Daniel Mazuré
Umwelt und Klima
daniel.mazure@globalcompact.de
+ 49 6196 79 7779
Die Umwelt-Prinzipien des UN Global Compact zielen darauf ab, globalen Herausforderung wie dem Klimawandel, dem Artensterben, Wassermangel sowie der Verschmutzung der Atmosphäre und der Entwaldung entgegen zu wirken. Immer mehr Unternehmen haben erkannt, dass sie mit entsprechenden Strategien und Maßnahmen auch eigene Risiken senken und neue Geschäftschancen erschließen können.
Die Prinzipien sind aus der "Rio Erklärung über Umwelt und Entwicklung" abgeleitet, die 1992 auf dem UN-Erdgipfel in Johannesburg verabschiedet wurde.
Mit der Unterzeichnung des UN Global Compact bekennen sich Unternehmen dazu, ihr Handeln an den Prinzipien 7, 8 und 9 auszurichten. Für die Unterzeichner bedeutet dies konkret, in all ihren geschäftlichen Aktivitäten einen vorsorgenden Ansatz im Hinblick auf ihre Umwelt- und Klimaauswirkungen zu verfolgen (Prinzip 7), die Stärkung des Umweltbewusstseins in- und außerhalb Ihres Unternehmens zu fördern (Prinzip 8) und sich aktiv an der Entwicklung und Verbreitung umwelt- und klimafreundlicher Technologien zu beteiligen (Prinzip 9). Denn um die Vision einer nachhaltigen Weltwirtschaft zu verwirklichen, ist es unerlässlich, dass gerade Unternehmen ihre Verantwortung für Umwelt und Klima wahrnehmen.
Die Dringlichkeit eines ambitionierten Umwelt- und Klimaschutzes wird nicht zuletzt durch den Sonderbericht des Weltklimarates IPCC im Jahr 2018 verdeutlicht: Nur wenn die globalen Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2050 auf Net Zero (= Netto-Null) sinken, kann es demnach gelingen, die Erderwärmung auf 1,5°C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen und die verheerendsten Auswirkungen des Klimawandels auf Mensch und Natur zu verhindern. Der neueste Bericht des Weltklimarates vom August 2021 verdeutlicht einmal mehr die Dringlichkeit zu handeln: eine Begrenzung der Temperaturerhöhung auf 1.5°C ist möglich, dafür müssten die CO2-Emissionen schneller als bisher angenommen bereits bis 2030 halbiert werden und bis 2050 auf Netto-Null sinken. Auch der 2019 veröffentlichte Bericht des Weltbiodiversitätsrats IPBES spricht eine eindeutige Sprache: der Erhalt der biologischen Vielfalt und ihrer Ökosystemleistungen wie die Bereitstellung von Nahrung, Medizin sowie sauberem Wasser und sauberer Luft sind für die Menschheit essenziell. Dennoch erleben wir gegenwärtig ein massenhaftes Artensterben, dessen Verlustrate durch Wissenschaftler:innen des IPBES auf das dutzend- bis hundertfache im Vergleich zum Durchschnitt der letzten zehn Millionen Jahre beziffert wird.
Unternehmen spielen bei der Lösung dieser globalen Herausforderungen eine zentrale Rolle. Im Rahmen des unternehmerischen Klimamanagements beispielsweise beschäftigen sich Unternehmen mit strategischen Handlungsoptionen, um sowohl direkt und indirekt zu verantwortende Treibhausgasemissionen als auch geschäftsrelevante Auswirkungen des Klimawandels auf das Unternehmen zu steuern bzw. mitzugestalten. Alle Unternehmen sind dazu aufgerufen, sich an den Klimaschutzbemühungen zu beteiligen, ihr Ambitionsniveau zu erhöhen und Emissionen idealerweise im Einklang mit dem 1,5°C-Ziel zu senken.
Entsprechend groß ist das Interesse seitens der Unternehmen daran, ein verbindliches und gemeinsames Verständnis zu entwickeln, was beispielsweise ein Net-Zero-Wirtschaften für Unternehmen bedeutet – und wie der Weg dorthin gestaltet werden kann. Mit der Science Based Target Initiative (SBTi) legt der UN Global Compact gemeinsam mit dem World Resources Institute, CDP und WWF die konzeptionelle Grundlage für eine einheitliche, wissenschaftsbasierte Festlegung von Klimazielen für Unternehmen. Ist doch ein effektives Ambitionsniveau im Rahmen eines ganzheitlichen Klimamanagements die vielversprechendste Basis für eine kontinuierliche Verbesserung unternehmerischer Performance im Einklang mit dem 1,5°C-Ziel.
