Nun ist es offiziell: ein Sorgfaltspflichtengesetz (auch "Lieferkettengesetz" genannt) kommt. Die Bundesregierung, insbesondere das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) haben sich auf Eckpunkte für ein Gesetz geeignet. Diese sehen Sorgfaltspflichten für Unternehmen zur Wahrung der Menschenrechte in ihren Lieferketten vor. Für die praktische Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten bietet das DGCN zahlreiche Unterstützungsangebote.
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