CoP 2023: Die digitale Einreichung des Fortschrittsberichts 2023 ist nun auf der Interimsplattform möglich

Aufgrund technischer Probleme musste die CoP-Plattform des UN Global Compact im Juni vorübergehend pausiert werden. Die Interimsplattform ist nun verfügbar und ermöglicht es Business-Teilnehmenden, ihren CoP 2023 digital einzureichen. Angesichts der aufgetretenen technischen Probleme ist die Einreichung des CoP für 2023 allerdings freiwillig.

Die Interimsplattform ist ab sofort online und Sie können mit der Erstellung Ihres CoPs beginnen und diesen darüber einreichen. Bitte beachten Sie, dass alle Einreichungen für den CoP 2023 über die digitale Interimsplattform erfolgen müssen. Wir empfehlen allen Unternehmen den digitalen CoP-Fragebogen auszufüllen. Dies ermöglicht die Bewertung der Fortschritte des Unternehmens im Bereich der Nachhaltigkeit sowie den Vergleich mit anderen Unternehmen. Falls das Ausfüllen des CoP-Fragebogens für Ihr Unternehmen nicht möglich ist, können Sie alternativ in diesem Jahr einen Nachhaltigkeitsbericht über die digitale Interimsplattform einreichen.

WICHTIG: Angesichts der aufgetretenen technischen Probleme ist die Einreichung des CoP für 2023 nun freiwillig, und Teilnehmer, die in diesem Jahr keinen CoP einreichen, werden nicht als "Non-Communicating" gelistet oder ausgeschlossen. Für Teilnehmer, die den freiwilligen CoP 2023 einreichen möchten, finden Sie unten eine Anleitung zur Nutzung der Interimsplattform:

Zum Erklärvideo                 Zum Interim-Plattform Guide

Bitte beachten Sie folgende wichtige Details zur Verwendung der Interimsplattform:

  1. Single-User: Nur ein Benutzer kann auf die CoP-Plattform zugreifen und den CoP 2023 ausfüllen. Ein Multi-User-Zugang ist nicht möglich.
  2. Alle Fragen müssen in der Reihenfolge beantwortet werden, um den CoP Fragebogen einzureichen.
  3. Die Antworten werden automatisch gespeichert. Sie können sich jederzeit abmelden und zu einem späteren Zeitpunkt zu ihrem CoP zurückkehren.
  4. Der digitale CoP Fragebogen oder der Nachhaltigkeitsbericht und optionale zusätzliche Anhänge werden öffentlich in Ihrem UN Global Compact Profil erscheinen.

Wichtige Infos zum CoP und zur Delisting Policy:

Der CoP wurde bereits über die nun pausierte digitale Plattform eingereicht. Was nun?

Kein weiteres Handeln ist erforderlich. Der Fortschrittsbericht gilt als eingereicht und wird auf Ihrem UN Global Compact Profil erscheinen.

 

Ihr Unternehmen hatte mit dem Ausfüllen des Fragebogens auf der nun pausierten Plattform begonnen, ihn aber noch nicht eingereicht

Ihre Antworten werden Ihnen via Mail zugeschickt, sodass Sie diese beim Ausfüllen des Fragebogens über die Interimsplattform als Referenz nutzen können. Zudem stehen Ihnen die analogen Versionen des Fragebogens  (PDF Deutsch | PDF Englisch | Excel Deutsch | Excel Englisch) für die Datensammlung zur Verfügung.

 

Was passiert, wenn der CoP nicht eingereicht wird?

Das Einreichen des CoPs ist in 2023 freiwillig. Alle teilnehmenden Unternehmen, die ihren CoP (als Fragebogen oder Nachhaltigkeitsbericht) nicht eingereichen, werden weiterhin als "Active" gelistet. Ein Ausschluss aus dem UN Global Compact ist bei einem Nicht-Einreichen eines COPs nicht möglich.

Wann endet die Berichtsfrist für dieses Jahr?

Sie haben bis zum 1. März 2024 Zeit, ihren CoP hochzuladen. Business-Teilnehmende, die ihren CoP (als Fragebogen oder Nachhaltigkeitsbericht) nicht eingereicht haben, werden nicht als ‚Non-Communicating‘ gelistet oder ausgeschlossen. Das Einreichen ist freiwillig. 

Sie sind neuer Unterzeichner und erst 2023 dem UN Global Compact beigetreten

Unternehmen, die dem UN Global Compact neu beigetreten sind, müssen ihren ersten CoP innerhalb der Einreichungsfrist des folgenden Kalenderjahres nach dem Beitritt ausfüllen und einreichen. Neu beigetretene Unternehmen aus dem Jahr 2023 müssen in diesem Jahr keinen CoP einreichen, sondern erst in 2024.

 

Was ist mit der Berichtsperiode 2024?

Die Berichtsperiode 2024 findet wie geplant statt. Unternehmen sind aufgefordert, den CoP zwischen dem 1. April und dem 31. Juli 2024 über die Plattform einzuereichen. Unternehmen, die bis zum 31. Dezember 2024 keinen CoP für das Berichtsjahr 2024 einreichen, werden zum 1. Januar 2025 aus dem UN Global Compact ausgeschlossen.

Bei Fragen können Sie sich jederzeit gerne an cop-support@unglobalcompact.org oder an das UN GCD Team unter info@globalcompact.de wenden.

Mehr Informationen zum CoP, sowie Leitfäden und Aufzeichnungen von Webinaren finden Sie auf unserer CoP-Seite

Wir laden Sie auch ein, an den Q+A-Sitzungen für Teilnehmer des UN Global Compact teilzunehmen. Sie können sich für diese Sitzungen auf der Seite des UN Global Compacts anmelden.

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