Übrigens: Im Rahmen ihres Umwelt- und Klimamanagements leisten Unternehmen auch einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Agenda 2030. Denn beinahe alle SDGs haben Bezüge zum Umwelt- und Klimamanagement, zahlreiche sprechen diese sogar direkt an, so zum Beispiel SDG 6 mit seinem Fokus auf sauberes Wasser und sanitäre Einrichtungen, SDG 13 mit Zielen im Bereich Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, sowie die SGDs 14 und 15, die sich mit Umweltfragen rund um das Leben unter Wasser und an Land befassen.
Unternehmerisches Umwelt- und Klimamanagement ist dabei nicht nur für Mensch und Natur von großer Bedeutung. Insbesondere steigt die geschäftliche Relevanz einer effektiven Steuerung umwelt- und klimapolitischer Aspekte für Unternehmen aufgrund stetig wachsender regulatorischer Anforderungen. Beispielsweise unterliegen inzwischen viele energieverbrauchsrelevante Produktgruppen der Ökodesign-Richtlinie, die den europäischen Rechtsrahmen für Mindeststandards an Energie- und Ressourceneffizienz bildet. Damit werden ineffiziente Produkte mit überproportional hohem Energieverbrauch schrittweise aus dem europäischen Binnenmarkt ausgeschlossen. Ähnliche regulatorische Entwicklungen hin zu strengeren Standards zeigen sich über alle Branchen hinweg und werden insbesondere durch den European Green Deal, der die Europäische Union bis 2050 klimaneutral machen soll, in einer grundlegenden ökologischen Umgestaltung von Industrie, Energieversorgung, Landwirtschaft und Verkehr münden.
Diese Veränderungsprozesse wirken sich nicht zuletzt auch auf das Berichtswesen aus. Denn mit dem European Green Deal hat sich die EU-Kommission u.a. auch dazu verpflichtet, die Non-Financial Reporting Directive (NFRD, in Deutschland CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) zu überprüfen und ggf. anzupassen. Schon jetzt sind viele Unternehmen seit dem Inkrafttreten des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz im Jahr 2017 zur Abgabe einer nichtfinanziellen Erklärung bzw. eines nichtfinanziellen Berichts verpflichtet, in dem sie Auskunft über soziale und ökologische Aspekte ihrer unternehmerischen Tätigkeit geben müssen.
Doch nicht nur aufgrund wachsender Erwartungen seitens des Gesetzgebenden und als Teil des Risikomanagements, sondern vor allem aus strategischen Gründen ist es für Unternehmen ratsam, sich proaktiv mit ihren Auswirkungen auf Umwelt und Klima auseinanderzusetzen. Weil Investitions- und Finanzierungsentscheidungen immer häufiger auch an Nachhaltigkeitskriterien ausgerichtet werden, Verbraucher:innen bewusster konsumieren und gelebte Werte für junge Fachkräfte gegenüber materiellen Aspekten an Wichtigkeit gewinnen, trägt ein überzeugender und wirksamer Ansatz zum Schutze von Umwelt und Klima letztlich vor allem dazu bei, Unternehmen im Wettbewerb zukunftssicher zu positionieren.
Der UN Global Compact sowie das UN Global Compact Netzwerk Deutschland unterstützen ihre Unterzeichner bei dieser Positionierung durch zahlreiche Lern- und Dialogformate.
Das knapp 50-minütige On-Demand-Einführungswebinar bietet einen Überblick darüber...
... warum ein erfolgreiches Klimamanagement für Unternehmen notwendig und relevant ist,
... welche Schritte bei der Umsetzung beachtet werden sollten und
... was Beispiele einer erfolgreichen Umsetzung sind.
Das Webinar eignet sich insbesondere für Einsteiger*innen ins Thema und ist eine gute Grundlage für unsere weiterführenden Lern- und Austauschformate im Bereich Umwelt & Klima.
