Reporting-Anforderungen Business (CoP)

Erfahren Sie hier mehr über die Reporting-Anforderungen des UN Global Compact für Unternehmen im Rahmen des jährlichen Communication on Progress (CoP).

Hinweis: Das Format der CoP-Berichterstattung wird sich ab 2023 für alle Unternehmen verpflichtend ändern. 

Hier finden Sie eine Übersichtsseite mit aktuellen Informationen und wichtigen Dokumenten bzgl. des neuen CoP Formates.  

Ziel ist es, die Transparenz und Rechenschaftspflicht von Unternehmen weiter zu stärken, Fortschritte besser zu messen, ambitionierte Zielsetzungen zu fördern und Lernmöglichkeiten zu den 10 Prinzipien und den SDGs zu bieten. 

Die CoP-Berichtserstattung in 2022: 
Für 2022 können die Teilnehmer des UN Global Compact wählen: a) freiwillige Nutzung des neuen CoP Formats durch die Teilnahme am Early Adopter-Programm (Anmeldung war nur bis Februar 2022 möglich) oder b) Verwendung des aktuellen CoP-Formats und Fristenschema.  

a)    Early Adopter Programm: Die teilnehmenden Unternehmen des Early Adopter Programms werden die erweiterte digitale Plattform vor ihrer Implementierung für alle teilnehmenden Unternehmen im Jahr 2023 testen. Die Anmeldung zum Early Adopter Programm ist bereits geschlossen. 

b)    Alle anderen teilnehmenden Unternehmen des UN Global Compact: Für Unternehmen, die nicht am Early Adopter Programm teilnehmen, wird die Einreichung des CoP im Jahr 2022 in Übereinstimmung mit der derzeitigen CoP-Politik und den Fristen erfolgen. Einzelheiten zu den derzeitigen CoP-Anforderungen finden Sie im unteren Abschnitt „Derzeitige CoP-Berichterstattung (bis Ende 2022)“. 

Derzeitige CoP-Berichterstattung (bis Ende 2022)

Alle Unternehmen im UN Global Compact sind verpflichtet, über ihren Fortschritt bei der Umsetzung der 10 Prinzipien und ihre Aktivitäten zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung zu berichten. Dieser jährliche Communication on Progress (CoP) richtet sich an die Stakeholder des Unternehmens, also an Investoren, Geschäftspartner, Kunden und Lieferanten, Organisationen der Zivilgesellschaft und staatliche Stellen. Damit verfolgt der UN Global Compact folgende Ziele:

  • Förderung von Transparenz
  • Kontinuierliche Verbesserung der unternehmerischen Aktivitäten
  • Sicherung der Integrität des UN Global Compact und der Vereinten Nationen
  • Förderung des gegenseitigen Lernen durch die Verbreitung von Good Practices

Die CoP aller Unternehmen sind in den jeweiligen UN Global Compact Profilen auf der Webseite des UN Global Compact veröffentlicht und können dort eingesehen werden.

Die CoP Policy können Sie in deutscher Sprache (und 10 weiteren Sprachen) hier herunterladen.

Weitere Informationen zum CoP finden Sie außerdem auf der Website des UN Global Compact hier.

Was sind die Anforderungen an einen CoP?

Inhaltliche Mindestanforderungen:

  • Erklärung der Geschäftsführung zum fortlaufenden Engagement des Unternehmens im UN Global Compact und zu weiteren Anstrengungen zur Umsetzung und Förderung der 10 Prinzipien
  • Beschreibung von Aktivitäten und Maßnahmen, die das Unternehmen zur Umsetzung der 10 Prinzipien in den vier Themenfeldern des UN Global Compact (Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsprävention, wobei Menschenrechte und Arbeitsnormen zusammengefasst werden können) umsetzt (oder beabsichtigt, zukünftig umzusetzen)
  • Messung und Bewertung von Ergebnissen anhand definierter qualitativer und/oder quantitativer Indikatoren für die vier Themenfelder

Format: 

  • Um den Bericht für alle Stakeholder zugänglich zu machen, sollte dieser wenn möglich in den Nachhaltigkeits- oder Jahresbericht des Unternehmens integriert werden. Unternehmen, die keine formellen Berichte veröffentlichen, können ein eigenständiges Dokument erstellen. Der CoP muss über das Unternehmensprofil auf der Webseite des UN Global Compact hochgeladen und somit einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Sprache: 

  • CoP sollten in der/den Sprache/n der wichtigsten Stakeholder des Unternehmens verfasst sein. Sie können also auch in deutscher Sprache erstellt und veröffentlicht werden.

Differenzierungsstufen: 

Basierend auf der Selbsteinschätzung eines Unternehmens, fällt jeder CoP in eine der folgenden Differenzierungsstufen:

Wann muss der CoP vorliegen?

Die Vorlagefrist für den CoP basiert auf dem Eintrittsdatum, das heißt, der erste CoP muss spätestens ein Jahr nach dem Eintritt vorliegen.

  • Non-Communicating Status bei Versäumen: Unternehmen, die ihren Bericht nicht fristgerecht einreichen, erhalten den Status "non-communicating" (nicht berichtend). Unternehmen können den Bericht innerhalb von 12 Monaten nachreichen. Anschließend ändert sich der Status im UN Global Compact Profil automatisch von „non-communicating“ zu „active“.
  • Grace Letter - Kurzfristige Fristverlängerung: Unternehmen, die die CoP-Abgabefrist nicht einhalten können, können vor Ablauf der Frist ein Nachfristersuchen (Grace Request) mit einer stichhaltigen Erklärung für die Verzögerung einrichten. Die Frist verlängert sich um 90 Tage.
  • Adjustment Request - Langfristige Fristverlängerung: Unternehmen, die die CoP-Abgabefrist an die internen Berichtszyklen anpassen möchten, können über die Webseite des UN Global Compact ein Anpassungsersuchen (Adjustment Request) stellen. Damit kann die Frist einmalig um bis zu elf Monate nach hinten verschoben werden.
  • Ausschluss: Unternehmen mit dem Status „non-communicating“ werden nach 12 Monaten aus dem UN Global Compact ausgeschlossen, wenn sie in dieser Zeit keinen vollständigen CoP einreichen.

Wo erhalte ich Unterstützung?

Wir bieten regelmäßig Webinare zum Einstieg in die CoP-Berichterstattung an (siehe Ende der Seite). Teilnehmer, die noch nie eine CoP erstellt haben, können sich an den CoP der deutschen Unternehmen in der Datenbank des UN Global Compact orientieren.

Ansprechpartnerin

Sophie Bense

Netzwerkmanagement, Reporting
info@globalcompact.de
 +49 (0) 30 72614 321

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