Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht Sammlung branchenspezifischer Lieferkette-Leitfäden

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht Sammlung branchenspezifischer Lieferkette-Leitfäden
Die Bundesregierung erwartet von allen deutschen Unternehmen, dass diese Prozesse und Leitlinien einführen, um ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachzukommen. Ein nachhaltiges Lieferkettenmanagement nimmt – nicht nur nur aus diesem Grund – für viele Unternehmen einen bedeutenden Stellenwert ein.

 

Je nach Größe, Geschäftsmodell und der Position in der Wertschöpfungskette sind Unternehmen allerdings mit verschiedenen Herausforderungen bei der Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht konfrontiert.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat daher eine Liste mit Leitfäden veröffentlicht, um Unternehmen mit branchenspezifischen Lösungsansätzen zu unterstützen. Enthalten sind unter anderem Leitfäden für die Bekleidungs- und Schuhbranche, die Tourismusbranche, die Chemische Industrie, den Extraktiven Sektor und Arbeitsvermittlungsagenturen. Die vollständige Liste sowie die Leitfäden zum Download finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Das DGCN unterstützt Unternehmen ebenfalls in der Umsetzung eines menschenrechtlichen Sorgfaltsprozesses. Mit dem modularen Programm „Fit für den NAP“ werden Unternehmen zum Beispiel dabei unterstützt, die Anforderungen des NAP im Unternehmen umzusetzen.

 

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