Die Sciences-Based Target Initiative (SBTi) ist eine Partnerschaft zwischen CDP, dem UN Global Compact, dem World Resources Institute (WRI) und dem World Wide Fund for Nature (WWF). Die SBTi unterstützt Unternehmen dabei, ihre Emissionen bis 2030 zu halbieren und bis 2050 Netto-Null-Emissionen zu erreichen. So soll das Ambitionsniveau unternehmerischer Klimazielsetzungen vergleichbar gemacht werden. Die SBTi definiert und fördert hierfür bewährte Verfahren für die Erarbeitung von wissenschaftlich fundierten Zielsetzungen. Außerdem werden Ressourcen und Anleitungen zur Verfügung gestellt und die eingereichten Klimaziele der Unternehmen unabhängig geprüft und validiert.
Der SBTi Call to Action ist eine der Selbstverpflichtungen der We Mean Business Coalition. Mehr über die SBTi erfahren Sie hier.
Klimaziele gelten als "wissenschaftsbasiert", wenn sie mit dem übereinstimmen, was die aktuelle Klimawissenschaft als notwendig beschreibt, um die Ziele des Pariser Abkommens zu erreichen – d.h. die Begrenzung der globalen Erwärmung bis maximal 1,5°C über dem vorindustriellen Niveau.
Wissenschaftlich fundierte Ziele bieten Unternehmen einen klar definierten Weg zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen und helfen so, die verheerendsten Auswirkungen des Klimawandels zu begrenzen und das Wachstum von Unternehmen zukunftssicher zu gestalten.
Die Emissionsquellen eines Unternehmens sind nach dem "Greenhouse Gas (GHG) Protocol" in drei Scopes eingeteilt.
Scope 1 umfasst die direkten Emissionen aus eigenen Verbrennungsprozessen des Unternehmens. Darunter fallen Kategorien wie stationäre und mobile Anlagen, oder chemische Prozesse. Konkrete Quellen von Scope-1-Emissionen sind dementsprechend beispielsweise eine Erdgasheizung im Gebäude oder der treibstoffbetriebene Gabelstapler des eigenen Fuhrparks.
In Scope 2 werden Emissionen aus dem Bezug leitungsgebundener Energie erfasst. Elektrizität, Bezug von Fern- oder Nahwärme für Heizung, Kühlenergie und Dampf gehören hier zu den relevanten Kategorien.
Scope 3 beinhaltet alle weiteren indirekten Emissionen, die in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette entstehen. Scope 3 umfasst eine Vielzahl von Kategorien, darunter beispielsweise eingekaufte Güter und Dienstleistungen, Transport und Verteilung, sowie Emissionen, die durch die Nutzung des Produktes und an dessen Lebenszyklusende entstehen.
Die Kategorien innerhalb von Scope 3 sind im „Corporate Value Chain (Scope 3) Accounting and Reporting Standard“ ausführlich und unter Verwendung realer Unternehmensbeispiele beschrieben.
"Net-Zero" beschreibt einen Zustand, in dem Treibhausgasemissionen auf ein Minimum reduziert und nicht-vermeidbare Treibhausgasemissionen durch die Entfernung von Emissionen aus der Atmosphäre ausgeglichen werden. Hierbei werden alle Treibausgase erfasst (d.h. neben CO₂ u.a. auch Methan und Fluorkohlenwasserstoffe). Eine Emissionsreduzierung im Einklang mit einem Nettonull-Ziel folgt einem fest definierten Pfad und entspricht einer Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5ºC seit dem Beginn der Industrialisierung (Paris Abkommen 2015). (Stand April 2023)
Exkurs: Die Kompensation von THG-Emissionen durch den Kauf von Emissionsminderungsgutschriften aus Klimaschutzprojekten ist gemäß SBTi nicht zulässig für die Erreichung eines Klimazieles. Eine Ausnahme bzw. Einschränkung in Bezug auf langfristige Klimaziele stellt hier der Net-Zero Standard (2021) dar, in welchem die SBTi der Tatsache Rechnung getragen hat, dass unternehmerische THG-Emissionen bis 2050 nicht komplett auf Null reduziert werden können. In diesem Fall sollen durch entsprechende technologische sowie natürliche Lösungen (technology- und nature-based solutions; TBS & NBS) nach einer ambitionierten Reduktion (im Schnitt ca. 90% im Vergleich zum Basisjahr) verbleibende Emissionen im Zieljahr und allen darauffolgenden Jahren neutralisiert werden. Hierfür ist ein Entzug und langfristige Speicherung von THGs aus der Atmosphäre notwendig.
