Teilnahme von Tochterunternehmen

Erfahren Sie hier, welche Möglichkeiten Tochterunternehmen hinsichtlich der Teilnahme am UN Global Compact und im UN Global Compact Netzwerk Deutschland haben. 

Grundsätzlich ist das Engagement von Tochterunternehmen von UN Global Compact Unterzeichnern sowohl auf internationaler Ebene als auch in den lokalen Netzwerken möglich und erwünscht.

Welche Möglichkeiten es für Tochterunternehmen bezüglich einer Teilnahme im UN Global Compact gibt, regelt die Subsidiary Engagement Policy.

Für Tochterunternehmen gibt es folgende zwei Möglichkeiten:

  • Tochterunternehmen können unabhängig vom Mutterunternehmen eigenständige Unterzeichner des UN Global Compact werden.
  • Tochterunternehmen können unter dem Schirm des Mutterunternehmens am UN Global Compact teilnehmen.

Hier werden wesentliche Aspekte erläutert, die es bei der einen bzw. anderen Teilnahmeoption von Tochterunternehmen zu berücksichtigen gilt.

Spendeneinladung für Tochterunternehmen

Der Stiftungsbeirat empfiehlt für Tochterunternehmen im UN Global Compact Netzwerk Deutschland folgende Spendenhöhe, die sich am Bruttojahresumsatz des Tochterunternehmens orientiert (Unternehmen der Kredit- und Versicherungswirtschaft können als Anhaltspunkt entsprechende Äquivalente zum Umsatz nutzen: Geschäftsvolumen, Gesamterträge, Bilanzsumme oder Beitragssumme):

Bruttojahresumsatz Empfehlung
> 30 Mrd. EUR 15.000 EUR
10 - 30 Mrd. EUR 12.500 EUR
5 - 10 Mrd. EUR 10.000 EUR
1 - 5 Mrd. EUR 7.500 EUR
500 Mio. - 1 Mrd. EUR 3.750 EUR
250 Mio. - 1 Mrd. EUR 2.500 EUR
50 Mio. - 250 Mio. EUR 1.250 EUR
25 - 50. Mio. EUR 1.000 EUR
< 25 Mio. EUR 500 EUR

Für Spenden können Zuwendungsbestätigungen im Sinne § 10 EStG ausgestellt werden.

Ansprechpartnerin

Sophie Bense

Netzwerkmanagement, Reporting
info@globalcompact.de
 +49 (0) 30 72614 321

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