Neues Austauschformat für Unternehmen: Menschenrechtsbeauftragte nach dem LkSG und ihre Rolle

Seit Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) Anfang 2023 müssen Unternehmen menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten im Unternehmen selbst und in dessen Lieferketten erfüllen. Das Gesetz empfiehlt Unternehmen, dafür unter anderem Menschenrechtsbeauftragte einzusetzen. Gemeinsam mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR) hat das UN Global Compact Netzwerks Deutschland (UN GCD) daher ein Format für die Menschenrechtsbeauftragten ins Leben gerufen, damit sie zur Umsetzung ihrer Aufgaben in den Austausch gehen können.

Rund 20 Menschenrechtsbeauftragte aus verschiedenen Branchen und Unternehmen kamen Ende Juni für ein erstes Treffen in Berlin zusammen. Dr. Verena Haan, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, und Michael Windfuhr (DIMR) eröffneten mit einem Input zur Rolle und Verantwortung von Menschenrechtsbeauftragten. Beide betonten, dass Unternehmen ihre Menschenrechtsbeauftragten für eine erfolgreiche Umsetzung des LkSG früh einbeziehen und mit ausreichend Ressourcen sowie Weisungsbefugnis ausstatten sollten. Der anschließende Austausch fokussierte auf drei zentrale Fragen, zu denen es teilweise noch keine Empfehlungen seitens des zuständigen Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gibt.

Wie strikt muss zwischen der unternehmensinternen Umsetzung des LkSG und deren Überwachung durch Menschenrechtsbeauftragte getrennt werden?

Dass es eine Trennung zwischen der operativen Umsetzung des Risikomanagements und deren Überwachung geben muss, ist durch das LkSG klar vorgegeben. Solange Unternehmen jedoch nachvollziehbar darlegen können, dass es bei der Überwachung der LkSG-Umsetzung nicht zu Interessenskonflikten kommt, ermöglicht das Gesetz nach aktuellem Wissensstand diesbezüglich ausreichend Handlungsspielraum.

Welcher Haftung sind Menschenrechtsbeauftragte durch das LkSG ausgesetzt?

Mit der Berufung von Menschenrechtsbeauftragten findet eine Delegation der Umsetzung vom Vorstand eines Unternehmens auf den/ die Menschenrechtsbeauftragte statt. Eine Verantwortungsdelegation geht damit jedoch nicht automatisch nicht einher.

In welchem Verhältnis stehen Menschenrechtsbeauftragte und die Konzernrevision?

Während die Menschenrechtsbeauftragten einer kontinuierlichen Beobachtung und Überwachung des Risikomanagements verpflichtet sind, setzt die Konzernrevision Prüfaufträge um. Entsprechend beschrieben es am Austausch teilnehmende Unternehmen als eine Art friedliche Koexistenz.

In einem zweiten Input ging Evelyn Bahn, INKOTA-netzwerk e.V., auf die Einbindung von Rechteinhaber*innen oder deren direkt legitimierten Vertreter*innen ein. Abgesehen von den gesetzlichen Vorgabe lohne sich deren frühzeitige Einbindung auch, denn die Einbindung von Rechteinhaber*innen kann u.a. die Glaubwürdigkeit, Wirksamkeit und Akzeptanz von Maßnahmen erhöhen. Gleichzeitig sei die praktische Umsetzung mit verschiedenen Herausforderungen für Unternehmen verbunden, wenn Rechteinhaber*innen zum Beispiel nicht organisiert oder schwer erreichbar sind, keine Vertreter*innen haben oder sprachliche Hürden bestehen.

Um diesen Herausforderungen zu begegnen und Rechteinhaber*innen kontinuierlich einzubeziehen, sollten Unternehmen basierend auf ihrer Risikoanalyse ein erstes Akteursmapping vornehmen und relevante Ansprechpersonen identifizieren. Zudem sei – zusätzlich zu einem effektiven und zugänglichen Beschwerdemechanismus – Transparenz in der Lieferkette wichtig, sodass Betroffene wissen, an welches Unternehmen sie sich wenden müssen. Als weitere Schritte empfahl Frau Bahn, sich kollektiven Maßnahmen von Multi-Stakeholder-Initiativen anzuschließen. Erste Anlaufstellen für Unternehmen, um Rechteinhabende zu identifizieren und zu kontaktieren, könnten Nichtregierungsorganisationen oder auch Nationale Menschenrechtsinstitutionen vor Ort sein.

Am Ende des Austausches sprachen sich alle Teilnehmer*innen dafür aus, dieses Austauschangebot für Menschenrechtsbeauftragte zu verstetigen – in regelmäßigen Treffen sollen weitere Herausforderungen diskutiert werden, mit denen Menschenrechtsbeauftragte im Rahmen ihrer Aufgabe konfrontiert sind. So kann der Austausch das Lernen von- und miteinander unterstützen und mögliche Lösungswege für bestimmte Herausforderungen aufzeigen.

Für weitere Informationen zum Format wenden Sie sich gerne an richard.huelsmann@globalcompact.de

Zum Nachbericht auf der Seite des DIMR

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