Einbindung von Rechteinhaber:innen und Stakeholdern in menschenrechtliche Sorgfaltsprozesse – neue Publikation zeigt ausgewählte Erfolgsfaktoren auf

Die Publikationsreihe „Insights Series – Schlüssel zu wirksamer menschenrechtlicher Sorgfalt“ des UN GCD setzt sich fort: Im zweiten Teil geht es um die Frage, was eine konstruktive Stakeholderbeteiligung im Rahmen der menschenrechtlichen Sorgfalt ausmacht. Die Reihe wurde zum 10. Jahrestag der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte im Jahr 2021 gelauncht und möchte durch die Aufbereitung von ausgewählten Lessons Learned Denkanstöße für die Umsetzung von Sorgfaltsprozessen liefern.

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“Food for thought“ für Sorgfaltspflichten

Seit 2011 gibt es mit den UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UN Guiding Principles on Business and Human Rights, UNGPs) einen international anerkannten Rahmen, der die Verantwortung von Unternehmen hinsichtlich Menschenrechtsverletzungen beschreibt, mit denen sie über ihre Liefer- und Wertschöpfungsketten in Verbindung stehen. Die Publikationsreihe Insights Series – Schlüssel zu wirksamer menschenrechtlicher Sorgfalt geht der Frage auf den Grund, was effektive menschenrechtliche Sorgfaltsprozesse eigentlich ausmacht und bereitet dazu ausgewählte Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Arbeit des UN GCD auf. Damit möchte die Reihe Unternehmen Denkanstöße für wirksame und robuste menschenrechtliche Sorgfaltsprozesse im Sinne der UNGPs und kontinuierliche Verbesserungen geben – und damit auch einen kleinen Beitrag zur weiteren Umsetzung der UN Leitprinzipien leisten.

Eine konstruktive Beteiligung von Stakeholdern ist entscheidend für die Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfalt

Und Stakeholdern kommt dabei eine ganz besonders zentrale Rolle zu: Bei menschenrechtlicher Sorgfalt geht es darum, dass Unternehmen erkennen, wo und wie sie sich negativ auf die Rechte verschiedener Personen oder Gruppen auswirken können, und Maßnahmen ergreifen, dies (nach Möglichkeit) zu vermeiden. Um wirklich zu verstehen, wo entsprechende Risiken liegen, wie sie entstehen, und ob die ergriffenen Maßnahmen auch tatsächlich wirksam sind, ist insbesondere die Perspektive (potenziell) betroffener Rechteinhaber*innen oder ihrer Vertretungen entscheidend. Erfahrungsgemäß kann jedoch gerade diese eine große Herausforderung für Unternehmen darstellen, weshalb die Einbindung von Rechteinhaber*innen besonders im Fokus der neuen Publikation steht. Richtig gemacht kann die konstruktive Einbindung von Stakeholdern nämlich nicht nur diesen, sondern auch dem Unternehmen einen großen Mehrwert bieten: Herausforderungen können besser verstanden und Lösungen effektiver auf sie zugeschnitten werden, Konflikte lassen sich früher identifizieren und adressieren, die Reputation und „social license to operate“ eines Unternehmens werden gefestigt.

Ausgewählte Anregungen, die dabei helfen können, dieses Potenzial zu realisieren, finden Sie in der Publikation zu konstruktiver Stakeholderbeteiligung:

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Die erste Publikation der Reihe thematisiert menschenrechtliches Risikomanagement – das Kernstück des Sorgfaltsverständnisses der UN Leitprinzipien und für Unternehmen demnach von grundlegender Bedeutung, um ihrer Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte nachzukommen. Hier gelangen Sie zur Publikation.

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