OHCHR-Projekt befragt Stakeholder zu unternehmerischen Beschwerdemechanismen

OHCHR-Projekt befragt Stakeholder zu unternehmerischen Beschwerdemechanismen
Das „Accountability and Remedy Project“ des Hochkommissariats für Menschenrechte der Vereinten Nationen sammelt in seiner dritten Phase noch bis zum 30. April Inputs von Unternehmen und Praktikern zum Thema unternehmensbasierte Beschwerdemechanismen.

UNUN

Das „Accountability and Remedy Project“ zielt darauf ab, die Implementierung der dritten Säule der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, also Zugang zu Abhilfe bei Menschenrechtsverletzungen, zu stärken. Während sich die erste Phase auf gerichtliche Verfahren konzentrierte, fokussierte sich die zweite Phase auf außergerichtliche staatliche Beschwerdeverfahren. Die derzeit laufende, dritte Phase rückt schließlich nichtstaatliche Verfahren in den Fokus. Das Ziel besteht darin, glaubwürdige und praktikable Handlungsempfehlungen an staatliche und nicht-staatliche Akteure zu entwickeln, um die Wirksamkeit unternehmensbasierter, menschenrechtlicher Beschwerdeverfahren zu verbessern.

Um Stakeholder sinnvoll in diese Phase des Projekts einzubinden, veröffentlichte das Kommissariat einen allgemeinen Fragebogen sowie spezifische Fragebögen für verschiedene Stakeholder-Gruppen. Das Hochkommissariat für Menschenrechte der Vereinten Nationen ruft Mitarbeitende von Unternehmen und andere Stakeholder, die über Kenntnisse und / oder Erfahrung mit unternehmensinternen und anderen nichtstaatlichen Beschwerdeverfahren verfügen, dazu auf, sich zu beteiligen und die Fragebögen online auszufüllen. Diese sind jeweils auf Englisch, Französisch und Spanisch verfügbar und können noch bis zum 30. April 2019 bearbeitet werden.

Damit greift das Hochkommissariat einen Arbeitsauftrag des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen auf, welcher in einer im Juli 2018 verabschiedeten Resolution das Kommissariat unter anderem dazu aufforderte, Herausforderungen, Chancen und Best Practices in Bezug auf nichtstaatliche menschenrechtliche Beschwerdemechanismen zu ermitteln und zu analysieren. 


Wenn Sie mehr über menschenrechtliches Beschwerdemanagement in der Praxis erfahren wollen, empfehlen wir Ihnen die Lektüre unseres Leitfadens "Zuhören lohnt sich"

Bei Fragen zu den Themen Wirtschaft & Menschenrechte und Beschwerdemechanismen wenden Sie sich gerne an Laura Curtze.

 

Das Hochkommissariat für Menschenrechte der Vereinten Nationen

Das Hochkommissariat für Menschenrechte der Vereinten Nationen (Office of the High Commissioner for Human Rights, kurz: OHCHR) setzt sich für die Anerkennung und Einhaltung der Menschenrechte weltweit ein. Der Hohe Kommissar ist eine hochrangige Amtsperson der Vereinten Nationen, welche vom UN-Generalsekretär nominiert und von der UN-Generalversammlung bestätigt wird. Während der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen Sonderberichterstatter zu bestimmten Themenfeldern bestellt, ist der Hohe Kommissar für die Förderung und den Schutz aller Menschenrechte (ziviler, politischer, wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Art) in allen Teilen der Welt zuständig. Auch die Bearbeitung des Themenfelds Wirtschaft und Menschenrechte innerhalb der Vereinten Nationen sowie das jährliche Forum on Business and Human Rights fällt in seinen Aufgabenbereich.


 

 

Ihre Ansprechpartnerin

Laura CurtzeLaura Curtze

Laura Curtze

laura.curtze@giz.de

+ 49 (0) 30 7261 4 239

 

 

Abonnieren Sie unseren Newsletter