Menschenrechte achten – wie geht das konkret? „Fit für Menschenrechte“ unterstützt Unternehmen über mehrere Monate und mit fachlicher Begleitung durch Expert*innen bei der systematischen Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfalt im Sinne der UN Leitprinzipien und des angekündigten Sorgfaltspflichten- bzw. Lieferkettengesetzes. Besonders im Vordergrund stehen dabei die Ermittlung, Bewertung und Priorisierung menschenrechtlicher Risiken entlang der Wertschöpfungskette sowie die Ableitung von Handlungsansätzen zum effektiven Management identifizierter Risiken.
Ort/Location
Frankfurt/Main
/ online
Der zweite Trainingstag findet am 15. September 2021, ebenfalls von 9-17 Uhr statt.
Die Zehn Prinzipien des UN Global Compact rufen Unternehmen auf, die Menschenrechte zu respektieren und sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig zu machen. Auch die UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, und der Nationale Aktionsplan (NAP) der Bundesregierung zu ihrer Umsetzung sprechen von der unternehmerischen Verantwortung, die Menschenrechte zu achten – in dem was sie selbst tun, aber auch mit Blick auf die Liefer- und Wertschöpfungskette.
Aber was genau bedeutet das in der Praxis? Eine repräsentative Untersuchung zur Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltsprozesse durch deutsche Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden (das sogenannte NAP-Monitoring) zeigte unlängst große Lücken auf. Vor allem mit der Ermittlung ihrer menschenrechtlichen Risiken sowie der Integration von wirksamen Ansätzen zum Risikomanagement tun sich viele der untersuchten Unternehmen schwer: Nur knapp ein Viertel verfügt hier über tragfähige Prozesse. Es besteht also Handlungsbedarf – zumal mittlerweile auch gesetzliche Anforderungen immer wahrscheinlicher werden. So plant die EU-Kommission eine Initiative für verbindliche Sorgfaltspflichten, in Deutschland hat sich die Bundesregierung im Februar diesen Jahres auf ein Lieferketten- bzw. Sorgfaltspflichtengesetz verständigt, welches 2023 in Kraft treten soll.
Genau hier setzt das Schulungsprogramm „Fit für Menschenrechte“ des Deutschen Global Compact Netzwerks (DGCN) an. Das innovative Programm unterstützt Unternehmen über mehrere Monate und mit fachlicher Begleitung durch Expert*innen bei der systematischen Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfalt im Sinne der UN Leitprinzipien und des NAP. Besonders im Vordergrund stehen dabei die Ermittlung, Bewertung und Priorisierung menschenrechtlicher Risiken entlang der Wertschöpfungskette sowie die Ableitung von Maßnahmenplänen zum effektiven Management identifizierter Risiken.
Ablauf des Programms
Ihre Vorteile auf einen Blick
Woher weiß ich, ob „Fit für Menschenrechte“ das Richtige für mich ist?
In unserer Erfahrung eignet sich „Fit für Menschenrechte“ insbesondere für Unternehmen, die mit der konkreten Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfalt beginnen möchten und sich hierbei Unterstützung und Austausch wünschen sowie für Unternehmen, die bereits wichtige Umsetzungsschritte getätigt haben, diese aber gern noch einmal reflektieren, stärken und weiterentwickeln möchten.
Sollten Sie sich unsicher sein, ob „Fit für Menschenrechte“ das Richtige ist, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Oftmals hilft ein persönliches Gespräch, zu verstehen, wie das Programm Ihnen weiterhelfen kann, oder ob möglicherweise andere Unterstützungsangebote besser zu Ihren Bedürfnissen passen. Hierfür wenden Sie sich bitte an Laura Curtze.
Wann und wo findet „Fit für Menschenrechte“ statt?
Das Programm wird in diesem Jahr von Ende April bis Ende Oktober angeboten. Die ganztägigen Trainingsmodule finden am 4. Mai 2021 und 15. September 2021 statt. Das Programm endet mit dem Abschlusswebinar am 29. September 2021.
Sollte eine Durchführung als Präsenzveranstaltungen angesichts der geltenden Bestimmungen möglich sein, so werden die Trainingsmodule in Frankfurt am Main stattfinden. Sollte eine Durchführung als Präsenzveranstaltung mit angemessenem Hygienekonzept nicht möglich sein, so werden die Trainingsmodule virtuell durchgeführt.
Wie kann ich teilnehmen?
Wir freuen uns über Ihr Interesse. Eine Anmeldung ist über den Anmeldelink oben auf dieser Seite möglich, Anmeldeschluss ist der 16. April 2021. Da die Anzahl der Plätze begrenzt ist, empfehlen wir eine zeitnahe Anmeldung.
Bitte beachten Sie, dass das Programm sich ausschließlich an Personen richtet, die mit der Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfalt im eigenen Betrieb betraut sind. Eine Bestätigung der Teilnahme erfolgt nach Prüfung durch die Geschäftsstelle DGCN.
Wieviel kostet die Teilnahme?
Die Teilnahme ist kostenpflichtig. Die Teilnahmegebühr versteht sich pro Person und richtet sich nach der Umsatzgröße. Unterzeichnende des UN Global Compact zahlen eine reduzierte Teilnahmegebühr. Bitte beachten Sie, dass etwaige Reisekosten von den Teilnehmenden selbst getragen werden müssen.
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Unterzeichnende des Global Compact | Nicht-Unterzeichnende des UNGC |
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Jahresumsatz < 500 Mio. Euro | 1.000 Euro | 1.300 Euro |
Jahresumsatz > 500 Mio. Euro | 2.000 Euro | 2.600 Euro |
Was passiert, wenn ich doch nicht teilnehmen kann?
Eine Anmeldung zum Programm ist grundsätzlich verbindlich. Sollten Sie nach Bestätigung Ihrer Anmeldung durch uns wider Erwarten doch nicht teilnehmen können, bitten wir um eine schriftliche Stornierung Ihrer Teilnahme. Diese ist bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich. Danach werden 30% des Teilnahmebetrags fällig. Bei einer Stornierung durch die Geschäftsstelle DGCN fallen keine Teilnahmegebühren an.
Was, wenn ich noch weitere Fragen habe?
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Laura Curtze.