Benchmarks für Menschenrechtsperformance

Benchmarks für Menschenrechtsperformance
Unternehmensbenchmarks klar, aber mit Blick auf die Menschenrechte? Genau das versuchen verschiedene, öffentlich zugängliche Benchmarkinginitiativen: Sie vergleichen unter Bezugnahme auf vorher festgelegte Kriterien, wie gut Unternehmensprozesse dazu beitragen, negative Auswirkungen auf die Menschenrechte zu vermeiden. Gerade angesichts wachsender Anforderungen an Unternehmen können sie eine hilfreiche Ressource sein. Auch das DGCN bietet Unternehmen praxisorientierte Weiterbildungsmaßnahmen an, um ihre Sorgfaltsprozesse zu verbessern.

Die World Benchmarking Alliance (WBA) beispielsweise, hinter der über 130 Organisationen aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Finanzwelt und UN-System stehen, hat sich zur Aufgabe gemacht, den Beitrag der 2.000 global einflussreichsten Unternehmen zu den Sustainable Development Goals (SDGs) zu messen und vergleichbar zu machen. Auch zahlreiche deutsche Unternehmen sind darunter. Die WBA untersucht sieben potentielle Bereiche systematischer Transformationen. Neben Benchmarks zu Klima und Energie sowie Digitaler Inklusion werden im Rahmen des Benchmarks „Social Transformation“ 15 Sozialkriterien betrachtet, die sich insbesondere auf die Qualität menschenrechtlicher Sorgfaltsprozesse beziehen. Mit dem Benchmark stellt die WBA, ebenso wie die SDGs, den Menschen in den Mittelpunkt eines Wandels hin zu einer sozialen Transformation. Der jetzt veröffentlichte Entwurf der Methodik ist bis Anfang September offen für Konsultationen.

Ausschließlich um die Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfalt geht es im Corporate Human Rights Benchmark (CHRB), auf dessen Kriterien sich auch der „Social Transformation Index“ der WBA stützt. Seit 2017 vergleicht der von Investoren und zivilgesellschaftlichen Organisationen getragene CHRB jährlich die Menschenrechtsperformance von Unternehmen. 2019 umfasste der Benchmark 200 Unternehmen aus vier Industriezweigen: Landwirtschaftliche Produkte, Textil, Bergbau und die Herstellung von Informations- und Kommunikationstechnik. 2020 wird zudem die Automobilindustrie unter die Lupe genommen. Dabei wird beispielsweise die Integration von Menschenrechtsaspekten in die Strategie, das Bereitstellen von Beschwerdemechanismen und Abhilfe, Maßnahmen zu bekannten Branchenrisiken sowie Umgang mit Vorwürfen von Menschenrechtsverletzungen analysiert.

Darüber hinaus gibt es themen- und branchenspezifische Benchmarks. So stellt beispielsweise Know The Chain (KTC) den Umgang mit Risiken von moderner Sklaverei in globalen Lieferketten in den Fokus. Ranking Digital Rights (RDR) ist auf Datenschutzthemen spezialisiert und konzentriert sich auf die Informations- und Telekommunikationsbranche. BankTrack wiederum verfolgt, inwiefern Banken und ihre Finanzaktivitäten einen negativen Einfluss auf Menschen und den Planeten haben und der Supermarktcheck von Oxfam bewertet die Ansätze großer Supermarktketten u.a. zur Achtung der Arbeitnehmerrechte in der Lieferkette.

Die menschenrechtlichen Sorgfaltsprozesse der 20 größten deutschen Unternehmen hingegen wurden 2019 in einer vom Business and Human Rights Resource Centre durchgeführten Benchmarkinganalyse unter die Lupe genommen. Insbesondere im Bereich „Zugang zu Abhilfe für von Schäden betroffene Menschen“ sieht die Untersuchung noch Nachholbedarf. Nur drei der zwanzig untersuchten Unternehmen verpflichteten sich öffentlich, Abhilfe zu schaffen. Besser steht es hingegen um das öffentliche Bekenntnis von Unternehmen, sich zur Achtung von Menschenrechten im Allgemeinen zu verpflichten: Hier veröffentlichten alle Unternehmen eine entsprechende Erklärung.

Wie herkömmliche Benchmarks bedienen sich auch die genannten Initiativen der Wettbewerbslogik des freien Marktes. Diese soll Unternehmen zu mehr Engagement für die Achtung von Menschenrechten motivieren und dadurch auch zu einem positiven Effekt auf die Rechte von Betroffenen führen. Dabei setzen sie auf Transparenz: So nutzen die genannten Benchmarks zur Bewertung von Unternehmen größtenteils Informationen, die frei zugänglich sind – und machen diese oftmals auch selbst wieder transparent. Der CHRB veröffentlichte unlängst einen „Peer Learning Report“, in dem Ansätze von Unternehmen, die besonders gut abschnitten, genauer erläutert werden.

Solche Informationen wiederum sind potenziell auch für Investoren relevant, für die Nachhaltigkeitsaspekte auch vor dem Hintergrund der weltweiten Coronapandemie und ihrer wirtschaftlichen Folgen eine zunehmend bedeutende Rolle spielen. Doch auch für Zivilgesellschaft, Verbraucher*innen und natürlich Unternehmen selbst stellen solche Benchmarks hilfreiche und praxisnahe Informationsquellen da – mit Blick auf Konsumentscheidungen, aber auch hinsichtlich konkreter Anregungen für die Umsetzung im eigenen Betrieb.

Dazu bietet auch das Deutsche Global Compact Netzwerk Unternehmen vielfältige Unterstützungsangebote. So hilft Ihnen beispielsweise das Trainingsprogramm Fit für den NAP dabei, den Anforderungen des Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte sowie weiterer politisch-rechtlicher Rahmen gerecht zu werden, vermittelt Ihnen das Handwerkszeug für die Durchführung einer menschenrechtlichen Risikoanalyse und begleitet Sie im Rahmen der Anwendungsphase bei der Umsetzung im eigenen Betrieb.

Sprechen Sie uns gern an und abonnieren Sie unseren Newsletter, wenn Sie auch in Zukunft weiterführende Informationen erhalten möchten.

Abonnieren Sie unseren Newsletter