Beitrittsprozess für Non-Business

Erfahren Sie hier mit Hilfe einer Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Ihre Organisation Unterzeichner des UN Global Compact wird

Schritt für Schritt zur Teilnahme Ihrer Organisation am UN Global Compact

Auch nicht-privatwirtschaftliche Organisationen und Institutionen sind eingeladen, am UN Global Compact teilzunehmen. Dazu gehören Organisationen der folgenden Kategorien:

  • Wissenschaftliche Institutionen
  • Wirtschaftsverbände
  • Städte und Gemeinden/Kommunen
  • Zivilgesellschaftliche Organisationen
  • Stiftungen
  • Arbeitsorganisationen/Gewerkschaften
  • Organisationen des öffentlich Sektors 

1. Prüfen Sie die Antragsunterlagen

Eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Beitrittsprozess von Non-Business Organisationen finden Sie in der Application Guideline

2. Bereiten Sie einen Letter of Commitment (Verpflichtungserklärung) vor

Alle Non-Business Organisationen müssen mit dem Online Beitrittsantrag einen an den UN-Generalsekretär gerichteten Letter of Commitment einreichen, der von der Geschäftsführung unterzeichnet werden muss. In dem Letter of Commitment bekennt sich die Geschäftsführung im Namen der Organisation dazu, die Zehn Prinzipien des UN Global Compact umzusetzen, soweit wie möglich an den Aktivitäten der Initiative teilzunehmen und alle zwei Jahre eine Berichterstattung über das Engagement vorzulegen. 

Vorlagen für den Letter of Commitment finden Sie hier auf Deutsch und Englisch

3. Füllen Sie den Online-Beitrittsantrag aus

Füllen Sie den Online-Beitrittsantrag aus und laden Sie eine digitale Kopie des Letter of Commitment hoch. Bitte halten Sie vor dem Ausfüllen des Formulars folgende Informationen bereit: 

» Grundlegende Informationen zu Ihrer Organisation
» Kontaktdaten zum/r UN Global Compact Ansprechpartner:in Ihrer Organisation
» Kontaktdetails der Geschäftsführung
» Leitbild (Mission Statement)                
» Letter of Commitment (PDF Format)
» Nachweis der offiziellen Organisationsregistrierung (PDF Format)                  
 

What's next?

Der UN Global Compact führt eine Prüfung des Beitrittsantrags durch. 

Wer kann am UN Global Compact teilnehmen?

Unternehmen und Organisationen aus allen Branchen und Sektoren sind zur Teilnahme am UN Global Compact berechtigt, mit Ausnahme derjenigen, die unter die folgenden Kriterien fallen. Unternehmen bzw. Organisationen, die:

1. einer UN-Sanktion unterliegen
2. aus ethischen Gründen auf der UN Ineligible Vendros List stehen
3. Einnahmen aus umstrittenen Waffen erzielen, das heißt aus der Produktion, dem Verkauf und/oder dem Transfer von Antipersonenminen oder Streubomben 
4. Einnahmen aus der Produktion und/oder Herstellung von Tabak erzielen

Teilnahme im UN Global Compact Netzwerk Deutschland (UN GCD)

Alle deutschen Unternehmen und Organisationen im UN Global Compact sind automatisch Teilnehmende im UN Global Compact Netzwerk Deutschland (UN GCD) und profitieren im vollen Umfang von unserern Lern- und Dialogformaten, Informationsangeboten und Vernetzungsmöglichkeiten. 

Ansprechpartnerin

Sophie Bense

Netzwerkmanagement, Reporting
info@globalcompact.de
 +49 (0) 30 72614 321

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