Sophie Bense
Netzwerkmanagement, Reporting
info@globalcompact.de
+49 (0) 30 72614 321
Ziel ist es, die Transparenz und Rechenschaftspflicht von Unternehmen weiter zu stärken, Fortschritte besser zu messen, ambitionierte Zielsetzungen zu fördern und Lernmöglichkeiten zu den 10 Prinzipien und den SDGs zu bieten.
Die CoP-Berichtserstattung in 2022:
Für 2022 können die Teilnehmer des UN Global Compact wählen: a) freiwillige Nutzung des neuen CoP Formats durch die Teilnahme am Early Adopter-Programm (Anmeldung war nur bis Februar 2022 möglich) oder b) Verwendung des aktuellen CoP-Formats und Fristenschema.
a) Early Adopter Programm: Die teilnehmenden Unternehmen des Early Adopter Programms werden die erweiterte digitale Plattform vor ihrer Implementierung für alle teilnehmenden Unternehmen im Jahr 2023 testen. Die Anmeldung zum Early Adopter Programm ist bereits geschlossen.
b) Alle anderen teilnehmenden Unternehmen des UN Global Compact: Für Unternehmen, die nicht am Early Adopter Programm teilnehmen, wird die Einreichung des CoP im Jahr 2022 in Übereinstimmung mit der derzeitigen CoP-Politik und den Fristen erfolgen. Einzelheiten zu den derzeitigen CoP-Anforderungen finden Sie im unteren Abschnitt „Derzeitige CoP-Berichterstattung (bis Ende 2022)“.
Alle Unternehmen im UN Global Compact sind verpflichtet, über ihren Fortschritt bei der Umsetzung der 10 Prinzipien und ihre Aktivitäten zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung zu berichten. Dieser jährliche Communication on Progress (CoP) richtet sich an die Stakeholder des Unternehmens, also an Investoren, Geschäftspartner, Kunden und Lieferanten, Organisationen der Zivilgesellschaft und staatliche Stellen. Damit verfolgt der UN Global Compact folgende Ziele:
Die CoP aller Unternehmen sind in den jeweiligen UN Global Compact Profilen auf der Webseite des UN Global Compact veröffentlicht und können dort eingesehen werden.
Die CoP Policy können Sie in deutscher Sprache (und 10 weiteren Sprachen) hier herunterladen.
Weitere Informationen zum CoP finden Sie außerdem auf der Website des UN Global Compact hier.
Inhaltliche Mindestanforderungen:
Format:
Sprache:
Differenzierungsstufen:
Basierend auf der Selbsteinschätzung eines Unternehmens, fällt jeder CoP in eine der folgenden Differenzierungsstufen:
Die Vorlagefrist für den CoP basiert auf dem Eintrittsdatum, das heißt, der erste CoP muss spätestens ein Jahr nach dem Eintritt vorliegen.
Wir bieten regelmäßig Webinare zum Einstieg in die CoP-Berichterstattung an (siehe Ende der Seite). Teilnehmer, die noch nie eine CoP erstellt haben, können sich an den CoP der deutschen Unternehmen in der Datenbank des UN Global Compact orientieren.
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