Durch die Auswahl eines Konsolidierungsansatzes (operative oder finanzielle Kontrolle) legt ein Unternehmen die Systemgrenze der THG-Erhebung fest. Die Systemgrenzen bestimmen, welche Aktivitätsdaten (z.B. Anlagen, Standorte oder Gesellschaften) bei der Bilanzierung der THG-Emissionen zu berücksichtigen sind.
Zu den relevanten Systemgrenzen gehören:
1. Operative Einheiten im Unternehmen (Produktionsstandort, Vertriebsstandort);
2. Regionen (z.B. Deutschland, EU, global);
3. THG-Emissionsquellen (Scope 1, 2, 3);
4. Emissionsarten (CO2, THG).
Die Einhaltung der zuvor bestimmten Systemgrenzen gewährleistet die Konsistenz des zugrunde gelegten Bilanzierungsstandards und der jeweiligen Berechnungsmethoden. Systemgrenzen sind daher entscheidend für eine Vergleichbarkeit der Bilanzergebnisse über einen längeren Zeitraum hinweg.
Für ein Unternehmen, das am Anfang eines Klimamanagement-Aufbaus steht, kann es hilfreich sein, zunächst engere Systemgrenzen zu ziehen. Ziel sollte es jedoch sein, eine Roadmap zu entwickeln, die innerhalb von ca. 3 Jahren eine 100-prozentige Abdeckung der THG-Emissionen der gesamten unternehmerischen Aktivitäten ermöglicht. Ein im Klimamanagement bereits fortgeschrittenes Unternehmen könnte beispielsweise die Systemgrenzen für sich so definieren, dass alle THG-Emissionen der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette (Scope 1-3) EU-weit an allen Produktionsstandorten erfasst werden.
In einem ersten Schritt kann die Durchführung einer Scope-3- Wesentlichkeitsanalyse Klarheit verschaffen, welche Emissionskategorien relevant für ein jeweiliges Unternehmen sind und deshalb auch im Rahmen einer THG-Bilanzierung erhoben werden müssen. Hierbei werden alle Scope-3-Kategorien in Bezug auf Ihre Emissionshöhe und die Beeinflussbarkeit bewertet. Auf Basis dieser Wesentlichkeitsanalyse können Kategorien ausgeschlossen werden, in denen keine Aktivität stattfindet. Im nächsten Schritt werden dann nur die Emissionen der relevanten Kategorien berechnet.
Der allgemeine Prozess einer Scope-3-Berechnung lässt sich dabei in drei Schritte unterteilen:
1. Die Sammlung der Aktivitätsdaten relevanter Scope-3-Emissionsquellen in Zusammenarbeit mit relevanten Abteilungen;
2. Die Auswahl der passenden Emissionsfaktoren unter Zuhilfenahme von Emissionsdatenbanken;
3. Die Berechnung der Emissionen, wobei verschiedene Tools als Unterstützung dienen können.
Es gibt dabei verschiedene Berechnungsmethoden, die von mittelmäßiger bis sehr spezifischer Datenqualität rangieren. Hier stellen wir vier Methoden mit aufsteigender Datenqualität vor:
1. In der ausgabenbasierten Methode findet die Emissionsabschätzung anhand des Geldwertes statt und basiert auf sekundären EEIO-Daten (environmentally extended input–output) .
2. In der Durchschnittsdaten-Methode wird die Emissionsberechnung auf Basis der Masse der eingekauften Güter durchgeführt und beruht auf sekundären Prozessdaten.
3. Die hybride Methode kombiniert die Durchschnittsdaten-Methode (s.o.) mit der zulieferungsspezifischen Methode (s.u.).
4. Die zulieferungsspezifischen Methode verwendet ausschließlich produktspezifische Emissionsdaten direkt von den Zulieferern.
Die zulieferungsspezifische Methode verspricht die höchste Datenqualität. Falls jedoch keine Primärdaten von Lieferanten zu den bezogenen Materialen und Softwareprodukten vorliegen, empfiehlt es sich auf Sekundärdaten aus Datenbanken zurückzugreifen. Diese bieten entweder ausgaben- oder mengenbasierte Emissionsfaktoren an. Für manche Kategorien gibt es weitere spezifische Berechnungsansätze, z.B. kraftstoff- und entfernungsbasierte Ansätze für transportbezogene Kategorien.
