Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder im UN GCD,
die Menschenrechte zu achten und sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig zu machen – dazu rufen die ersten beiden Prinzipien des UN Global Compact auf, die auf der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte basieren. Mit ihrer Teilnahme im UN Global Compact bekennen sich Unternehmen zu den Zehn Prinzipien und sind infolgedessen in der Verantwortung, sich im eigenen Geschäftsbereich sowie ihrer Wertschöpfungskette für die Einhaltung grundlegender Rechte einzusetzen.

Die Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfalt trägt dazu bei, Menschen weltweit zu schützen – und gleichzeitig können Unternehmen durch einen proaktiven Umgang mit dem Thema reputationsbezogenen, finanziellen und operativen Risiken begegnen. 
Auch gesetzlich sind Unternehmen bestimmter Größen seit der Einführung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) verpflichtet, umweltbezogene und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten sowohl innerhalb ihres Unternehmens als auch entlang ihrer Lieferketten zu erfüllen. Für die Umsetzung dieser Verpflichtungen sieht das LkSG die neue Funktion der Menschenrechtsbeauftragten vor. 
 

Um den Menschenrechtsbeauftragten unserer Mitgliedsunternehmen eine Plattform für den vertrauensvollen Austausch untereinander und mit ausgewählten Stakeholdern zu bieten, laden wir herzlich ein:

Fachkonferenz: “Menschenrechtsbeauftragte im Austausch - Herausforderungen und Perspektiven 2025+” 

20. Mai 2025
DRIVE. Volkswagen Group Forum in Berlin

Es erwarten Sie Impulse von hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Zudem bieten praxisnahe Workshops aus den Tätigkeitsfeldern von Menschenrechtsbeauftragten viel Raum zum fachlichen Austausch.

Mehr Infos & Anmeldung
Wir organisieren die Konferenz gemeinsam mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte und econsense sowie in Kooperation mit Volkswagen.

Understanding Legislation - The German Supply Chain Act in a Nutshell

Welche Unternehmen fallen überhaupt unter das LkSG, was sind die Implikationen für Zulieferer und wie können Unternehmen ihre Sorgfaltspflichten wahrnehmen? Für alle, die eine Einführung zu den Kernelementen und Anforderungen des LkSG suchen, lohnt sich unser (englischsprachiges) Webinar am 8. April 2025 um 10:30 Uhr. 

Hier mehr erfahren und anmelden

Das Webinar wird in Kooperation mit dem Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte umgesetzt. Es ist öffentlich zugänglich und wird im Nachgang als Aufzeichnung auf unserer Webseite zur Verfügung stehen.

Alle Veranstaltungen auf einen Blick

Das UN GCD bietet zahlreiche Lern- und Dialogformate wie Webinare, Trainingsprogramme, Seminare und Konferenzen in den Themenfeldern Social, Environment, Governance, Reporting & Finance und SDGs.

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