Je nach Kenntnisstand können Sie bei uns aus folgenden Formaten auswählen:
Publikationen und Webinare ermöglichen den Einstieg in die menschenrechtliche Sorgfalt – Sie erhalten konkrete Anhaltspunkte, um sich aktiv mit dem Thema auseinanderzusetzen.
Zudem ermöglicht das Onlinetool Human Rights Capacity Diagnostic (HRCD) die Einschätzung der eigenen Managementkapazitäten für die Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfalt und zeigt mögliche nächste Schritte auf. Mehr Informationen zum HRCD gibt eshier.
Für Unternehmen, die sich mit dem Thema bereits beschäftigen, stehen vertiefende Angebote zu spezifischen Themen und Herausforderungen bereit:
Unsere Peer-Learning-Formate ermöglichen Praktikern Lösungsansätze gemeinsam weiterzuentwickeln, sich kontinuierlich zu Themen auszutauschen und voneinander zu lernen:
Menschenrechte zielen darauf ab, die Würde und die Freiheit der Menschen zu schützen. Sie sind mit dem Anspruch verbunden, für alle Menschen gleichermaßen und weltweit zu gelten. Zu ihnen gehören beispielsweise das Diskriminierungsverbot, das Recht auf Schutz der Privatsphäre, das Recht auf sichere und gerechte Arbeitsbedingungen, sowie das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard.
Der Staat als primärer Adressat zum Schutz der Menschenrechte hat die Pflicht, Menschenrechte zu respektieren, diese vor Beeinträchtigungen durch Dritte (wie z.B. Unternehmen) zu schützen und Menschenrechte zu gewährleisten. Jedoch können auch Unternehmen durch ihr Handeln Auswirkungen auf Menschenrechte haben, etwa auf die der Mitarbeiter, Zulieferer und Kunden bzw. Verbraucher, sowie Menschen, die in der Nähe der Firmen- und Produktionsstandorte leben.
Mehr Infos zu Wirtschaft & Menschenrechten finden Sie auf unserem Info-Portal mr-sorgfalt.de
Jede Tätigkeit, die für Kinder aufgrund ihres Alters zu gefährlich ist, ihre körperliche und seelische Entwicklung beeinträchtigt und den Schulbesuch verhindert, wird als Kinderarbeit bezeichnet. Zu den schlimmsten Formen zählen Sklaverei oder Zwangsarbeit. Nach Schätzungen von UNICEF, ILO und der Weltbank sind weltweit knapp 170 Millionen Kinder betroffen. Davon leiden 85 Millionen Kinder unter Arbeitsbedingungen, die gefährlich und ausbeuterisch sind. Auch deutschen Unternehmen kann das Thema Kinderarbeit innerhalb ihrer weiterverzweigten Lieferketten begegnen, so etwa beim Rohstoffabbau in Entwicklungs- und Schwellenländern. Was Unternehmen machen können, um Kinderarbeit in ihrem Wertschöpfungsprozess auszuschließen, zeigt Merck anhand von Maßnahmen innerhalb seiner Glimmer-Lieferkette.
mehr erfahrenViele Artikel von Tchibo werden in Fabriken in Schwellen- und Entwicklungsländern hergestellt. Die Durchsetzung von Sozialstandars wie faire Löhne, Arbeitsschutz und Versammlungsfreiheit stellt dabei eine große Herausforderung dar. Fabrikkontrollen – sogenannte Sozialaudits – allein reichen nicht aus, um die Arbeitsbedingungen langfristig zu verbessern. Zudem scheitert die Umsetzung von Sozialstandards häufig an der mangelnden Einbeziehung der Beschäftigten. Hier setzt das Lieferantentrainingsprogramm "Worldwide Enhancement of Social Quality" ("WE") von Tchibo an, das den Dialog aller relevanten Akteure in den Mittelpunkt rückt. Das Programm entstand 2007 aus einer Entwicklungspartnerschaft mit der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und wurde in einer mehrjährigen Pilotphase erprobt.
mehr erfahrenDie Achtung der Menschenrechte ist daher eine wesentliche Voraussetzung für die gesellschaftliche Akzeptanz der Geschäftstätigkeit und für die Begrenzung imagebezogener, betrieblicher, finanzieller und rechtlicher Risiken. Ein proaktiver Menschenrechtsansatz hilft bei der Vermeidung bzw. Verringerung von Managementkosten, dem Schutz der eigenen Reputation und der Vorbereitung auf oder der Umsetzung von neuen Regulierungsmaßnahmen. Darüber hinaus bringt er Vorteile hinsichtlich der Erfüllung der Anforderungen von Geschäftskunden, einer verbesserten Kreditwürdigkeit, positiveren Wahrnehmung im Vergleich zu Wettbewerbern, sowie einer größeren Mitarbeiterzufriedenheit und somit einem besseren Betriebsklima.
Die ersten sechs Prinzipien des UN Global Compact zielen daher auf die Achtung der Menschenrechte und die Umsetzung von Arbeitsnormen ab. Sie leiten sich aus der aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie aus der „Erklärung über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit“ der Internationalen Arbeitsorganisation ab.
Die Prinzipien des Global Compact entsprechen auch den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, einem internationalen Referenzrahmen für Wirtschaft und Menschenrechte. Dieser formuliert die grundlegende gesellschaftliche Erwartung, dass Unternehmen weltweit die Verantwortung haben, Menschenrechte zu achten, die im Zusammenhang mit der eigenen Geschäftstätigkeit und den Geschäftsbeziehungen steht.
Im Arbeitsfeld „Wirtschaft und Menschenrechte“ unterstützt das DGCN Unternehmen bei der Umsetzung ihrer sozialen Verantwortung, indem es:
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Ausgewählte Publikationen sind auch als Printversion in unserem Webshop erhältlich.
Aktualisierte Studie 2019