Außerdem empfiehlt es sich, bei einer Erstbilanzierung den Fokus auf die Kategorien zu legen, deren Emissionshöhe am größten eingeschätzt wurde (Hotspots). Für diese Kategorien sollte die bestmögliche Datenqualität erreicht werden. Für Kategorien, deren Emissionshöhe als eher gering eingeschätzt wurde, ist nach dem Greenhouse Gas Protocol ein sogenanntes Screening möglich. Dieses Screening erlaubt die pragmatische Abschätzung der Treibhausgasbilanzierung, sodass mit geringerem Aufwand ein vollständiges Treibhausgasinventar erstellt werden kann. In den Folgejahren kann hier die Datenqualität weiter verbessert werden.
Scope 1, Scope 2 und Scope 3 sind für das berichtende Unternehmen voneinander unabhängig, so dass es innerhalb einer Unternehmensbilanz keine Doppelzählung von Emissionen zwischen den Scopes gibt. Dies bedeutet, dass das Scope-3-Inventar eines Unternehmens keine Emissionen enthält, die bereits als Scope 1 oder Scope 2 von demselben Unternehmen erfasst wurden. Die Scope-3-Kategorien stammen aus Emissionsquellen, die sich im Besitz oder unter der Kontrolle anderer Unternehmen in der Wertschöpfungskette befinden (z. B. Materiallieferanten, dritte Logistikdienstleister, Abfallentsorger).
Mit einer unternehmensbezogenen Treibhausgasbilanz, die Scope 1+2+3 einschließt, werden die Stellschrauben sichtbar gemacht, die Unternehmen innerhalb ihrer Organisation und auch in ihrer Wertschöpfungskette zur Begrenzung des Klimawandels zur Verfügung stehen. Im Fokus steht dabei, dass Klimafragen bei allen relevanten Geschäfts- und Entscheidungsprozessen in Unternehmen mitgedacht und die jeweiligen Steuerungsmöglichkeiten sichtbar werden.
Eine Doppelzählung innerhalb von Scope 3 liegt vor, wenn zwei Einheiten in derselben Wertschöpfungskette die Scope-3-Emissionen einer einzigen Emissionsquelle bilanzieren – zum Beispiel, wenn ein Hersteller und ein Einzelhändler beide die Scope-3-Emissionen bilanzieren, die durch den Transport von Waren zwischen ihnen durch Dritte entstehen. Diese Art der Doppelzählung ist ein inhärenter Bestandteil der Scope-3-Bilanzierung. Aufgrund dieser Art der Doppelzählung sollten jedoch Scope-3-Emissionen nicht über Unternehmen hinweg aggregiert werden, um die Gesamtemissionen in einer bestimmten Region zu ermitteln.
In einem ersten Schritt erreichen Unternehmen allein durch die Abfrage lieferantenspezifischer Klima- oder Emissionsdaten eine Sensibilisierung ihrer Zulieferer. Wenn das Bewusstsein steigt, dass CO2e-Werte die Kaufentscheidung mitbestimmen, kann der sogenannte „Dominoeffekt“ eine Incentivierung von Klimaschutzmaßnahmen entlang von Lieferketten auslösen. Ferner kann die Abfrage zu einer verbesserten Datenqualität der eigenen Scope-3-Bilanzen des Unternehmens führen und die Errechnung eines individualisierten Emissionsfaktor ermöglichen.
Für ein effektives Klimamanagement in Scope 3 können folgende Elemente in das Lieferantenengagement des Unternehmens eingebunden werden:
Die Errichtung von adäquaten Grundlagen innerhalb der Organisation und mit Stakeholdern: z.B. Unterstützung der Entscheidungsträger (u.a. Management und Einkauf), um Transparenz über das aktuelle Emissionsniveau und die korrespondierenden Ziele zu schaffen. Identifizierung der relevanten Interessensgruppen und Berücksichtigung deren Anforderungen innerhalb Ihres Klimamanagements.
Die Festlegung von strategischen Richtlinien, d.h. Definition der Prioritäten und den Umfang der Aktivitäten. Beispielsweise kann ein Programm zur Dekarbonisierung der Lieferkette entwickelt und das Engagement von Zulieferern formalisiert werden.
Die Integration von Dekarbonisierungsanforderungen in die Beschaffungsprozesse: Zum Beispiel können Emissionsrichtwerte in die Auswahl, Bewertung und Entwicklung von Lieferanten eingebunden werden.
