Update zum CoP 2023: vorläufige Ersatzplattform ab Oktober verfügbar

Anfang dieses Jahres hatte der UN Global Compact eine neue digitale CoP-Plattform gelauncht, die im Juni 2023 aufgrund technischer Probleme pausiert werden musste. Ab Mitte Oktober wird eine Interimsplattform zur Verfügung stehen, über die Business-Teilnehmende ihren CoP 2023 einreichen können. Die Berichtsfrist für dieses Jahr wird verlängert bis zum 31. Dezember 2023.

Nachdem die in diesem Jahr eingeführte CoP-Plattform im Juni aufgrund technischer Probleme pausiert werden musste, arbeitet der UN Global Compact aktuell daran, dass ein digitales Einreichen des Fortschrittsberichts 2023 wieder möglich wird. Ab Mitte Oktober wird zu diesem Zweck eine vorläufige Plattform zur Verfügung stehen, über die Business-Teilnehmende ihren CoP 2023 bis zum 31. Dezember 2023 einreichen können.

Wir empfehlen allen Teilnehmern den digitalen CoP-Fragebogen auszufüllen. Dies ermöglicht die Bewertung der Fortschritte des Unternehmens im Bereich der Nachhaltigkeit sowie den Vergleich mit anderen Unternehmen. Auf Basis der CoPs werden Analysen, Datenvisualisierungen und Benchmarking für die Teilnehmer, die den digitalen CoP-Fragebogen ausgefüllt haben, möglich sein. Falls das Ausfüllen des CoP-Fragebogens für Ihr Unternehmen innerhalb des Zeitrahmens nicht möglich ist, können Sie alternativ einen Nachhaltigkeitsbericht über die digitale Interimsplattform einreichen, um die Berichtspflicht von 2023 zu erfüllen.

Bitte beachten Sie, dass es 2023 zu keinem Ausschluss von Unternehmen aus dem UN Global Compact führt, wenn der CoP nicht eingereicht wird. Dennoch zeigen Sie durch das Einreichen Ihres CoPs Ihr Engagement und Ihren Fortschritt in Bezug auf die Zehn Prinzipien und die 17 SDGs.

Was dabei für Ihr Unternehmen gilt: 

Ihr Unternehmen hatte den CoP bereits über die nun pausierte digitale Plattform eingereicht

Kein weiteres Handeln ist erforderlich. Der Fortschrittsbericht gilt als eingereicht und wird auf Ihrem UN Global Compact Profil erscheinen.

Ihr Unternehmen hatte mit dem Ausfüllen des Fragebogens auf der nun pausierten Plattform begonnen, ihn aber noch nicht eingereicht

Ihre Antworten werden Ihnen via Mail zugeschickt, sodass Sie diese beim Ausfüllen des Fragebogens über die neue Plattform als Referenz nutzen können. Zudem stehen Ihnen die analogen Versionen des Fragebogens (PDF Deutsch | PDF Englisch | Excel Deutsch | Excel Englisch) für die Datensammlung zur Verfügung.

Alternativ zum Fragebogen können Sie über die neue Plattform den Nachhaltigkeitsbericht Ihres Unternehmens hochladen, der in diesem Jahr als Fortschrittsbericht angenommen wird. Eine Anleitung zur Nutzung der neuen Plattform wird rechtzeitig zur Verfügung stehen.

Ihr Unternehmen hatte noch nicht damit begonnen, den Fragebogen auf der nun pausierten Plattform auszufüllen

Ab Mitte Oktober können Sie mit dem Ausfüllen des Fragebogens über die neue Plattform beginnen und bis dahin gerne die analogen Versionen des Fragebogens (PDF Deutsch | PDF Englisch | Excel Deutsch | Excel Englisch) für die Datensammlung nutzen.

Alternativ zum Fragebogen können Sie über die neue Plattform den Nachhaltigkeitsbericht Ihres Unternehmens hochladen, der in diesem Jahr als Fortschrittsbericht angenommen wird. Eine Anleitung zur Nutzung der neuen Plattform wird rechtzeitig zur Verfügung stehen.

Ihr Unternehmen ist neuer Unterzeichner und erst 2023 dem UN Global Compact beigetreten

Unternehmen, die dem UN Global Compact neu beigetreten sind, müssen ihren ersten CoP innerhalb der Einreichungsfrist des folgenden Kalenderjahres nach dem Beitritt ausfüllen und einreichen. Neu beigetretene Unternehmen aus dem Jahr 2023 müssen in diesem Jahr keinen CoP einreichen, sondern erst in 2024.

Die wichtigsten Infos zur Berichtsfrist und zur Delisting Policy:

  • Frist für das Einreichen des Fortschrittsberichts 2023 ist der 31. Dezember 2023.
  • Business-Teilnehmende, die ihren CoP (als Fragebogen oder Nachhaltigkeitsbericht) bis zu dieser Frist nicht eingereicht haben, werden ab dem 1. Januar 2024 als ‚Non-Communicating‘ gelistet. Durch ein Nachreichen des CoP 2023 kann der Status ‚Active‘ wiederhergestellt werden.
  • Kein Unternehmen wird aufgrund eines nicht eingereichten Fortschrittsberichts 2023 aus dem UN Global Compact ausgeschlossen werden.
  • Die Berichtsperiode 2024 findet wie geplant statt. Unternehmen, die bis zum 31. Dezember 2024 keinen CoP für das Berichtsjahr 2024 einreichen, werden zum 1. Januar 2025 aus dem UN Global Compact ausgeschlossen.

Für die durch die technischen Probleme der CoP-Plattform entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen wir uns noch einmal und danken all unseren Teilnehmenden herzlich dafür, dass sie sich für die Zehn Prinzipien engagieren, damit zur Vision und Mission des UN Global Compact beitragen und Mitverantwortung für eine nachhaltigere Weltwirtschaft übernehmen!

Bei Fragen wenden Sie sich jederzeit gerne an COP-SUPPORT@UNGLOBALCOMPACT.ORG oder an das deutsche Netzwerk unter INFO@GLOBALCOMPACT.DE

Grundlegende Informationen zum CoP, sowie Leitfäden und Aufzeichnungen von Webinaren finden Sie auf unserer CoP-Seite

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