Alle Unternehmen im UN Global Compact sind verpflichtet, ihren Fortschritt bei der Umsetzung der 10 Prinzipien und ihre Aktivitäten zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung zu berichten. Dieser jährliche Communication on Progress (COP) richtet sich an die Stakeholder des Unternehmens, also an Investoren, Geschäftspartner, Kunden und Lieferanten, Organisationen der Zivilgesellschaft und staatliche Stellen. Damit verfolgt der UN Global Compact folgende Ziele:
Alle COP sind auf der Webseite des UN Global Compact veröffentlicht – mehr als 33.000 Berichte können dort bereits eingesehen werden.
Der UN Global Compact macht keine Vorgaben zum Format der Berichterstattung und lässt den Unternehmen viele Freiheiten. Dennoch muss der Communication on Progress (COP) die folgenden Anforderungen erfüllen, um anerkannt zu werden:
Inhaltliche Mindestanforderungen:
Neu ab 1. April 2016:
Der sogenannte Express-COP nur für KMUs (mit weniger als 250 Mitarbeitern) stellt eine deutliche vereinfachte Form der Berichterstattung dar. Alle Informationen dazu finden Sie hier.
Unternehmen, die den Bericht mit einem ausführlicheren Reporting zu Management und Nachhaltigkeitsstrategien verbinden, berichten im COP zu 24 Advanced Kriterien und orientieren sich am Blueprint for Corporate Sustainability Leadership (2 MB PDF, englisch) sowie am UN Global Compact Management Model (2,1 MB PDF, englisch) und den 21 COP Advanced Kriterien (Deutsche Übersetzung - 0,1 MB PDF, deutsch).
Die Vorlagefrist für den COP basiert auf dem Eintrittsdatum, das heißt, er muss spätestens ein Jahr nach dem Eintritt vorliegen.
Das DGCN bietet regelmäßig Webinare zum Einstieg in die Berichterstattung an und empfiehlt die Nutzung des CR-Kompass, um den COP zu erstellen. Teilnehmer, die noch nie eine COP erstellt haben, können sich an den Beispielen der deutschen Unternehmen auf den Webseiten des UN Global Compact orientieren. Dort sind auch zahlreiche Materialien zur Erstellung zu finden.
Die Richtlinien zum COP finden Sie hier (0,1 MB PDF, deutsch). Zur Übermittlung des COP gibt es eine Schritt-für-Schritt-Anleitung (0,2 MB PDF, deutsch). Eine Vorlage in deutscher Sprache liegt ebenfalls zum Download vor. Bei Fragen können Sie sich unter cop@globalcompact.de jederzeit an das DGCN wenden.
Alle teilnehmenden „non-business“-Organisationen, wie Universitäten, die verfasste Wirtschaft, Städte, zivilgesellschaftliche Organisationen, Verbände und öffentliche Institutionen sind verpflichtet, alle zwei Jahre eine Communication on Engagement (COE) einzureichen. Diese Anforderung besteht seit 2013, um
Das Format ist frei wählbar, dennoch muss jede COE die folgenden Anforderungen erfüllen:
Inhaltliche Vorgaben
Formale Vorgaben
Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, können Sie uns unter cop@globalcompact.de kontaktieren.
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