Neues von der Science Based Target Initiative

Neues von der Science Based Target Initiative
Vorgaben für Net-Zero-Ziele, aktualisierte Leitlinie für ein <2°C- und 1,5°C-Klimaziel, Erleichterungen für KMUs sowie Veröffentlichung von weiteren sektorspezifischen Ansätzen bis Ende 2020

 

Immer mehr Unternehmen setzen sich ambitionierte Klimaziele und reichen diese zur offiziellen Validierung bei der Science Based Targets Initiative (SBTi) ein. Die SBTi hat zum Ziel, dass „wissenschaftlich fundierte Ziele“ (Science Based Targets; kurz SBTs) zur Reduktion der THG-Emissionen zu einem Standard der unternehmerischen Praxis werden. Um das zu erreichen hat die SBTi gemeinsam mit dem UN Global Compact und der We Mean Business Coalition unter dem Leitsatz „Uniting Business and Governments to recover better“ einen CEO-Aufruf von Unterzeichnern veröffentlicht, welche darin für ein 1,5°C-Ziel sowie die Erreichung von Netto-Null-Emissionen deutlich vor 2050 werben. Hintergrund ist, dass das noch zur Verfügung stehende CO2-Budget zur Beschränkung der Erderwärmung auf 1,5°C in einem Business-As-Usual-Szenario (BAU) bis zum Jahr 2030 aufgebraucht sein wird.

NEU: Vorgaben für Net-Zero-Ziele

Mit der Bekräftigung des IPCC-Sonderberichts aus dem Jahr 2018, dass, um die globale Erwärmung auf 1,5°C zu begrenzen, bis 2050 Net-Zero CO2-Emissionen erreicht werden müssen, ist das unternehmerische Interesse an Net-Zero Klimazielen gestiegen. Das Konzept Net-Zero (Netto Null) besagt, dass entweder die CO2- oder die gesamten Treibhausgas-Emissionen auf null zu reduzieren sind. Die SBTi arbeitet deshalb an einem Leitfaden, wie Unternehmen diese spezifische Zielart erreichen können. In Kürze soll ein eigenes Rahmenwerk (aktuell im Entwurf) für die Entwicklung eines unternehmerischen Net-Zero-Ziels veröffentlicht werden. Hierzu werden neben Grundsätzen und einer Net-Zero-Definition auch Kriterien und Leitlinien für die Zielerreichung veröffentlicht, d.h. welche Instrumente genutzt werden können. Im Gegensatz zu den Science Based Targets sollen Net-Zero-Ziele langfristig gesetzt werden. Sie stellen somit eine Ergänzung zu den SBTs dar, die einen kurz- bis mittelfristigen Zeitraum von 5-15 Jahren abdecken. Die Initiative möchte ab Anfang 2021 zusätzlich zu den SBTs auch Net-Zero-Ziele validieren.

Aktualisierte Leitlinie 4.1 für ein <2°C- und 1,5°C-Klimaziel

Seit Oktober 2019 werden SBTs im Einklang mit dem 2°C-Temperaturziel nicht mehr validiert, da dieses Ambitionsniveau nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht ausreichend ist, um schwerwiegende Auswirkungen des Klimawandels zu verhindern. Das neue Mindestniveau liegt bei einem „deutlich unter 2°C-Ziel“ („well-below 2°C“) und ist im „Standard Commitment Letter V2.0“ festgeschrieben.

Eine Aktualisierung der SBTi-Ressourcen hat nun Ende Mai 2020 stattgefunden, um trotz gestiegenem Ambitionsniveau den Prozess der Zielsetzung möglichst geradlinig zu gestalten und die (freiwillige) Unternehmensbeteiligung weiter zu fördern. Hierzu gehören neben der Aktualisierung der Kriterien für die Zielsetzung (aktuelle Version 4.1), in der u.a. neue Regeln für Tochtergesellschaften festgeschrieben wurden, auch die Aktualisierung der beiden Selbstverpflichtungserklärungen für ein deutlich unter 2°C- und 1,5°C Ziel. Zudem wurde ein neuer Ansatz der Zielsetzung für KMUs entwickelt. Große Unternehmen, die sich bereits SBTs gesetzt haben und planen, auch ihre Zulieferer einzubinden, können nun KMUs in ihrer Lieferkette dazu auffordern, diesen neuen Ansatz zu nutzen. Die Updates sollen daher das Klimaschutzengagement innerhalb der gesamten Wertschöpfungskette erleichtern und so noch mehr Unternehmen dazu motivieren, sich SBTi-konforme Klimaziele zu setzen, um größtmögliche Emissionsreduktionen zu erreichen und somit eine maximale Wirkung zu erzielen.

NEU: Erleichterungen für KMUs

Eine wichtige Neuerung bildet der neu entwickelte Ansatz für die Zielsetzung kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMUs). Der neue Ansatz für KMUs (< 500 Mitarbeiter) beinhaltet folgende Anforderungen:

  • Wahl zwischen zwei SBT-Zielen (<2°C oder 1,5°C-Ziel)
  • verpflichtendes Reporting von Scope 1 & 2 Emissionen
  • niedrigere Anforderungen für Scope-3-Emissionen: keine Festlegung quantifizierter Ziele nötig, jedoch sollen die CO2- oder THG-Emissionen erhoben und reduziert werden

Für die Zielvalidierung wurde überdies ein eigener„Target-Setting Letter“ für KMUs entwickelt. Der neue Ansatz mit weniger intensiven Anforderungen bietet eine bessere Anwendbarkeit für KMUs, ist schneller umzusetzen und weniger kostenintensiv, da die Gebühren für die Zielvalidierung auf 1.000 $ USD (von 4.950 $ USD) reduziert wurden. Für KMUs können die Erleichterungen eine sinnvolle Hilfestellung darstellen, ihre SBTs ohne einen ressourcenintensiven Prozess zu beantragen. Der Ansatz soll zudem dazu beitragen, Wettbewerbs- und Widerstandsfähigkeit in Lieferketten aufzubauen, da voraussichtlich mehr Großunternehmen von ihren Zulieferern (KMUs) SBT-Zielsetzungen verlangen werden und das Fehlen ebendieser zu Wettbewerbsnachteilen führen könnte. Ab dem 15. Juli 2020 ist der neue Ansatz verpflichtend für alle KMUs, die sich SBTs setzen möchten.

Veröffentlichungen von weiteren sektorspezifischen Ansätzen bis Ende 2020 geplant

Zusätzlich zu den bereits existierenden sektorspezifischen Ansätzen für Energie, Stahl und Eisen, Zement, Aluminium, Zellstoff und Papier, Dienstleistungen und Gebäude, u.a. plant die SBTi die Veröffentlichung weiterer sektorspezifischer Anforderungen, um Unternehmen aus diversen Branchen bei der Festlegung von SBTs zu unterstützen. Bis zum Ende des Jahres sollen Anforderungen für die Öl- und Gasindustrie, die Chemieindustrie, für den Schiffsverkehr und für den Finanzsektor zur Verfügung stehen. Bei der Entwicklung von neuen Zielansätzen sind Unternehmen dazu aufgerufen sich am öffentlichen Multi-Stakeholder-Prozess zu beteiligen.

Mehr Informationen zu Science Based Targets, deren Grundlagen und Lösungsansätze für die unternehmerische Umsetzung finden Sie auf der SBTi-Website. Weiterführende Ressourcen zum Download finden Sie hier.


Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Lena Kern (lena.kern@giz.de).

 

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