nicht durch interne Prozesse aufgedeckt, sondern durch Beschwerden und externe Hinweise. Bei indirekten Zulieferern war das ausnahmslos der Fall“, erklärt Dr. Christopher N. Bayer, wissenschaftlicher Leiter der Studie. „Grundlage sind die an das BAFA übermittelten LkSG-Berichte aus den Jahren 2023–2024. Dabei gilt: Wir haben selbst verfasste und nicht unabhängig verifizierte Unternehmensberichte analysiert.“ - Dr. Christopher N. Bayer
„Als UN Global Compact Netzwerk Deutschland setzen wir uns entsprechend der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte für einen Smart Mix aus freiwilligen und bindenden Maßnahmen ein, um menschenrechtliche Sorgfaltspflichten voranzutreiben. Die Auswertung der Berichte zeigt, dass das LkSG zu einer breiteren Standardisierung und deutlichen Ausweitung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfalt in deutschen Unternehmen beigetragen hat. Die Studie gibt keine abschließenden Antworten, inwiefern das Gesetz die intendierten politischen Ziele tatsächlich erfüllt. Sie liefert aber einen umfassenden, datengestützten Einblick in die Unternehmensrealität, um die Debatte faktenbasiert fortzuführen“, so Marcel Engel, Geschäftsleiter des UN GCD.
Die Ergebnisse im Detail:
1. Deutlicher Ausbau von Managementsystemen unter dem LkSG
Die verpflichtende Einführung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten unter dem LkSG hat dazu geführt, dass die überwiegende Mehrheit der Unternehmen entsprechende Managementsysteme formalisiert und ausgebaut hat. Während im Rahmen des freiwilligen Nationalen Aktionsplans (NAP-Monitoring 2020) 13-17 % der Unternehmen grundlegende Anforderungen menschenrechtlicher Sorgfalt erfüllten, geben unter dem LkSG 97-98 % an, die vorgeschriebenen Risikomanagementsysteme, Grundsatzerklärungen und Beschwerdemechanismen eingerichtet zu haben.
2. Risiken eher bei direkten Zulieferern als im eigenen Betrieb
97% der Unternehmen berichten, eine jährliche Risikoanalyse durchzuführen – analysiert wurden Risiken im eigenen Geschäftsbereich sowie entlang der Lieferkette. 47% berichteten keine Risiken im eigenen Geschäftsbereich, 62 % identifizierten jedoch Risiken bei direkten Zulieferern, insbesondere im Bereich Menschenrechte. Häufig genannt werden Risiken rund um faire Löhne bzw. angemessene Vergütung sowie Arbeitssicherheit. Umweltbezogene Risiken werden in den Berichten nahezu nicht benannt: Die unter dem LkSG erfassten Umweltabkommen (Stockholmer, Minamata- und Basler Konvention) wurden lediglich von vier Unternehmen identifiziert.
3. Beschwerdemechanismen flächendeckend – aber mit Optimierungspotenzial
Beschwerdemechanismen gelten als zentraler Kanal, um Verstöße gegen menschenrechtliche oder umweltbezogene Sorgfaltspflichten bei Lieferanten aufzudecken – und wurden in nahezu allen Unternehmen eingeführt. In 79% der Fälle setzen Unternehmen auf eigene interne Verfahren, 16% kombinieren interne und externe Kanäle und 2% nutzen ausschließlich externe Anbieter; rund 2% sind sonstigen oder nicht eindeutig zuzuordnenden Strukturen zuzurechnen. Gleichzeitig zeigen die Berichte Verbesserungspotenzial: 63% stellen das Verfahren in der Sprache der betroffenen Personen zur Verfügung; 16% erfassen, inwieweit Betroffene dem Verfahren ausreichend vertrauen, um tatsächlich Beschwerden einzureichen.
4. Verstöße werden häufig erst durch externe Hinweise sichtbar
29% der Unternehmen (74 von 254) berichteten, mindestens einen Verstoß gegen menschenrechtliche oder umweltbezogene Pflichten festgestellt zu haben. Besonders bei indirekten Zulieferern spielen externe Hinweise eine zentrale Rolle: Kein Unternehmen deckte Verstöße dort allein durch proaktive, interne Prozesse auf. Von den 33 Unternehmen, die Verstöße bei indirekten Zulieferern offenlegten, hatten 27 zuvor Beschwerden erhalten. Im LkSG werden bei indirekten Zulieferern weitergehende Pflichten erst bei „substantiierter Kenntnis" aktiviert – externe Hinweise spielen daher hier eine besonders wichtige Rolle. Insgesamt zeigen die Daten, dass Beschwerdemechanismen und Hinweise von außen entscheidend dazu beitragen, Risiken und Verstöße sichtbar zu machen.
5. Abhilfemaßnahmen vor allem im eigenen Unternehmen vorhanden
Wenn Verstöße identifiziert wurden, leiteten Unternehmen in rund neun von zehn Fällen Abhilfemaßnahmen ein. Nach eigenen Angaben wurden drei von vier Vorfällen (75%) im eigenen Geschäftsbereich als vollständig gelöst gemeldet. Bei direkten Zulieferern lag dieser Anteil bei 57%, bei indirekten Zulieferern bei 11% – ein Hinweis darauf, wie anspruchsvoll wirksame Abhilfe in tieferen Lieferketten bleibt.
Weitere Informationen
Report und Methodenbericht:
https://www.globalcompact.de/mediathek/publikationen/publikation/due-diligence-in-german-businessInteraktiver Due Diligence Monitor:
www.globalcompact.de/themen/social/menschenrechte/corporate-due-diligence-monitor
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Karen Berger (Public Relations).




