Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freund*innen des UN GCD,
das Thema Kinderrechte verbinden viele Unternehmen zuvorderst mit dem Engagement gegen Kinderarbeit. Der im Jahr 2002 von der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ausgerufene Tag gegen Kinderarbeit am 12. Juni soll ein kritisches Bewusstsein für das Thema schaffen. Und in der Tat ist der direkte Einsatz gegen Kinderarbeit ein wichtiger Hebel, über den Unternehmen Kinderrechte stärken können. Gleichzeitig gibt es viele weitere Handlungsmöglichkeiten für Unternehmen, um Kinderrechte entlang ihrer Wertschöpfungskette zu stärken und präventiv zu schützen. Ein solcher Ansatz würde – bezogen auf Kinderarbeit – deren Ursachen zum Beispiel durch die Stärkung sozialer Sicherungssysteme für Familien vorbeugend begegnen. Ein wichtiger Faktor sind dabei auch Löhne, denn wenn Familien kein existenzsicherndes Einkommen haben, geht das zu Lasten der Kinder und ihrer Rechte.
Wie sich Unternehmen innerhalb ihrer Wertschöpfungsketten weltweit für existenzsichernde Löhne einsetzen können, das möchten wir bei unserem Roundtable Existenzsichernde Löhne am 26. Juli in Berlin mit Vertreter*innen aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Politik diskutieren. Da die Veranstaltungsplätze begrenzt sind, lohnt sich eine frühe Anmeldung!
Welche weiteren konkreten Handlungsmöglichkeiten Unternehmen für die Verwirklichung von Kinderrechten haben, zeigen die ‚Grundsätze für Kinderrechte und unternehmerisches Handeln“ (Children's Rights and Business Principles - CRBP) auf. Sie sind das Resultat eines durch den UN Global Compact, UNICEF und Save the Children durchgeführten Dialogs mit Kindern, Unternehmen, Gewerkschaften, Investor*innen, Regierungen und anderen Stakeholdern – und auch wenn sie im Jahr 2012 entwickelt wurden, sind sie weiterhin relevant und aktuell.
Bleiben Sie interessiert und engagiert, mit freundlichen Grüßen Marcel Engel
Die aktuelle CoP-Berichtsperiode neigt sich dem Ende entgegen - bis zum 15. Juli müssen alle Business-Teilnehmenden ihren Fortschrittsbericht über die neue Plattform eingereicht haben. Haben Sie noch Fragen? In unserem FAQ-Dokument haben wir die häufigsten Fragen zu den einzelnen Abschnitten des CoP-Fragebogens für Sie gesammelt und beantwortet.
Ihr Unternehmen möchte sich mit Integrität, Korruptionsprävention und Compliance auseinandersetzen? Am 22. Juni bei der Global Conference der Allianz für Integrität können Sie von in diesen Bereichen führenden Expert*innen lernen. Wir freuen uns, als UN GCD Partner der Konferenz und Co-Organisator des zweiten und dritten Panels zur Förderung einer Kultur der Integrität im Unternehmen und die Sorgfaltspflicht in der Lieferkette sowie zur Einhaltung sozialer Standards und Abhilfemaßnahmen zu sein!
Für die Umsetzung der nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz von nun an für Unternehmen geltenden Verpflichtungen, sieht das Gesetz eine neue Funktion vor: die des Menschenrechtsbeauftragten. Wir laden alle neu ernannten Menschenenrechtsbeauftragten dazu ein, Fragen die sich in Bezug auf die Umsetzung ihrer Aufgabe stellen, im Rahmen eines sektorübergreifenden Dialogformats am 29. Juni in Berlin zu diskutieren. Die Anmeldung ist per Mail an richard.huelsmann@globalcompact.de möglich.
Kommende Veranstaltungen
Online
Existenzsichernde Löhne entlang globaler Lieferketten – Praktische Ansätze für Unternehmen
Das UN GCD bietet zahlreiche Lern- und Dialogformate wie Webinare, Trainingsprogramme, Seminare und Konferenzen in den Themenfeldern Menschenrechte & Arbeitsnormen, Umwelt & Klima, Korruptionsprävention, Reporting und den SDGs.
UN Global Compact Teilnehmende auf einen Blick | Juni 2023
22.807 Unterzeichner weltweit | 1.061 Teilnehmende in Deutschland, davon 1.002 Unternehmen & 59 Non-Business Teilnehmende
UN Global Compact Netzwerk Deutschland
Geschäftsstelle UN Global Compact Netzwerk Deutschland (UN GCD) c/o Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Reichpietschufer 20 D-10785 Berlin