14.09.2017
Der UN Global Compact hat im Rahmen einer umfassenden Überarbeitung seiner Integritätsrichtlinien auch die Beitritts- und Ausschlusskriterien für Unternehmen erweitert.
Ab dem 15. Oktober 2017 werden Unternehmen, die an der Produktion von Tabakprodukten tätig oder an der Herstellung von nuklearen, chemischen sowie biologischen Waffen beteiligt sind, vom UN Global Compact ausgeschlossen. Mehr Informationen zum Update und den Ausschlusskriterien finden Sie hier.