Die Messung des Erfolgs des Unternehmens: Eine Erhebung und Nutzung von Primärlieferantendaten ist zentral, um den jährlichen Fortschritt in Bezug auf die Scope-3-Ziele zu verfolgen. Dies wird gewährleistet durch die Definition der wichtigsten Leistungsindikatoren für die Dekarbonisierung der Lieferkette sowie die Berichterstattung hierüber.
Das Sammeln von Daten und die Verbesserung der Datenqualität ist ein iterativer Prozess, der schrittweise und kollaborativ erfolgt. Weiterbildungen für Lieferanten können Teil dieses Prozesses sein. Zudem können durch mehr Standardisierung und Digitalisierung Lieferanten in der Datenerhebung entlastet werden.
Der Carbon Footprint (CO2e-Fussabdruck) beschreibt die Gesamtmenge an Treibhausgasemissionen, die direkt und indirekt von einer Person, einer Organisation, einem Event oder einem Produkt ausgehen. Aus Gründen der besseren Vergleichbarkeit werden die THG-Emissionen oft in CO2-Äquivalente (CO2e) umgerechnet. Der CO2e-Fussabdruck drückt hierbei das gleiche aus wie das Treibhausgasinventar oder eine CO2-Bilanz.
Der Corporate Carbon Footprint (CCF) betrachtet die direkten und indirekten Emissionen eines Unternehmens in t CO2e pro Jahr. Etablierte Methodenstandards (z.B. ISO 14064-I oder das GHG Protocol) bieten Orientierung bei der Berechnung und Berichterstattung eines Corporate Carbon Footprints. Ziel eines CCF sollte sein, die Transparenz und Optimierungspotenziale entlang des gesamtes Wertschöpfungsprozesse des Unternehmens zu ermöglichen.
Der Product Carbon Footprint (PCF) betrachtet alle Emissionen entlang des Lebenszyklus eines Produktes oder einer Dienstleistung – d.h. von den eingekauften Rohstoffen, über die Produktion bis zur Auslieferung („Cradle-to-gate“) oder der Entsorgung („Cradle-to-grave“). Der "GHG Product Life Cycle Standard" kann hierfür als Unterstützung dienen.
Ziel des PCF ist es, Punkte innerhalb der Wertschöpfungskette aufzudecken, die das größte Potenzial zur Minderung produktbezogener THG-Emissionen haben. So wird es dem Unternehmen ermöglicht, Transparenz über den Umwelteinfluss eines Produktes zu erhalten sowie Verbesserungspotenziale am Produkt selbst sowie an vor- und nachgelagerten Abläufen gezielt umzusetzen.
Nimmt man die PCFs des gesamten Unternehmensportfolio zusammen und ergänzt diese um die indirekten Emissionen (z.B. den Fuhrpark, Investitionen, Verwaltung) erhält man den CCF.
Anmerkung: Die Erhebung eines Carbon Footprints (sowohl CCF als auch PCF) bringt einen Zeit- und Kostenaufwand mit sich. Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bilanzierung sind eine klare Zielsetzung, ausreichend zeitliche, personelle und finanzielle Ressourcen, Transparenz zwischen den involvierten Abteilungen, gute Betriebsdatenerfassung sowie ggf. Zugang zu Ökobilanzdatenbanken.
Unter Vermeidung und Reduktion werden Maßnahmen zusammengefasst, die zur Verringerung von THG-Emissionen im Unternehmen und seiner Wertschöpfungskette beitragen.
Die Vermeidung von THG-Emissionen ist hierbei die effektivste Klimaschutzmaßnahme und sollte an erster Stelle stehen, bspw. durch den Umstieg auf erneuerbare Energien oder das Ersetzen von Geschäftsreisen durch Videokonferenzen.
Reduktion ist der nächste logische Schritt, bei dem die unternehmerischen Emissionen so stark wie möglich reduziert werden sollten. Dies kann durch die Umsetzung Energieeffizienzmaßnahmen, den Einsatz innovativer Technologien oder durch Routenoptimierung bei Logistikprozessen geschehen.
