24.07.2019
Die quantitative Erhebung im Rahmen des Monitoring des nationalen Aktionsplans „Wirtschaft und Menschenrechte“ (NAP) startet in Kürze. Das DGCN bietet verschiedene Möglichkeiten, sich über die Anforderungen des NAP zu informieren und unterstützt bei der Umsetzung im Unternehmen.
Die Bundesregierung fordert mit dem Nationalen Aktionsplan "Wirtschaft und Menschenrechte" (NAP) alle Unternehmen auf, menschenrechtliche Sorgfalt in ihre Unternehmensprozesse zu integrieren. Der Stand der Umsetzung durch Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern wird im Rahmen eines derzeit laufenden Monitoringprozesses überprüft. Aufbauend auf den Ergebnissen einer qualitativen Analyse startet in Kürze die erste von zwei quantitativen Erhebungsphasen. Eine Stichprobe von rund 1800 Unternehmen wird in den kommenden Wochen den Fragebogen zum Monitoring des NAP erhalten.
Weitere Details zu Ablauf und Methodik des NAP-Monitorings finden Sie im Zwischenbericht zum NAP-Monitoring, welcher auf der Themenseite des Auswärtigen Amtes abrufbar ist, sowie auf den Seiten des NAP-Helpdesk der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung, der bei konkreten Fragen zum Monitoring-Prozess weiterhilft.
Auch das DGCN bietet verschiedene Unterstützungsangebote für Unternehmen an:
Umfangreiche Informationen, Praxisbeispiele und weiterführende Ressourcen zum Thema menschenrechtliche Sorgfalt haben wir zudem auf unserem Infoportal MR-Sorgfalt.de zusammengestellt.
Bei Fragen kontaktieren Sie unsere Ansprechpartnerin für Wirtschaft und Menschenrechte Laura Curtze.