Neutralisation beinhaltet Maßnahmen zur gezielten Entnahme und langfristigen Speicherung von CO2 aus der Erdatmosphäre, z.B. (1) durch eine Ausweitung der Senkenfunktion, also der Speicherung von CO2 durch Ökosysteme, beispielsweise mithilfe von Aufforstung, Renaturierung von Ökosystemen oder erhöhter Anreicherung von Kohlenstoff in Böden; und (2) technologische Verfahren wie die Direktabscheidung von CO2 aus der Umgebungsluft, bei der das CO2 anschließend geologisch gespeichert wird. Man spricht hier auch von "Carbon Removals".
Kompensation umfasst freiwillige Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung von THG-Emissionen außerhalb der Wertschöpfungskette eines Unternehmens. Grundidee ist, dass es für das Klima unbedeutend ist, wo auf der Welt Treibhausgase ausgestoßen oder aus der Atmosphäre entzogen werden. Für die Kompensation werden Emissionsminderungsgutschriften aus sog. Klimaschutzprojekten (häufig im Ausland) erworben, um die eigenen Emissionen (meist im Inland) auszugleichen. Bei der Funktionsweise kann zwischen zwei Ansätzen unterschieden werden: Vermeidung vs. Neutralisation. Bei der Vermeidung von THG-Emissionen werden emissionsintensive Technologien oder Energiebereitstellung durch emissionsärmere ersetzt, wodurch Emissionen verdrängt oder reduziert werden – hierzu zählen Erneuerbare Energien-Projekte sowie Energieeffizienz-Projekte. Bei der Neutralisation von THG-Emissionen wird Kohlenstoff der Atmosphäre entzogen und langfristig gespeichert – hierzu zählen Nature- sowie Technology-based Solutions.
Dennoch sollte die Kompensation als letztes Klimaschutzinstrument herangezogen werden, wenn alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft wurden. Kompensationsmaßnahmen dürfen nicht die Vermeidungs- und Reduktionsmaßnahmen entlang der Wertschöpfungskette ersetzen, sondern sollten als zusätzliches Engagement eingesetzt werden.
Durch die Beschaffung von Emissionsminderungsgutschriften aus Neutralisations-Projekten werden THG der Atmosphäre entzogen, was den THG-Ausstoß eines Unternehmens oder einer Aktivität reduziert. Bei einem vollständigen Ausgleich werden hier die Emissionen auf null gesenkt. Wenn der Atmosphäre mehr THG entnommen als ihr durch Emissionen zugeführt wird, ist die CO2e-Bilanz somit negativ. Für diesen Zustand finden eine Vielzahl an unterschiedlichen Begrifflichkeiten Verwendung, beispielsweise "klimapositiv“, „carbon positive“, „carbon negative“ uvm. (Anmerkung: Abgesehen von einem Ausgleich der unternehmerischen THG-Emissionen und die kommunikative Nutzung des so erreichten Zustands, sollte stets ein ganzheitlicher Ansatz in Bezug auf der Klimamanagement verfolgt werden. Dieser sollte nicht nur die Bilanzierung und Reduktion von Emissionen, sondern darüber hinaus auch den Schutz der Biodiversität ebenso wie zirkuläre Geschäftsmodelle mit einbeziehen).
Klimaneutralität beschreibt einen Zustand, in dem menschliche Aktivitäten zu keinem Nettoeffekt auf das Klimasystem führen. Dieser Zustand wird erreicht, wenn die verbliebenen Emissionen durch Aufnahme von CO2 in Senken ausgeglichen werden und regionale oder lokale biogeophysikalische Auswirkungen menschlicher Aktivitäten berücksichtigt werden, u.a. der Strahlungsantrieb (radiative forcing).
Während sich der Begriff CO2-Neutralität auf den Ausgleich der CO2-Bilanz einer Aktivität bzw. eines Produktes beschränkt, umfasst die Treibhausgas-Neutralität die Summe aller Treibhausgase (CO2, Lachgas, Methan...).
Das UN GCD unterstützt Unternehmen dabei, ihrer globalen und lokalen Verantwortung für die Umwelt und das Klima gerecht zu werden und in einem übergreifenden Managementansatz zu verankern. Dabei steht die Etablierung eines ganzheitlichen Umwelt- und Klimamanagements in Unternehmen im Fokus, denn dies bietet zahlreiche Vorteile für Unternehmen:
Hier finden Sie ausgewählte aktuelle Angebote.
Umwelt und Klima
daniel.mazure@globalcompact.de
+ 49 6196 79 7779